Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2020-0255  

 
 
Betreff: Antrag der Fraktionsgemeinschaft DIE LINKE/B90/GRÜNE/UWG - Beteiligung der Gemeindevertretung an der Erarbeitung eines interkommunalen und länderübergreifenden integrierten Entwicklungskonzeptes im Nord-Ost-Raum Berlin und Berliner Umland - Achsenentwicklungskonzept Pankow - Wandlitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:
DIE LINKE/B90/GRÜNE/UWG
Federführend:HA_Hauptamt   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
03.12.2020 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz    
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
07.12.2020 
Fortsetzungssitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Originalantrag der Fraktion -Achsenentwicklung

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Begründung / Erläuterung

Ausgehend vom Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg mit der Festlegung neuer Siedlungsachsen, auch für den Nord-Ost-Raum in Berlin und dem Berliner Umland, ergeben sich insbesondere mit der neuen Achse nach Wandlitz zusätzliche Entwicklungschancen. Zur Umsetzung der Aufgaben und Ziele des Achsenentwicklungskonzeptes Nord-Ost Raum konstituierte sich im April 2019 eine länderübergreifende Steuerungsgruppe, deren Mitglied auch die Gemeinde Wandlitz ist. Damit wurde die Gemeinde eine sogenannte „Achsgemeinde“. Dies ermöglicht der Gemeinde ein Wachstum über die bereits bestehenden Entwicklungsperspektiven hinaus. Grundlage dafür ist das Achsenentwicklungskonzept. Die dazu erarbeitete Vorstudie lässt bereits erkennen, dass sich das Lebens- und Wohnumfeld, sowie die Arbeitsbedingungen unserer EinwohnerInnen entlang der geplanten Achse von Schönerlinde bis Zerpenschleuse nachhaltig verändern könnte. Auch die sogenannten „Ausbreitungsräume“ wie Stolzenhagen, Lanke und Prenden, würden mehr oder weniger betroffen sein.

Dies verlangt nicht nur eine rechtzeitige Beteiligung unserer EinwohnerInnen, sondern auch und vor allen Dingen die ständige Mitwirkung aller kommunalpolitischen Gremien. Mitteilungsvorlagen des Bürgermeisters zu diesem bedeutenden Projekt sind nur bedingt geeignet, den Willensbildungsprozess in unseren politischen Gremien zu unterstützen. Sie sind in der Regel eine Rückschau, auf das bereits vergangene und geben damit nur geringe aktive Eingriffsmöglichkeiten durch die Gemeindevertretung. Neben der Pflicht des Bürgermeisters nach § 54 Abs. (2) Brandenburger Kommunalverfassung, die Gemeindevertretung über alle wichtigen Angelegenheiten zu unterrichten, müssen die Stellungnahmen des Bürgermeisters zum Achsenentwicklungskonzept durch Beschlüsse der Gemeindevertretung politisch legitimiert werden. Übrigens weist das Kommunale Nachbarschaftsforum Berlin-Brandenburg darauf hin, dass die gemeinsame Arbeit mit politischen und fachlichen Gremien von Städten, Gemeinden, Landkreisen und Berliner Bezirksämtern sowie Institutionen und Verbänden in den vergangenen Jahren zu einem vertrauensvollen Miteinander geführt hat.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg §§ 2 und 28

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:  Nein

 

 

 

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Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung ist in die Erarbeitung des Achsenentwicklungskonzeptes aktiv einzubeziehen und bereitet gemeinsam mit dem Bürgermeister die entsprechenden Beschlüsse vor.

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Bildung einer Arbeitsgruppe „Achsenentwicklung Wandlitz.“ Die Arbeitsgruppe ist dem Hauptausschuss zuzuordnen, der die personelle Zusammensetzung und die Arbeitsschwerpunkte beschließt.

 

 

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Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Originalantrag der Fraktion -Achsenentwicklung (207 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   17.11.2020 15:54:01   Laura Hennig