Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Der Gemeindeverwaltung liegt der Bauantrag zur Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern (MFH) und der dazugehörigen Privatstraße vor. Das gesamte Bauvorhaben ist durch den Heinrich-Heine-Ring, der Waldheimstraße und der Kleiststraße begrenzt. Die umfangreichen Vorabstimmungen zu dem geplanten Bauvorhaben erfolgten bereits ab 2017 und im Februar 2018 wurde der Ortsbeirat über das geplante Vorhaben informiert. In Folge dessen hat der Bauherr die Anzahl der Wohnungen von ursprünglich ca. 130 Wohnungen auf 97 Wohnungen reduziert.
Die geplanten drei MFH haben eine Gebäudegrundfläche von 630 bis 739 m². Je Gebäude sind 28 bis 39 Wohneinheiten (WE) (insgesamt 97 WE) geplant. In der direkten Umgebung stehen bereite neun MFH mit 32 WE bis zu 40 WE. Es ist eine IV- bis V-geschossige Bauweise geplant, welche sich ebenfalls im Rahmen der Umgebungsbebauung einfügt.
Die erforderliche Anzahl der PKW-Stellplätze und Fahrradstellplätze gemäß Stellplatzsatzung der Gemeinde Wandlitz wurden für das beantragte Bauvorhaben nachgewiesen.
Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan für den Ortsteil Basdorf ist das Grundstück als Wohnbaufläche dargestellt.
Nach Prüfung der Antragsunterlagen und der planungsrechtlichen Voraussetzung ergibt sich eine Zulässigkeit nach § 34 (1) Baugesetzbuch (BauGB) des beantragten Bauvorhabens. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 (2) BauGB ist unter diesen Voraussetzungen durch die Gemeinde Wandlitz zu erteilen.
Parallel zum Bauantragsverfahren werden die Anbindungen der geplanten Privatstraßen an die öffentlich-gewidmete Straßen Kleiststraße und Heinrich-Heine-Ring durch das Tiefbauamt geprüft und sollen über einen Erschließungsvertrag abgesichert werden. Darin werden die Punkte, die in den Beratungen am 20.10.2020 (Vorberatung) und final am 27.10.2020 entwickelt wurden, eingearbeitet.
Gesetzliche Grundlagen
§ 29 ff Baugesetzbuch (BauGB) § 2 Kommunalverfassung (KVerfG) § 3 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss:
Der Hauptausschuss beschließt,
1. der Errichtung der drei Mehrfamilienhäuser gemäß Antragsunterlagen zuzustimmen.
2. einen Erschließungsvertrag abzuschließen, der das Beratungsergebnis vom 27.10.20 (siehe Anlage) beinhaltet.
Anlagen:
Flurkartenauszug Auszüge aus den Antragsunterlagen Ergebnisprotokoll der Beratung vom 27.10.2020
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