Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-Ob/2020-0035  

 
 
Betreff: OT Stolzenhagen
Zuschüsse an Vereine und Verbände / Verwendung OB Mittel 2021
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Ob
Verfasser:KM
Der Bürgermeister
Federführend:KM_Kulturamt Beteiligt:K_Kämmerei
    Bgm
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Stolzenhagen Entscheidung
20.04.2021 
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen geändert beschlossen   

Begründung / Erläuterung

Gemäß Haushaltsplan 2021 der Gemeinde Wandlitz und Mittelübertragung aus 2020 stehen für den Ortsteil Stolzenhagen insgesamt 9.901,63 zur Förderung von örtlichen Vereinen und Verbänden sowie zur Durchführung eigener Veranstaltungen zur Verfügung.

 

Die Entscheidung über die Höhe der Zuwendungen an die einzelnen Vereine und Verbände sowie die Verwendung der restlichen Mittel ist im Protokoll festzuhalten.

 

Eingegangene Anträge:

 

Kulturfonds ortsgebunden Vereine

beantragte Förderung

Leistungen Dritter

Verwendungszweck

Bemerkung

Volkschor Stolzenhagen

3.000,00 €

0,00 €

Transportkosten Auftritte,

Honorar

Eigenanteil 20%:   i.O.

Sachgrund:            i.O.

Kostenplan:           i.O.

rdermittelgeber: keine

Boule-Freunde Stolzenhagen e.V.

500,00 €

0,00 €

Durchführen von Turnieren

Eigenanteil 20%:   i.O.

Sachgrund:            i.O.

Kostenplan:           fehlt

rdermittelgeber: keine

 

 

 

Gesetzliche Grundlagen

§ 46 Abs. 4 BbgKVerf.

Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz

Richtlinie der Gemeinde Wandlitz zur Förderung von Kunst, Kultur und Heimatpflege


Finanzielle Auswirkungen:    Ja

 

o Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

9.901,63

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

2021

28110.531802

 

9.901,63

 


Beschluss:

Gemäß der Richtlinie über die Vergabe von Zuschüssen für die Förderung von Kultur, Kunst und Heimatpflege obliegt die Entscheidung über die Förderung den jeweiligen Ortsbeiräten.

Soweit im Einzelfall 1.000,00 € überschritten werden, entscheidet der A1 auf Empfehlung des jeweiligen Ortsbeirates und des A5.

Die Verwendung der eingestellten Mittel wird wie folgt empfohlen bzw. beschlossen:

Kulturfonds ortsgebunden Vereine

beantragte Förderung

Verwendungszweck

Beschluss/ Empfehlung

  in €

Volkschor Stolzenhagen

3.000,00 €

Transportkosten Auftritte,

Honorar

 

Boule-Freunde Stolzenhagen e.V.

500,00 €

Durchführen von Turnieren

 

Verwendung der restlichen OB Mittel

 

 

bitte jede Veranstaltung separat auflisten

 

 

 

 

 


Anlagen:

Aus datenschutzrechtlichen Gründen sind dier die Übersicht zu Grunde liegenden Zuwendungsanträge nicht öffentlich. Die Anträge können bei B21 eingesehen werden.


  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   18.03.2021 10:42:32   Stephanie Kowallik