Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2020-0219  

 
 
Betreff: Benennung eines Stellvertreters für die Vertretung der Gemeinde Wandlitz in den Niederbarnimer Wasser-und Abwasserzweckverband (NWA)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:HA13
Der Bürgermeister
Federführend:HA_Hauptamt Beteiligt:Bgm
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
08.10.2020 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   

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Begründung / Erläuterung

Gemäß § 19 Abs. 2 GKG kann die Verbandssatzung bestimmen, dass einzelne oder alle Verbandsmitglieder mehrere Vertretungspersonen in die Verbandsversammlung entsenden. Die Verbandsversammlung des Niederbarnimer Wasser- und Abwasserzweckverbandes besteht gemäß der Verbandssatzung des Niederbarnimer Wasser-und Abwasserzweckverbandes in der derzeit geltenden Fassung aus den gesetzlichen Vertretern der Verbandsmitglieder (hauptamtlicher Bürgermeister) und die durch die Vertretungskörperschaften der Verbandsmitglieder gewählten Vertreter der Gemeinden und deren Stellvertreter.

 

Jedes Mitglied des Zweckverbandes entsendet zusätzlich je angefangene 3.000 Einwohner bezogen auf die Gesamteinwohnerzahl (21.985 Einwohner, Stand 31.12.2017) aller zuzuordnenden Ortsteile Basdorf, Klosterfelde, Lanke, Prenden, Schönwalde, Stolzenhagen, Wandlitz und Zerpenschleuse einen Vertreter mit einer Stimme in die Verbandsversammlung.

Für jedes Mitglied der Verbandsversammlung ist ein Stellvertreter für den Fall der Verhinderung zu bestellen.

Die Gemeindevertretung Wandlitz hat in ihrer Sitzung am 20.06.2019 acht weitere Vertreter und deren Stellvertreter nach § 41 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) in die Verbandsversammlung des NWA benannt.

 

In der Sitzung der Gemeindevertretung am 20.06.19 wurde u.a Frau Brandt als Mitglied benannt. Ihr Stellvertreter ist Herr Seefeldt. Durch den Tod von Frau Brandt fungiert Herr Seefeldt als Mitglied, hat aber keinen Stellvertreter. Die Fraktion der SPD hat nun als Stellvertreter Herrn Frank Wendland vorgeschlagen.

 

 

 

Gesetzliche Grundlagen

§ 19 GKG

Verbandssatzung des Niederbarnimer Wasser- und Abwasserzweckverbandes in der derzeit geltenden Fassung

§ 41 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:    Nein

 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung benennt für ihre Wahlzeit, Herrn Frank Wendland als Stellvertreter für Herrn Dietmar Seefeldt in die Verbandsversammlung des Niederbarnimer Wasser- und Abwasserzweckverbandes.

 

 

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  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   14.09.2020 10:40:19   Astrid Gäbler