Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2020-0156  

 
 
Betreff: Einrichtung einer Buslinie zwischen Basdorf und Klosterfelde
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA
Der Bürgermeister
Federführend:HB AL Beteiligt:K_Kämmerei
    Bgm
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Klosterfelde Vorberatung
20.04.2020 
Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Basdorf Vorberatung
05.05.2020 
Wiederholungssitzung des Ortsbeirates Basdorf ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
21.04.2020 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz vertagt     
A6 Ausschuss für Umwelt, Energie und ÖPNV Vorberatung
30.04.2020 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und ÖPNV ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Basdorf Anhörung
A1 Hauptausschuss Vorberatung
06.05.2020 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
14.05.2020 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Variante 1
Variante 2

ALLRIS® Office Integration 3.9.2
Begründung / Erläuterung

IST-Situation

 

Aufgrund der attraktiven Taktfrequenz ab Basdorf, wird der Haltepunkt Basdorf zunehmend durch Pendler der nördlich von Basdorf gelegenen Ortsteile angefahren.

Ein umfangreicher Ausbau der Stellplatzkapazitäten am Haltepunkt Basdorf - so wie von Teilen der Bevölkerung gefordert -  wird als nicht zielführend angesehen, da dies zu einer weiteren Steigerung des Individualverkehrs führen wird.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz hat mit Beschluss vom 12.04.2018 u.a. die Einrichtung des 30-Minuten-Taktes für die RB27 auf der Strecke Klosterfelde-Basdorf-Berlin gefordert.

Die Gemeinde Wandlitz geht davon aus, dass die Fahrgastzahlen steigen, wenn es einen 30-Minuten-Takt bis Klosterfelde (gern auch darüber hinaus) gäbe. Damit würden sich die Einnahmen des VBB erhöhen und man bekommt mehr Bürger vom Auto auf die Schiene. Weitere positive Effekte: Weniger Verkehrsbelastung auf der L100 und damit voraussichtlich geringere Feinstaubimmissionen und weniger CO2-Ausstoß.

Obwohl schon seit Jahren von der Seite der Gemeinde auf eine Erhöhung der Taktfrequenz gedrängt wurde, hat sich die landespolitische Ebene bisher noch nicht zu verbindlichen Schritten in Richtung 30-Minuten-Takt entschließen können. Flankiert wird diese gemeindliche Forderung durch die NEB, die auf vorgelagerten Streckenabschnitten erste planerische Schritte eingeleitet hat. Der nun vorliegende Beschluss ist dazu geeignet, die Notwendigkeit einer Takterhöhung durch die nachfolgend dargelegte, ergänzende Maßnahme zu belegen.

 

Geplante Maßnahme

 

Ausgangspunkt für die Bestrebungen, eine zur NEB ergänzende Buslinie zwischen Klosterfelde und Basdorf einzurichten, ist die Tatsache, dass für die nördlich von Basdorf gelegenen Ortsteile eine Erhöhung der Taktfrequenz auf der Schiene durch die NEB aus verschiedenen Gründen (Bestellung, Einrichtung eines Ausweichgleises etc.) mittelfristig nicht möglich sein wird. Um aber die Attraktivität für Pendler zu steigern und dem Umstand entgegenzuwirken, dass der Haltepunkt Basdorf aufgrund seiner jetzt schon vorhandenen, attraktiveren Taktfrequenz zunehmend auch durch Pendler der nördlich von Basdorf gelegenen Ortsteile angefahren wird, ist es daher geboten, nach dementsprechend zielgerichteten Möglichkeiten und Maßnahmen zu suchen. Eine Möglichkeit besteht in der Einrichtung einer zum Takt der NEB ergänzenden Buslinie zwischen den Ortsteilen Basdorf und Klosterfelde mit Zwischenhalten im Ortsteil Wandlitz.

 

Eine Möglichkeit besteht dabei in der Einrichtung einer zum Takt der NEB ergänzenden Buslinie zwischen den Ortsteilen Basdorf und Klosterfelde mit Zwischenhalten im Ortsteil Wandlitz.

In den bereits Anfang Januar mit Vertretern der BBG geführten Vorgesprächen wurde Unterstützung beim Erreichen von zwei Zielen signalisiert:

a) Das angestrebte "Auffüllen" des Halbstundentaktes zwischen Klosterfelde und Basdorf

 

b) Für Pendler, die bisher den Individualverkehr bevorzugen, den öffentlichen Personennahverkehr durch zusätzliche Angebote - wie z.B. die Buslinie - attraktiver zu gestalten, allerdings unter der Voraussetzung, dass es bei der NEB in der Gesamtbetrachtung zu keinem Rückgang der Fahrgastzahlen kommt.

 

Es wurde sich dabei u.a. auch auf die Prämisse verständigt, dass die Haltepunkte wohngebietsgebunden sein müssten. Das bedeutet, dass ein zu weites Abweichen von der Route (L 100) auch nach den Erfahrungen der BBG vermieden werden muss, da damit zu große Zeiteinbußen einhergehen, die wiederum die Attraktivität für Pendler in Frage stellen würden.

Ende Januar wurden durch die BBG zwei Vorschläge für die zusätzliche Anbindung der RB27 am Bahnhof Basdorf durch sogenannte "Verstärkerfahrten" ausgearbeitet und der Gemeinde vorgelegt. Die Variante 1 beinhaltet die ganztägige Taktverdichtung, die Variante 2 beinhaltet dagegen die nachmittägliche bzw. abendliche Anbindung. Die Fahrtzeit würde ca. 20 Minuten betragen. Die Aufenthalts- bzw. Umsteigezeit beträgt 5-6 Minuten. Die Buslinie würde im Nahbereich der Bahnhöfe Basdorf und Klosterfelde beginnen bzw. enden. Zwischenhalte sind an den Bahnhöfen Wandlitzsee und Wandlitz vorgesehen.

Die Betriebskosten belaufen sich bei der Variante 1 auf ca. 220.000 €, bei der Variante 2 auf 230.000 € jährlich.

 

Weiteres Vorgehen

 

Angesichts der knappen Haushaltsmittel müssen die Kosten gesenkt werden und weitere Möglichkeiten/Varianten der Zielerreichung eruiert werden.

Klar ist aber, dass es ohne eine finanzielle Beteiligung der Gemeinde keine Umsetzungsmöglichkeit gibt.

Daher soll mit diesem Beschluss lediglich die Absichtserklärung der Gemeindevertretung zur geplanten Maßnahme erfolgen. Der Bürgermeister soll das Mandat erhalten, weitere Verhandlungen zu führen. Diese Verhandlungen werden langwierig und zeitintensiv.

Die Beschlussfassung zum Herbst ist aufgrund des zeitlichen Aspektes von wesentlicher Bedeutung, da im Hinblick auf die logistische Vorbereitung bis zur endgültigen Einrichtung der gewünschten Linie eine Vorlaufzeit von mindestens einem Jahr benötigt wird.

In diesem Zusammenhang soll auch die Ausweitung der Tarifzone C bis Klosterfelde untersucht werden. Auch dies wäre ohne weiteres möglich, wenn die Gemeinde die Kosten hierfür übernehmen würde. Jedoch würde die Gefahr bestehen, dass sich damit die finanzielle Beteiligung der Gemeinde verstetigen würde. Dies kann die Gemeinde nicht leisten. Ebenso muss die Frage gestellt werden, welche mittelbaren und unmittelbaren Auswirkungen solche Subventionen einzelner Fahrgäste haben würde.

Daher müssen alle Maßnahmen mit einer klaren "Ausstiegsstrategie" verhandelt werden. Es müssen Ziele definiert werden, bei deren Erreichung diese Maßnahmen vom VBB übernommen werden, weil der Nachweis der Notwendigkeit (von der Gemeinde) belegt wurde.

 

Mit der zum Beschluss vorliegenden Maßnahme wird einem der Leitziele aus dem Leitbild der Gemeinde Wandlitz entsprochen. Demnach kommt dem Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs eine besondere Bedeutung bzw. Schlüsselfunktion im Rahmen der zukünftigen Entwicklung der Gemeinde zu, indem er sich mit einem flexiblen und leistungsfähigen Angebot an alle Generationen richtet.

Die hier erläuterten Maßnahmen werden zudem im Rahmen eines von der Technischen Universität Dresden (Fakultät Verkehrswissenschaften) durchzuführenden Forschungsvorhabens untersucht. Im Mittelpunkt der Projektarbeit steht dabei die Erarbeitung zeitgemäßer Lösungen für den Öffentlichen Verkehr am Rande großer Ballungsräume am Beispiel der Gemeinde Wandlitz.

 

Gesetzliche Grundlagen

 

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

§ 2 des ÖPNV-Gesetzes des Landes Brandenburg

Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:    Ja   Nein

 

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Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz befürwortet die Einrichtung einer ergänzenden Buslinie zwischen den Ortsteilen Klosterfelde und Basdorf.

Der Bürgermeister wird beauftragt, entsprechende Verhandlungen mit der Barnimer Busgesellschaft (BBG) und/oder weiteren Akteuren zu führen.

 

  1. Verhandlungsergebnisse sollen bis zum Herbst 2020 zur Beschlussfassung vorliegen, um eine Realisierung im Jahr 2021 zu ermöglichen.

 

 

 

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Anlagen:

Fahrpläne für „Verstärkerfahrten“ (Variante 1 und 2)

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Variante 1 (47 KB)    
Anlage 2 2 Variante 2 (42 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   09.04.2020 06:46:58   Astrid Gäbler