Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Ausgehend vom Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg mit der Festlegung neuer Siedlungsachsen, auch für den Nord-Ost-Raum in Berlin und dem Berliner Umland, ergeben sich insbesondere mit der neuen Achse nach Wandlitz zusätzliche Entwicklungschancen. Zur Umsetzung der Aufgaben und Ziele des Achsenentwicklungskonzeptes Nord-Ost Raum konstituierte sich im April 2019 eine länderübergreifende Steuerungsgruppe, deren Mitglied auch die Gemeinde Wandlitz ist. Damit wurde die Gemeinde eine sogenannte „Achsgemeinde“. Dies ermöglicht der Gemeinde ein Wachstum über die bereits bestehenden Entwicklungsperspektiven hinaus. Grundlage dafür ist das Achsenentwicklungskonzept. Die dazu erarbeitete Vorstudie lässt bereits erkennen, dass sich das Lebens- und Wohnumfeld, sowie die Arbeitsbedingungen unserer EinwohnerInnen entlang der geplanten Achse von Schönerlinde bis Zerpenschleuse nachhaltig verändern könnte. Auch die sogenannten „Ausbreitungsräume“ wie Stolzenhagen, Lanke und Prenden, würden mehr oder weniger betroffen sein. Dies verlangt nicht nur eine rechtzeitige Beteiligung unserer EinwohnerInnen, sondern auch und vor allen Dingen die ständige Mitwirkung aller kommunalpolitischen Gremien. Mitteilungsvorlagen des Bürgermeisters zu diesem bedeutenden Projekt sind nur bedingt geeignet, den Willensbildungsprozess in unseren politischen Gremien zu unterstützen. Sie sind in der Regel eine Rückschau, auf das bereits vergangene und geben damit nur geringe aktive Eingriffsmöglichkeiten durch die Gemeindevertretung. Neben der Pflicht des Bürgermeisters nach § 54 Abs. (2) Brandenburger Kommunalverfassung, die Gemeindevertretung über alle wichtigen Angelegenheiten zu unterrichten, müssen die Stellungnahmen des Bürgermeisters zum Achsenentwicklungskonzept durch Beschlüsse der Gemeindevertretung politisch legitimiert werden. Übrigens weist das Kommunale Nachbarschaftsforum Berlin-Brandenburg darauf hin, dass die gemeinsame Arbeit mit politischen und fachlichen Gremien von Städten, Gemeinden, Landkreisen und Berliner Bezirksämtern sowie Institutionen und Verbänden in den vergangenen Jahren zu einem vertrauensvollen Miteinander geführt hat.
Gesetzliche Grundlagen
Kommunalverfassung des Landes Brandenburg §§ 2 und 28
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss:
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