Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Begründung / Erläuterung
In der Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz vom 06.10.2016 wurde beschlossen, die Verwaltung mit der Prüfung zur Errichtung einer Gesamtschule in der Gemeinde Wandlitz zu beauftragen. Über die Zwischenergebnisse und Aktivitäten der Verwaltung wurde in den vergangenen Ausschüssen und Sitzungen der Gemeindevertretung wiederholt informiert. Zur Bekräftigung dieses Vorhabens wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz vom 20.02.2020 erneut vereinbart, die Errichtung einer Gesamtschule durch den Landkreis Barnim mit Hilfe einer Beschlussvorlage der Gemeindevertretung Wandlitz weiter voranzutreiben. Begründet wird dieses Vorhaben durch die aktuelle Schulentwicklungsplanung der Gemeinde Wandlitz (Stichtag 31.12.2019). Diese belegt erneut den Bedarf an zusätzlichen Kapazitäten in der Sekundarstufe. Aufgrund der gleichbleibenden Geburtenzahlen, des anhaltenden Zuzugs sowie der geplanten Bebauungsgebiete und bebaubaren Flächen, wurde für die Planung bis zum Schuljahr 2024/25 die Prognose erweitert und geprüft. Für das Jahr 2025 ist die Prognose mit 1.637 Schülern und für das Jahr 2030 mit insgesamt 1.818 Schülern im Grundschulalter festgestellt worden. Das bedeutet, dass im Jahr 2030 voraussichtlich 303 Schüler in der 1. Jahrgangsstufe eingeschult werden und damit ist von 13 Zügen/Klassen auszugehen. Im Vergleich derzeitig sowie bis einschließlich 2025 wird von einer 9-10 Zügigkeit ausgegangen.
In der nachfolgenden Tabelle wird der Vergleich der zum Stichtag 31.12.2019 in der Gemeinde lebenden Kinder im Grundschulalter zum angenommenen Prognosewert 2030 nochmals dargestellt.
Für die Schuljahre 2019/20 bis 2024/25 wird für die Grundschulen in der Gemeinde Wandlitz in der 1. Jahrgangsstufe eine 10-Zügigkeit erwartet. Anhand des Prognosewertes von 1.818 zu erwartenden Schülern wird bis 2030 bei einer gleichbleibenden Klassenstärke (durchschnittlich 25 Kinder) in der Gemeinde eine 13-Zügigkeit angenommen. Der Anstieg bei den Grundschülern hat folglich Auswirkungen auf die Sekundarstufe. Im Schuljahr 2019/20 ist der Landkreis Barnim in seiner eigenen Schulentwicklungsplanung von einer Übergangsquote von 55 % an Ober-/Gesamtschule ausgegangen sowie von einer Übergangsquote von 45 % ans Gymnasium. Der Mittelwert von 30 % Übergangsquote bezieht sich nur auf den Oberschulstandort Klosterfelde. Dies hängt mit der Bewilligung der Zügigkeit durch das staatliche Schulamt sowie der räumlichen Kapazitäten zusammen. Vom Staatlichen Schulamt sind für das kommende Schuljahr 2020/21 wiederum nur zwei 7. Klassen für den Oberschulstandort Klosterfelde vorgesehen. Somit mussten andere Schüler abgelehnt und auf andere Ober-/Gesamtschulen im Landkreis Barnim verwiesen werden.
Die Gemeinde Wandlitz wird in den kommenden 5 Jahren ca. 35 Millionen Euro aufbringen um die Kapazitäten im Grundschulbereich zu erweitern. Dieses Engagement der Gemeinde muss im Bereich der weiterführenden Schulen durch den Landkreis komplettiert werden.
Mit Schreiben vom 01.07.2020 hat die Gemeinde dem Landkreis zwei Grundstücke zur Errichtung einer weiterführenden Schule im Gemeindegebiet angeboten. Weitere Flächen können bei Bedarf benannt werden. Die Standorte der weiterführenden Schulen im Niederbarnim müssen so gewählt werden, dass die Wege für die Schüler, die Fahrzeiten und der Transportaufwand minimiert werden.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass nach wie vor ein regelmäßiger Einwohnerzuwachs zu verzeichnen ist, die Prognosen bis 2030 einen weiteren Bedarf an Schulplätzen im Grund- sowie im Sekundarbereich ausweisen und die zur Verfügung stehenden Kapazitäten ausgeschöpft sind. Auf Grund dessen wird bereits heute deutlich, dass bezüglich der Schaffung von weiteren Schulplätzen im Sekundarbereich Handlungsbedarf besteht und eine gemeinsame Auseinandersetzung und Planung mit dem Landkreis Barnim bezüglich der zukünftigen Schulsituation in der Gemeinde Wandlitz unerlässlich ist.
Gesetzliche Grundlagen
Gesetz über die Schulen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Schulgesetz - BbgSchulG) Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)
Finanzielle Auswirkungen: nein
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt, den gefassten Beschluss (BV-GV/2016-0293) mittels eines erneuten Beschlusses zu bekräftigen und weiter voranzutreiben. Mit dem Landkreis und den anderen Kommunen im Niederbarnim sind Abstimmungen hinsichtlich der Standorte der zukünftigen, weiterführenden Schulen abzustimmen.Die Verwaltung wird die Maßnahmen und Ergebnisse in den entsprechenden Gremien (Ortsbeiräte, Ausschüsse und Gemeindevertretung) vorstellen.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |