Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 16. Mai 2019 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Straße der Freundschaft“ gefasst.
Die Planung wurde gemäß Artikel 12 des Landesplanungsvertrages der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg angezeigt. Die angezeigte Planung ist mit den Zielen der Raumordnung vereinbar.
Das Verfahren wird entsprechend § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BauGB durchgeführt. Auf die Durchführung einer Umweltprüfung sowie die Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit wird verzichtet.
Ziele des Bebauungsplanes sind - die Sicherung der städtebaulichen Ordnung, - die Regelung der erforderlichen privatrechtlichen Erschließung und - die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von dreigeschossigen Doppel- und Reihenhäusern.
Den Hinweisen des Ausschusses für Bauen und Gemeindeentwicklung vom 30.04.2019 und des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.05.2019 über den Wunsch nach einer dichteren und höheren Bebauung, wurde gefolgt.
Gesetzliche Grundlagen
§ 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2, § 4a und § 13a Baugesetzbuch (BauGB) § 2 Kommunalverfassung für das Land Brandenburg §§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt, dass
1. der vorliegende Planentwurf einschließlich Begründung gebilligt wird, 2. die Verwaltung beauftragt wird, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu unterrichten und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Anlagen:
Die Anlagen stehen im Download-Ordner des Sitzungskalenders zur Verfügung (https://ris.wandlitz.de/bi/filelist.asp?id=4).
1_Planzeichnung_Entwurf 2_Planzeichnung A3 3_Festsetzungen und Legende A3 4_Begründung Entwurf 5_Städtebauliches Konzept 6_Potentialanalyse Klosterfelde
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