Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Den Text des Antrages entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Originalantrag der Fraktion AfD.
Gesetzliche Grundlagen § 54 Abs.1 Nr. 2. BbgKVerf; Satzungsrecht der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Ja
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, die nach den gegebenen Verhältnissen der „Corona-Lage“ erforderlichen Anpassungen der bisherigen Planungen vorzunehmen und die Feierlichkeiten im Rahmen der tatsächlichen und rechtlichen Möglichkeiten gleichwohl durchzuführen. Der Bürgermeister wird mit der Fortsetzung der Planungen und mit der Durchführung beauftragt.
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