Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Gemäß des Haushaltsplanes 2020 der Gemeinde Wandlitz, stehen den Ortsteilen der Gemeinde zur Förderung von örtlichen Vereinen und Verbänden sowie zur Durchführung Ortsteilbezogener Veranstaltungen zur Verfügung. Gemäß der Richtlinie über die Vergabe von Zuschüssen für die Förderung von Kultur, Kunst und Heimatpflege obliegt die Entscheidung über die Förderung den jeweiligen Ortsbeiräten. Soweit im Einzelfall 1.000,00 € überschritten werden, entscheidet der A1 auf Empfehlung des jeweiligen Ortsbeirates.
Die Ortbeiratsmittel, welche vorher 3.000,00 € je Ortsteil zuzüglichlich 2,30 € / Einwohner betrugen, wurden erhöht auf 3.500 € je Ortsteil zzgl. 2,35 € / Einwohner Die Aufgrund dieser Erhöhung entstandene Differenz führte zu einer Aufstockung der bereits vorhandenen Anträge.
Der Ortsbeirat Schönwalde hat in seiner Sitzung am 03. März den Beschluss gefasst dem Förderverein Dorfkirche Schönwalde e. V. 1.500,00 € zuzusprechen.
Die Entscheidung über die Höhe der zu zahlenden Zuschüsse ist im Protokoll festzuhalten.
Gesetzliche Grundlagen
§ 46 Abs. 4 BbgKVerf. Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz Richtlinie der Gemeinde Wandlitz zur Förderung von Kunst, Kultur und Heimatpflege
Finanzielle Auswirkungen: Ja
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss: Gemäß der Richtlinie über die Vergabe von Zuschüssen für die Förderung von Kultur, Kunst und Heimatpflege obliegt die Entscheidung über die Förderung den jeweiligen Ortsbeiräten. Soweit im Einzelfall 1.000,00 € überschritten werden, entscheidet der A1 auf Empfehlung des jeweiligen Ortsbeirates. Der A1 beschließt die Verwendung der eingestellten Mittel wie folgt:
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