Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Der Fraktionsantrag ging per Mail am 28.05.2020 beim Sitzungsdienst ein. Die Antragsfrist für den A5 und A1 ist abgelaufen. Somit ist nur eine Behandlung der Vorlage in der Gemeindevertretersitzung am 18.06.20 möglich. Der Originalantrag befindet sich in der Anlage.
Gesetzliche Grundlagen
Finanzielle Auswirkungen: Ja Produktnummer 55100: 150TEUR in 2019, je 100TEUR in 2020 und 2021 für öffentliches Grün, Landschaftsbau
Beschluss: Die Gemeindevertretung Wandlitz beauftragt die Verwaltung, unverzüglich die zur Umsetzung des verabschiedeten Nutzungskonzepts Kirchstraße 11 (BV-GV/2015-0208 vom 18.2.2016) erforderlichen Bauanträge zu stellen und den Bürgerpark zu realisieren, unabhängig vom Baufortschritt des Hospizes. Dies auf der Grundlage des verabschiedeten FNP auf dem Gemeinde-eigenen Flurstück 2609. Dieser damit für die Wandlitzer Bürger und ihre Gäste zu erschließende Uferteil des Wandlitzer Sees soll den Namen „Bürgerpark Karl Jünemann“ tragen. Die Eröffnung soll am 01.Mai 2021 stattfinden, zu seinem 140. Geburtstag. 2.. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob für die Realisierung des Bürgerpark Mittel aus Ausgleichszahlungen eingesetzt werden können.
Anlagen: BV-GV/2015-0208 BV-GV/2019-0568 Originalantrag der Fraktionen SPD / CDU / DIE LINKE/B90/GRÜNE/UWG
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