Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Gesetzliche Grundlagen
Die Energieversorgung Basdorf GmbH (kurz: EVB) betreibt im Ortsteil Basdorf ein Nahwärmenetz. Es werden zahlreiche private Objekte im Innenbereich von Basdorf (u.a. Heinrich-Heine-Ring, Waldheimstraße und Am Markt) mit Wärme versorgt. Ein Anschlusszwang mittels Fernwärmesatzung existiert nicht und ist für die Zukunft auch nicht geplant.
Die Heizzentrale der EVB befindet sich auf einem kommunalen Grundstück, für das die EVB einen Erbbaurechtsvertrag bis 04.12.2021 inne hat. Die eigentliche Heizzentrale befindet sich in drei Containern unter einem Schleppdachbereich. Der alte Gebäudekomplex aus DDR-Zeiten wurde innerhalb der Vertragslaufzeit nicht baulich verändert. Entsprechend desolat ist der Gebäudekomplex. Ebenso wurde keine Altlastensanierung durch den Erbbauberechtigten vorgenommen. Eine vertragliche Verpflichtung hierzu war leider im damaligen Erbbaurechtsvertrag nicht aufgenommen worden.
Der Hauptgesellschafter der EVB ist seit 2008 die INCO. Nach dem Tod des Geschäftsführers Herr Dr. Kluge im Jahr 2016 ist die Geschäftsführung auf den Sohn Herrn Kluge-Sanchez übergegangen. Dieser hat sich bereits im Jahr 2018 an die Verwaltung gewandt, um Möglichkeiten der Fortsetzung der Wärmeversorgung über das Jahr 2021 hinaus zu erörtern. Die Verwaltung zeigte sich dafür offen, hat aber Bedingungen genannt, die sie mit einer Verlängerung verbindet: Erneuerung und Modernisierung der Heizungsanlage, bauliche Verbesserungen am Betriebsgebäude, günstige Wärmepreise usw.
Die EVB hat sich für die Umsetzung des Vorhabens einen Partner gesucht. Dies ist die Kofler Energies Energieeffizienz GmbH (kurz: KEE). Zwischenzeitlich hat die KEE sämtliche Verträge (inkl. Erbbaurechtsvertrag) und Anlagen von der KEE übernommen, so dass ab Anfang 2020 ausschließlich die KEE mit der Gemeinde verhandelte.
Ein vergaberechtlicher Vorgang liegt für die Gemeinde Wandlitz nicht vor. Es handelt sich zum einen um ein Grundstücksgeschäft, welches grundsätzlich nicht dem Vergaberecht unterliegt. Zum anderen hat die EVB durch die Veräußerung der Verträge (auch Erbbaurechtsvertrag) und Anlagen (inkl. Fernwärmeleitungen) an die KEE den Verhandlungspartner bestimmt.
Die Verhandlungen verliefen anfangs aus Sicht der Gemeinde etwas schwierig, denn die Gemeinde hatte ehrgeizige Verhandlungsziele. Sie wollte die Fehler des ersten Erbbaurechtsvertrages heilen und in den neuen Vertrag die vollständige Sanierung des Heizhauses aufnehmen. Mehrere Varianten sind gemeinsam mit KEE erörtert worden. Im Ergebnis wäre aber entweder der Wärmepreis erheblich angestiegen, oder die Gemeinde hätte sich an der Sanierung finanziell in nicht unbeträchtlichem Maß beteiligen müssen (je nach Variante waren das über 300 T€). Dies wollte die Gemeinde jedoch angesichts der knappen Haushaltsmittel vermeiden.
Im Ergebnis der Verhandlungen konnte folgende Umsetzungsvariante entwickelt werden:
- Die KEE mietet den Grundstücksteil „Heizhaus“ für 20 Jahre. Eine Kündigung in dieser Zeit ist seitens der Gemeinde nur aus wichtigem Grund möglich (Zahlungsverzug, Insolvenz etc.). So kann KEE die Refinanzierung der neuen Heizzentrale sicherstellen, da diese fest verbaut wird. Die Miete orientiert sich am bisherigen Erbbauzins für das gesamte Grundstück und beträgt 6.290 € p.a. Eine Anpassung nach Index erfolgt. - Es wird ein BHKW eingebaut, welches neben Wärme auch Strom erzeugt. So wird ein Primärenergiefaktor von 0,576 erreicht. Die neue Heizzentrale leistet somit einen Beitrag zur CO2-Einsparung und entspricht den Zielen des Kommunalen Energiekonzeptes. - KEE beteiligt sich an den Sanierungskosten in ihrer Mieteinheit - Die übrigen Grundstücksteile werden von der Gemeinde selbst genutzt bzw. vermietet. Der alte Schornstein könnte aus Sicht der Verwaltung an einen Funknetzbetreiber verpachtet werden. Entsprechende Anfragen gab es in der Vergangenheit bereits. Für den Schleppdachbereich hat das SG Technisches Immobilienmanagement Bedarf angemeldet. Diese Flächen eignen sich aus Sicht des Sachgebietes hervorragend als Lagerfläche. - Die jährlichen Mieteinnahmen können dazu genutzt werden, den gesamten Gebäudekomplex schrittweise zu ertüchtigen/zu sanieren.
Nähere Informationen können der Präsentation von KEE in der Anlage entnommen werden. Die hier gemachten Zusagen in Bezug auf die Sanierungsmaßnahmen und Investitionen in die neue Kesselanlage am Objekt werden selbstverständlich vertraglich gesichert.
Bestandteile der Wärmelieferungsverträge mit Dritten können vertraglich nicht gesichert werden. Die in der Präsentation genannten Wärmebezugspreise und Preisgleitklauseln sind aus heutiger Sicht akzeptabel und mit anderen fernwärmeversorgten Objekten in der Gemeinde vergleichbar.
Neben dem Abschluss des Mietvertrages möchte die Verwaltung auch die Fernwärmeleitungen im öffentlichen Raum vertraglich regeln. Bislang gab es keine Vereinbarung dazu. Die Verwaltung hat sich dazu des Vertrages aus Klosterfelde als Muster bedient. Er enthält u.a. folgende Inhalte:
- Erlaubt KEE die Nutzung der öffentlichen Verkehrsräume zur Verlegung von Fernwärmeleitungen - Pflicht zur Wiederherstellung des öffentlichen Verkehrsraumes nach Baumaßnahmen. - Wegenutzungsentgelt von 1 € je Meter Fernwärmeleitung und Jahr. Das sind derzeit 590 € im Jahr. - Regelungen zu notwendigen Umverlegungen bei gemeindlichen Baumaßnahmen - Endschaftsbestimmungen, d.h. Recht (nicht Pflicht) der Gemeinde am Ende der Laufzeit des Vertrages die Leitungen zu einem angemessenen Kaufpreis zu erwerben.
Die Laufzeit des Vertrages soll ebenfalls 20 Jahre betragen, beginnend am 05.12.2021.
Zu Beginn des Jahres 2020 gab es auf Seiten der Kunden einige Irritationen über die von der EVB ausgesprochenen Änderungskündigungen. Bürger haben gegenüber dem Ortsbeirat ihre Sorgen geäußert. Auf Bitten der Gemeinde haben KEE und EVB reagiert und den Kunden Gespräche vor Ort und längere Fristen eingeräumt. KEE versicherte der Gemeinde, dass zwischenzeitlich das Benehmen mit fast allen Kunden hergestellt worden ist.
Finanzielle Auswirkungen: Ja
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz befürwortet den Abschluss eines Mietvertrages mit der Kofler Energies Energieeffizienz GmbH für Teilflächen des Grundstücks Waldheimstraße 10 zu den in der Sachdarstellung beschriebenen Konditionen.
Ebenso den Abschluss eines Gestattungsvertrages zur Nutzung des öffentlichen Verkehrsraumes um Zwecke der Verlegung und des Betriebs von Fernwärmeleitungen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die entsprechenden Verträge mit der Kofler Energies Energieeffizienz GmbH abzuschließen.
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