Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Begründung / Erläuterung
Die Gemeinde Wandlitz ist Eigentümerin der Grundstücke in Schönwalde b. Bernau, Flur 12, Flurstücke 935 (Lindenstraße 17), 607 (Neumühler Str. 4), 326/12 (An der Bahn 6), 326/11 (An der Bahn 5) und 326/9 ( An der Bahn 3).
Die unbebauten Grundstücke haben katastermäßige Größen von 800 m² (Flurstück 935), 938 m² (Flurstück 607), 635 m² (Flurstück 326/12), 568 m² (Flurstück 326/11) und 578 m² (Flurstück 326/9).
Die Flurstücke 326/9, 326/11 und 326/12 sind im Grundbuch von Schönwalde, Blatt 1203 eingetragen, die Flurstücke 607 und 935 im Blatt 1156.
Alle Grundstücke waren bis Ende 2018 bzw. 12/2019 mit Nutzungsverträgen gebunden. Jetzt sind die Grundstücke vertragsfrei und unbebaut.
Im Rahmen der erfolgten Rückbaumaßnahmen (Abbruch der Bungalows und Nebengebäude) wurden großzügige Freiflächen geschaffen, die für ein Bauvorhaben genutzt werden können. Ferner ist im Bauantragsverfahren für eventuell erforderliche Baumfällungen die Satzung der Gemeinde Wandlitz zum Schutz von Bäumen (Bauschutzsatzung) zu beachten.
Die Grundstücke sind ortüblich erschlossen, teilweise liegen die Grundstückanschlüsse für Trink- und Schmutzwasser auf den Grundstücken, eine Bebauung gemäß § 34 BauGB ist möglich.
Die Vergabe der Grundstücke ist im Erbbaurecht vorgesehen. Das Erbbaurecht ist ein dingliches Recht, welches dem Inhaber die Befugnis gibt, auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu errichten. Es wird im Grundbuch eingetragen und kann sowohl veräußert als auch vererbt werden. Die gesetzliche Grundlage bildet das Erbbaurechtsgesetz (ErbbauRG).
Die bebaubaren Grundstücke werden zum Höchstgebot ausgeschrieben. Die Laufzeit der Erbbaurechtsverträge beträgt 99 Jahre. Der Erbbauzins wird gemäß des Beschlusses 03/2004-07.1 der Gemeindevertretung Wandlitz vom 26.02.2004 mit 4 % des Bodenrichtwertes festgesetzt.
Der Bodenrichtwert für die Ortslage im OT Schönwalde liegt aktuell bei 160,00 €/m² (Bodenrichtwertkarte des Landkreises Barnim 2019).
Für die fünf Grundstücke ergibt dies folgende Mindestgebote:
1. Für das Flurstück 935 mit einer Größe von 800 m² (Lindenstraße 17) liegt das Mindestgebot bei 128.000,00 €, das ergibt einen Erbbauzins von 5.120,00 €/Jahr.
2. Das Mindestangebot für das 938 m²-große Flurstück 607 (Neumühler Str. 4) beträgt 150.080,00 € , der jährlich zu zahlende Erbbauzins mindestens bei 6.003,20 €.
3. Für das Grundstück „An der Bahn 6“, Flurstück 326/12 ergibt sich bei einer Größe von 635 m² ein Mindestgebot in Höhe von 101.600,00 €. Daraus errechnet sich ein jährlicher Mindesterbbauzins von 4.064,00 €.
4. Das zu vergebene Grundstück „An der Bahn 5“ mit einer Größe von 568 m² (Flurstück 326/11) errechnet sich ein Mindestgebot von 90.880,00 €. Der erzielbare jährliche Erbbauzins beträgt damit 3.635,20 €.
5. Für das Grundstück „An der Bahn 3“ mit einer Größe von 578 m² (Flurstück 326/9) muss ein Mindestgebot von 92.480,00 € eingehen. Somit berechnet sich ein Erbbauzins von 3.699,20 €/Jahr.
Die Vergabe erfolgte in der Regel zu einem höheren Gebot, somit erhöhte sich der jährliche Erbbauzins entsprechend.
Die Kosten der Beurkundungen und des Vollzugs der Verträge sind von den jeweiligen Erwerbern zu übernehmen.
Es ist davonauszugehen, dass die Errichtung der Wohnhäuser finanziert werden muss.
Deshalb sollte einer Belastungsvollmacht in Höhe von 300.000,00 €, nebst 20 % Zinsen und einer einmaligen Nebenleistung von 10 % je Grundstück zugestimmt werden.
Gehen keine bzw. keine passenden Gebote zum Mindestgebot ein, behält sich die Verwaltung vor, die Ausschreibung zu wiederholen. Bei erneuerter erfolgloser Ausschreibung können die Grundstücke zum Verkehrswert, auf der Grundlage des aktuellen Bodenrichtwertes, veräußert werden.
Es bedarf weder bei Ausschreibung zum Höchstgebot noch bei der Vergabe zum aktuellen Verkehrswert einer gesonderter Beschlussfassung.
Gesetzliche Grundlagen
Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt:
1. die Grundstücksvergabe der Flurstücke 326/12, 326/11, 326/9, 935 und 607 in der Flur 12 von Schönwalde im Erbbaurecht im Rahmen einer Ausschreibung zum Höchstgebot bzw. nach erfolgloser Ausschreibung zum aktuellen Verkehrswert. Das Mindestgebot ergibt sich aus dem aktuellen BRW und der Größe des ausgeschriebenen Grundstückes.
2. einer Belastung des jeweiligen Erbbaurechtsgrundstückes in Höhe von 300.000,00 € nebst bis zu 20% Nebenkosten und einer einmaligen Nebenleistung in Höhe von 10% zu Gunsten einer noch zu benennenden Bank und der Abgabe einer Stillhalteerklärung für die finanzierenden Bank zuzustimmen.
Anlagen: Flurkartenauszüge
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |