Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2020-0193  

 
 
Betreff: Fortführung des gemeinsamen Vorhabens "Errichtung einer Gesamtschule in der Gemeinde Wandlitz"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:B
Der Bürgermeister
Federführend:B_Bildungsamt Beteiligt:K_Kämmerei
    Bgm
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Klosterfelde Anhörung
03.08.2020 
Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Lanke Anhörung
03.08.2020 
Sitzung des Ortsbeirates Lanke ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Prenden Anhörung
03.08.2020 
Sitzung des Ortsbeirates Prenden ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Stolzenhagen Anhörung
03.08.2020 
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Basdorf Anhörung
04.08.2020 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Schönerlinde Anhörung
08.09.2020 
Sitzung des Ortsbeirates Schönerlinde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Schönwalde Anhörung
04.08.2020 
Sitzung des Ortsbeirates Schönwalde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Wandlitz Anhörung
04.08.2020 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
A3 Ausschuss für Bildung, Jugend, Kitas und Sport Vorberatung
17.08.2020 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend, Kitas und Sport    
A1 Hauptausschuss Vorberatung
31.08.2020 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Zerpenschleuse Anhörung
08.09.2020 
Sitzung des Ortsbeirates Zerpenschleuse ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Schönerlinde Anhörung
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
10.09.2020 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   

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Begründung / Erläuterung

In der Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz vom 06.10.2016 wurde beschlossen, die Verwaltung mit der Prüfung zur Errichtung einer Gesamtschule in der Gemeinde Wandlitz zu beauftragen. Über die Zwischenergebnisse und Aktivitäten der Verwaltung wurde in den vergangenen Ausschüssen und Sitzungen der Gemeindevertretung wiederholt informiert.

Zur Bekräftigung dieses Vorhabens wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz vom 20.02.2020 erneut vereinbart, die Errichtung einer Gesamtschule durch den Landkreis Barnim mit Hilfe einer Beschlussvorlage der Gemeindevertretung Wandlitz weiter voranzutreiben.

Begründet wird dieses Vorhaben durch die aktuelle Schulentwicklungsplanung der Gemeinde Wandlitz (Stichtag 31.12.2019). Diese belegt erneut den Bedarf an zusätzlichen Kapazitäten in der Sekundarstufe.

Aufgrund der gleichbleibenden Geburtenzahlen, des anhaltenden Zuzugs sowie der geplanten Bebauungsgebiete und bebaubaren Flächen, wurde für die Planung bis zum Schuljahr 2024/25 die Prognose erweitert und geprüft.

r das Jahr 2025 ist die Prognose mit 1.637 Schülern und für das Jahr 2030 mit insgesamt 1.818 Schülern im Grundschulalter festgestellt worden. Das bedeutet, dass im Jahr 2030 voraussichtlich 303 Schüler in der 1. Jahrgangsstufe eingeschult werden und damit ist von 13 Zügen/Klassen auszugehen. Im Vergleich derzeitig sowie bis einschließlich 2025 wird von einer 9-10 Zügigkeit ausgegangen.

 

In der nachfolgenden Tabelle wird der Vergleich der zum Stichtag 31.12.2019 in der Gemeinde lebenden Kinder im Grundschulalter zum angenommenen Prognosewert 2030 nochmals dargestellt.

 

 

Kinder im Grundschul-alter hier wohnhaft

 

Prognosewert

Prognosewert

Ortsteil

Stichtag 31.12.2019

Stichtag 31.12.2025

Stichtag 31.12.2030

Basdorf

362

533

671

735

Schönerlinde

59

Schönwalde

112

Klosterfelde

180

309

362

412

Prenden

18

Stolzenhagen

111

Wandlitz

467

496

554

611

Lanke

29

Zerpenschleuse

49

49

50

60

insgesamt

1.387

1.387

1.637

1.818

 

r die Schuljahre 2019/20 bis 2024/25 wird für die Grundschulen in der Gemeinde Wandlitz in der 1. Jahrgangsstufe eine 10-Zügigkeit erwartet.

Anhand des Prognosewertes von 1.818 zu erwartenden Schülern wird bis 2030 bei einer gleichbleibenden Klassenstärke (durchschnittlich 25 Kinder) in der Gemeinde eine 13-Zügigkeit angenommen.

Der Anstieg bei den Grundschülern hat folglich Auswirkungen auf die Sekundarstufe.

Im Schuljahr 2019/20 ist der Landkreis Barnim in seiner eigenen Schulentwicklungsplanung von einer Übergangsquote von 55 % an Ober-/Gesamtschule ausgegangen sowie von einer Übergangsquote von 45 % ans Gymnasium. Der Mittelwert von 30 % Übergangsquote bezieht sich nur auf den Oberschulstandort Klosterfelde. Dies hängt mit der Bewilligung der Zügigkeit durch das staatliche Schulamt sowie der räumlichen Kapazitäten zusammen. Vom Staatlichen Schulamt sind für das kommende Schuljahr 2020/21 wiederum nur zwei 7. Klassen für den Oberschulstandort Klosterfelde vorgesehen. Somit mussten andere Schüler abgelehnt und auf andere Ober-/Gesamtschulen im Landkreis Barnim verwiesen werden.
Zur Beschulung am Gymnasium Wandlitz steht den Schülern maximal 5-Zügigkeit zur Verfügung. Das Gymnasium kommt bereits jetzt an seine Kapazitätsgrenzen. Erweiterungsmöglichkeiten gibt es dort keine.

 

Die Gemeinde Wandlitz wird in den kommenden 5 Jahren ca. 35 Millionen Euro aufbringen um die Kapazitäten im Grundschulbereich zu erweitern. Dieses Engagement der Gemeinde muss im Bereich der weiterführenden Schulen durch den Landkreis komplettiert werden.

 

Mit Schreiben vom 01.07.2020 hat die Gemeinde dem Landkreis zwei Grundstücke zur Errichtung einer weiterführenden Schule im Gemeindegebiet angeboten. Weitere Flächen können bei Bedarf benannt werden. Die Standorte der weiterführenden Schulen im Niederbarnim müssen so gewählt werden, dass die Wege für die Schüler, die Fahrzeiten und der Transportaufwand minimiert werden.

 

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass nach wie vor ein regelmäßiger Einwohnerzuwachs zu verzeichnen ist, die Prognosen bis 2030 einen weiteren Bedarf an Schulplätzen im Grund- sowie im Sekundarbereich ausweisen und die zur Verfügung stehenden Kapazitäten ausgeschöpft sind.

Auf Grund dessen wird bereits heute deutlich, dass bezüglich der Schaffung von weiteren Schulplätzen im Sekundarbereich Handlungsbedarf besteht und eine gemeinsame Auseinandersetzung und Planung mit dem Landkreis Barnim bezüglich der zukünftigen Schulsituation in der Gemeinde Wandlitz unerlässlich ist.

 

Gesetzliche Grundlagen

 

Gesetz über die Schulen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Schulgesetz - BbgSchulG)

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:    nein

 

 

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt, den gefassten Beschluss (BV-GV/2016-0293) mittels eines erneuten Beschlusses zu bekräftigen und weiter voranzutreiben. Mit dem Landkreis und den anderen Kommunen im Niederbarnim sind Abstimmungen hinsichtlich der Standorte der zukünftigen, weiterführenden Schulen abzustimmen.

Die Verwaltung wird die Maßnahmen und Ergebnisse in den entsprechenden Gremien (Ortsbeiräte, Ausschüsse und Gemeindevertretung) vorstellen.

 

 

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  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   08.09.2020 16:43:45   Laura Hennig