Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-A1/2020-0051  

 
 
Betreff: Straßenbau Seegersiedlung OT Klosterfelde
Vergabe von Planungsleistungen
Leistungsteil Verkehrsanlagen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:BA17
Der Bürgermeister
Federführend:TB_Tiefbau Beteiligt:HB AL
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Klosterfelde Vorberatung
03.08.2020 
Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
11.08.2020 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Entscheidung
31.08.2020 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Aufgabenstellung für die Vergabe von Planungsleistungen

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Begründung / Erläuterung

Nachdem, wie in beiliegender Aufgabenstellung ausgeführt, bereits vor geraumer Zeit Planungen für die Schmutzwassererschließung und den Verkehrsanlagenbau begonnen wurden, sind im 1. Halbjahr 2020 nun, bedingt durch die haushaltsrechtliche Veranschlagung des Baus der Schmutzwasserentsorgungsanlage durch den NWA, weitere Abstimmungen zur gemeinsamen Vorgehensweise zwischen dem NWA und dem Bauamt der Gemeinde vorgenommen worden.

Der NWA hat bereits, aufbauend auf dem vorliegenden Vorplanungsstand, weiterführende Planungen beauftragt.

Da sich die seinerzeit von der Gemeinde beauftragte Planungsbüro Watiplan GmbH in Liquidation befindet, ist eine entsprechende weiterführende, mit dem NWA-Leistungsstand korrespondierende, Verkehrsanlagenplanung zu beauftragen.

Zur Vorbereitung der Vergabe ist zunächst geprüft worden, ob eine Vergabe nach den gemeindlichen Planerpoolbedingungen in Frage kommt. Hierzu können folgende Feststellungen getroffen werden.

Zur Auswahl von qualifizierten Ingenieurbüros wurde von der Gemeinde Wandlitz ein sogenannter offener Planerpool gebildet. Für eine Aufnahme können interessierte Architekten und Ingenieure jederzeit ihre Bewerbungsunterlagen einreichen.

 

 

 

 

In besonderen Fällen d.h., wenn

-          die geforderten Leistungen im verbindlichen Teil der HOAI enthalten sind,

-          keine wesentlichen zusätzlichen Leistungen erforderlich werden,

-          ausschließlich verbindlich fest vorgegebene Zu- und Abschläge vorzunehmen sind,

-          keine oder nur unwesentliche Nebenkosten anfallen und

-          die Mindestsätze der entsprechenden Honorarzone nicht überschritten werden,

kann eine Vergabe nach Verhandlung mit nur einem Bewerber aus dem offenen Planerpool vorgenommen werden.

Gemäß der Aufgabenstellung sind Planungsleistungen aus dem Leistungsbild „Verkehrsanlagen“ der HOAI erforderlich.

Eine besondere Prädestinierung eines im Planerpool unter dem genannten Leistungsbild gelisteten Ingenieurbüros, wonach eine Vergabe aus dem Planerpool nach dem Auswahlverfahren in Frage käme, ist erkennbar.

Entsprechend der Aufgabenstellung ergeben sich analoge Bearbeitungsschritte sowohl bei der Schmutzwasserentsorgungsplanung als auch bei der Verkehrsanlagenplanung (Aufgabenstellung siehe Anlage).

Insbesondere sind Erkenntnisse aus der Konzipierung und Dimensionierung der Rohrverfüllzone (Schmutzwasser-Planung) für gleichartige Planungsschritte des Verkehrsanlagenbaus verwendbar.

Insofern war erwartbar, dass das, die Schmutzwassererschließung, planende Ingenieurbüro in besonders effizienter Weise die Verkehrsanlagenplanung vornehmen kann.

Von daher ist das Ingenieurbüro Matlik, welches mit der Schmutzwassererschließungsplanung vom NWA beauftragt und auch im gemeindlichen Planerpool für das Leistungsbild „Verkehrsanlagen“ gelistet ist, um ein Leistungsangebot angefragt worden.

Dieses ist vorgelegt worden. Danach ist festzustellen, dass zum einen die o.g. Vergabebedingungen des Planerpools erfüllt sind und zum anderen die erwarteten Synergieeffekte sich im Angebotspreis wirtschaftlich vorteilhaft niederschlagen.

Das Ingenieurbüro Matlik, Telemannweg 5A, 12621 Berlin, hat seine Bereitschaft zur Übernahme der für den Straßenbau in der Seegersiedlung im Ortsteil Klosterfelde notwendigen Planungsleistungen erklärt und eine zeitnahe Bearbeitung zugesichert. Daher wird durch das Bauamt vorgeschlagen, eine entsprechende Auftragsvergabe vorzunehmen.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg

Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)

 

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Finanzielle Auswirkungen:    Ja  

 

 

o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Planung (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

111.000,00

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

jährl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

 

 

jährl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

 

 

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

o Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

 

o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

2020

54100.785200

5410002004

50.000,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschluss:

 

Der Hauptausschuss beschließt, das Ingenieurbüro Matlik,

Telemannweg 5A in 12621 Berlin, mit der Weiterführung der Planung des Straßenbaus in der Seegersiedlung zu beauftragen.

 

 

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Anlagen:

 

Aufgabenstellung für die Vergabe von Planungsleistungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Aufgabenstellung für die Vergabe von Planungsleistungen (105 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   17.07.2020 08:31:07   Stephanie Kowallik