Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Gemäß Haushaltsplan 2021 der Gemeinde Wandlitz und Mittelübertragung aus 2020 stehen für den Ortsteil Schönerlinde insgesamt 8.588,84 € zur Förderung von örtlichen Vereinen und Verbänden sowie zur Durchführung eigener Veranstaltungen zur Verfügung.
Es liegen für den Ortsteil Schönerlinde keine Anträge von ortsansässigen Vereinen vor, somit sind die Haushaltsmittel ausschließlich auf die Vorhaben des Ortsbeirates zu verteilen und im Beschluss festzuhalten.
Gesetzliche Grundlagen
§ 46 Abs. 4 BbgKVerf. Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz Richtlinie der Gemeinde Wandlitz zur Förderung von Kunst, Kultur und Heimatpflege Finanzielle Auswirkungen: Ja
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Die Verwendung der eingestellten Mittel wird wie folgt beschlossen:
Anlagen: Aus datenschutzrechtlichen Gründen sind die für die Übersicht zu Grunde liegenden Zuwendungsanträge nicht öffentlich. Die Anträge können bei B21 eingesehen werden. |
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