Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2020-0188  

 
 
Betreff: Vergabe des Flurstücks 1322 der Flur 3 von Stolzenhagen im Erbbaurecht
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:K56
Der Bürgermeister
Aktenzeichen:St 3/1322
Federführend:K_Liegenschaften Beteiligt:HA_Hauptamt
    K_Kämmerei
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Stolzenhagen Vorberatung
03.08.2020 
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
31.08.2020 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
10.09.2020 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
20200706_BV_GV_Anlage_Lageskizze

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Begründung / Erläuterung

 

Die Gemeinde Wandlitz ist Eigentümer des Grundstückes im OT Stolzenhagen, Basdorfer Straße 31, Flur 3, Flurstück 1322 in Größe von 1.121 m². Das Grundstück wurde in der Vergangenheit auf Grundlage eines Pachtvertrages als Wochenendgrundstück genutzt. Der Pächter ist verstorben, die Baulichkeiten wurden abgerissen. Das Grundstück ist bewachsen mit ca. 35 Bäumen, davon ein Großteil (Erlen) im Uferbereich. Weitere Bäume (Ahorn, Lärche, Birke, Eiche) befinden sich jeweils nah an den Grundstücksgrenzen, so dass ein freies Baufeld vorhanden ist (Bereich der abgerissenen Wochenendbebauung) und zur Bebauung keine bzw. nur sehr wenige Bäume zu entfernen wären (ggf. 2 Lärchen, Pappelwildwuchs). Eingriffe in den Baumbestand unterliegen der Baumschutzsatzung der Gemeinde Wandlitz.

 

Im Entwurf des Gesamtflächennutzungsplanes der Gemeinde Wandlitz ist das Grundstück als Wohnbaufläche mit hohem Grünanteil dargestellt. Das Grundstück befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen oder eines in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes. Demzufolge würde ein geplantes Bauvorhaben dem § 34 Baugesetzbuch (BauGB) unterliegen, danach wäre ein Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Gemäß § 18 i. V. mit § 22 BbgStrG bedarf die Errichtung einer Zufahrt und/oder eines Zugangs der Genehmigung des zuständigen Straßenbaulastträgers (Gemeinde Wandlitz). Der Nachweis der Stellplätze hat gemäß der Stellplatzsatzung der Gemeinde Wandlitz zu erfolgen. Zu berücksichtigen ist weiterhin die Gestaltungssatzung Stolzenhagen. Darüber hinaus gelten die Bestimmungen der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO).

 

Es soll eine Ausschreibung zur Vergabe als Baugrundstück im Erbbaurecht zum Höchstgebot erfolgen. Auf Grund der ausschließlichen Wohnnutzung ist eine Laufzeit des Erbbaurechtsvertrages von 99 Jahren zu vereinbaren. Das Mindestgebot berechnet sich aus dem Bodenrichtwert für Bauland (Seegrundstück am Stolzenhagener See) gemäß Grundstücksmarktbericht 2019 und der Grundstücksgröße. Der Bodenrichtwert beträgt derzeit 350 €/m². Sollte sich der Bodenrichtwert zum Zeitpunkt der Ausschreibung erhöht haben, wird dieser Wert in Ansatz gebracht. Das Mindestgebot beträgt demnach 392.350 €.

 

Vor dem Grundstück befindet sich ein Verlandungsstreifen. Der direkte Seezugang und die Nutzung des vorhandenen sanierungsbedürftigen Steges sind vom Erwerber selbst mit dem Seeeigentümer (Familie Werner und Anita Otto Stiftung) vertraglich zu regeln. Die Verwaltung befindet sich hierzu derzeit in Abstimmung mit der Stiftung, eine entsprechende Vereinbarung wurde in Aussicht gestellt.

 

Gemäß Beschluss 03/2004-07.1 der Gemeindevertretung Wandlitz vom 26.02.2004 ist ein Erbbauzins i. H. v. 4 % vom Grundstückswert zu vereinbaren. Bei einem Mindestgebot von 392.350 € wäre somit ein jährlicher Erbbauzins von 15.694,00 € zu zahlen. Erfolgt die Vergabe auf Grund eines höheren Gebotes, erhöht sich entsprechend der zu zahlende Erbbauzins. Die Kosten für die Beurkundung und den Vollzug des Vertrages sind vom Erwerber zu übernehmen.

 

Zur Finanzierung des Baus eines Einfamilienhauses und entsprechendem Nebengelass sollte eine Belastungsvollmacht erteilt werden. Der Belastung des Erbbaurechts zum genannten Grundstück in Höhe von maximal 320.000 € nebst bis zu 20 % Zinsen und einer einmaligen Nebenleistung von 10 % zu Gunsten einer noch zu benennenden Bank und Abgabe einer Stillhalteerklärung für die finanzierende Bank sollte zugestimmt werden.

 

Gehen auch bei einer wiederholten Ausschreibung keine oder keine passenden Gebote über dem Mindestbetrag ein, erfolgt eine Vermarktung zum „Festpreis“ ohne Gebotsverfahren. Die Vergabe erfolgt dann zum Grundstückswert auf der Grundlage des dann aktuellen Bodenrichtwertes für Bauland. Bei einer erfolgreichen Ausschreibung ist ein gesonderter Beschluss zur Vergabeentscheidung nicht erforderlich.

 

Gesetzliche Grundlagen

Brandenburgische Kommunalverfassung

Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz  

 

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Finanzielle Auswirkungen:    Ja

 

o Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

mind. 15.694 € jährlicher Erbbauzins

Aufwendungen

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Wandlitz erteilt ihre Zustimmung

 

1. zur Vergabe des Grundstückes im Ortsteil Stolzenhagen, Basdorfer Straße 31, Gemarkung Stolzenhagen, Flur 3, Flurstück 1322, zur Bebauung mit einem Einfamilienhaus im Erbbaurecht im Rahmen einer Ausschreibung nach Höchstgebot. Das Mindestgebot beträgt 392.350 €, der Erbbauzins beträgt 4 % des Gebotes. Die Laufzeit des Erbbaurechtsvertrages wird mit 99 Jahren vereinbart;

 

2. zur Belastung des Erbbaurechts zum Grundstück von Stolzenhagen, Basdorfer Straße 31, Gemarkung Stolzenhagen, Flur 3, Flurstück 1322, in Höhe von max. 320.000 € nebst bis zu 20 % Zinsen und einer einmaligen Nebenleistung von 10 % zu Gunsten einer noch zu benennenden Bank und zur Abgabe einer Stillhalteerklärung für die finanzierende Bank.

 

 

 

 

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Anlagen: Lageskizze

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 20200706_BV_GV_Anlage_Lageskizze (24 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   07.07.2020 14:03:33   Astrid Gäbler