Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Für den KITA- und Schulstandort Klosterfelde wurde 2016 das Ingenieurbüro Gabbert beauftragt, eine Untersuchung der Raumsituation und des Raumbedarfes zu erarbeiten. Ziel war es, für die Funktionseinheiten: Unterrichtsräume Grundschulbereich, Unterrichtsräume Oberschul-bereich, Essensversorgung der Schulen und KITA, Hort und Kindertagesstätten die vorhandene Raumsituation zu analysieren, bauliche sowie funktionelle Defizite zu ermitteln sowie Lösungsansätze zu konzipieren.
Es wurde festgestellt, dass ein vordringlicher Bedarf hinsichtlich der Verbesserung der Schülerspeisung besteht und anhand des Abschlussberichtes zur Machbarkeitsstudie wurde prioritär der Neubau einer Mensa empfohlen. Oktober 2016 wurde dann durch die Gemeindevertretung die Errichtung einer Mensa in der Nähe des Schulstandortes Klosterfelde beschlossen.
Der Neubau der Mensa erfolgt seit Beginn der Maßnahme (Baugenehmigung wurde am 22.01.2019 erteilt) auf Hochtouren und für Oktober 2020 ist spätestens die Eröffnung geplant. Mit der Aufnahme des Betriebs wird sich die Situation der Schülerspeisung an der Grund- und Oberschule Klosterfelde und KITA deutlich verbessern. In einem ca. 230 qm großen Speiseraum können in zwei Durchgängen jeweils bis zu 160 Schüler/innen gleichzeitig ihr Essen einnehmen. Für die Zubereitung des Essens vor Ort stehen eine moderne Küche und mehrere Nebenräume wie ein Lager- und Kühlraum sowie sanitäre Anlagen und Umkleiden für das Personal zur Verfügung. In den meisten Kindertageseinrichtungen und Schulen der Gemeinde wird in Zusammenarbeit mit externen Caterern (Essensanbietern) die Vollverpflegung oder die Mittagsverpflegung für die Kinder sicher gestellt. In der KITA "Spatzennest" in Klosterfelde und in der KITA "Rappelkiste" in Basdorf kocht die Gemeinde mit eigenem und externem Personal selbst.
Bei der Mensa Klosterfelde hat die Gemeinde baulich alle Vorsetzungen geschaffen, um vor Ort eine Vollküche betreiben zu können. In die Haushaltsplanung bzw. in den Stellenplan 2020 wurde das benötigte Personal (Koch/Köchin, Beikoch/-köchin und weiteres Service-/Küchenpersonal) aufgenommen.
Parallel zum Baufortschritt beschäftigte sich die Verwaltung mit der konzeptionellen Ausgestaltung bzw. dem Betrieb einer Mensa. Außer den beiden Köchinnen in Basdorf und Klosterfelde hat die Gemeinde keine Expertise in der Betreibung größerer Küchen.
Dabei ist festzustellen, dass das Betreiben einer Zubereitungsküche die Gemeinde vor zahlreiche Herausforderungen stellt.
Dies gilt vor allem für: - verfügbares Personal (Koch, Nebenkoch, Servicepersonal, Küchenhilfe etc.), Ersatz bei Erkrankung und Urlaub und - Personalqualifikation (einschlägige Berufsausbildung in der Gemeinschafts-verpflegung und fortführende Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen, - Knowhow eine Küche für bis zu tgl. 320 Mittagsportionen und tgl. 100 Kinder mit Frühstück und 240 Kinder mit Vesper zu versorgen (Einkauf, Entsorgung, Hygiene- und Lebensmittelvorschriften, Lebensmittelinformations-Verordnung, Allergien und Allergenkennzeichnung etc.), - Abwicklung des Zahlungsverkehrs sowie die Abrechnung im Auftrag der Gemeinde bei den Eltern/Personensorgeberechtigten (incl. Technischer Ausstattung), - DGE-Qualitätsstandards für die Verpflegung in Tageseinrichtungen und Schulen.
Die Verwaltung möchte hiermit vorschlagen die Betreibung der Küche einem externen Anbieter zu übergeben.
Bundesweit werden Schulmensen vielmehr von externen Essensanbietern bewirtschaftet.
Es liegt in der Gemeinde Wandlitz keine valide Kalkulation vor, ob die Bewirtschaftung einer Mensa durch eigenes Personal günstiger wäre als durch einen externen Essensanbieter. Vielmehr wäre zu befürchten, dass die Gemeinde eine Menge „Lernkosten“ aufbringen müsste und dies auch zulasten der Versorgung geht. Die professionelle Essensversorgung sollte aber im Vordergrund stehen. Unter Umständen kann die Gemeinde die fehlende Expertise in den kommenden Jahren erwerben.
Aus diesem Grund empfiehlt die Gemeinde Wandlitz zum Oktober 2020 eine Vermietung der Mensa mit einer mietvertraglichen Festlaufzeit von zunächst 2 Jahren mit der Option auf eine mehrjährige Verlängerung (auf max. 4 Jahre). An dem Standort werden dann täglich ca. bis zu 320 Schüler/innen und evtl. Lehrkräfte und 100 KITA- und 170 Hortkinder sowie Erzieher zu versorgen sein. Der zukünftige Betreiber wird in einer Ausschreibung ermittelt. In den ersten zwei Jahren wird die Gemeinde anhand eines externen Betreibers den Betrieb einer Mensa kennenlernen und es besteht die Möglichkeit nach der Evaluation den Betrieb der Mensa zu übernehmen oder bei erfolgreicher Umsetzung neu auszuschreiben. Als Eckpunkte der Ausschreibung wird die Gemeinde folgende Punkte formulieren: - Gewünschte Ernährungsziele modernes, frisches abwechslungsreiches Angebot, mit 2 bis 3 Mittagsgerichten (eines davon vegetarisch) - Frühstück- und Imbiss/Snacks-Angebot optional. Salat/Obst/Smoothies und Müsli sollen - ggf. wechselnder - Bestandteil des Angebotes sein - eine vegane Variante ist unbedingt erwünscht. - Ein gutes Kaffeeangebot mit diversen Auswahlmöglichkeiten (Kaffee, Cappuccino, Espresso usw.) sowie weiteren alkoholfreien Getränken und die Bereitstellung der kostenfreien Schulmilch sowie freie Verfügbarkeit von Trinkwasser. - Die Partizipation von Kindern und Schülern/innen, mit KITA- und Schulleitung sowie der Eltern- und Schulkonferenz wird vorbereitet. - Es ist ein Ernährungskonzept mit folgenden mindest Bestandteilen einzureichen: Form der Speisenzubereitung, Convenience Anteil, Bioanteil, Verwendung von Fair Trade Produkten, Regionalanteil, d.h. Verwendung saisonaler Produkte
Im Rahmen des Umsetzungskonzeptes ist durch den Betreiber auch das Qualitätsmanagement darzulegen. Im Rahmen der Darlegungen zum Qualitätsmanagement ist darzustellen, ob und mit welchen Maßnahmen bzw. welchem Konzept die Qualität der Leistungen während der gesamten Vertragsdauer gesichert wird. Ziel sollte es sein, dass der Betreiber über eine Zertifizierung der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) nach den Qualitätsstandards für Schulverpflegung bzw. Betriebsverpflegung verfügt. Eventuelle BIO-Gerichte sollten von einer staatlich anerkannten Öko-Kontrollstelle zertifiziert sein. Den Speiseanbietern bietet die DGE zwei Möglichkeiten, das Angebot einer vollwertigen Verpflegung auszeichnen zu lassen - durch die DGE-Zertifizierung für Caterer oder die DGE-Premium-Zertifizierung für Caterer.
Die Ausrichtung und das Betreiben der Mensa sollte sich weiterhin an den aktuellen ernährungsphysiologischen sowie diskriminierungsfreien (religiös-weltanschaulichen Ernährungsvorschriften) Grundsätzen orientieren. Die Umweltschutzanforderungen sind vom Betreiber einzuhalten.
Ob es eine Öffnung neben der Schulverpflegung für schulfremde Menschen wie z.B. ältere Menschen oder Bauarbeiter geben sollte, soll zu einem späteren Zeitpunkt diskutiert werden.
Es ist zusammenfassend festzustellen, dass die Vergabe des Mensabetriebes an einen externen Betreiber für die Gemeinde Wandlitz von großem Vorteil ist und dieser unter dem wichtigen Aspekt der Nachhaltigkeit (Gesundheit, Ökologie, Gesellschaft, Wirtschaftlichkeit) den Betrieb auch aufnehmen kann.
Gesetzliche Grundlagen Kommunalverfassung § 28, Absatz 2, Nr. 19 Vergaberecht, Vergabeverordnung (VgV)
Finanzielle Auswirkungen: Ja
Die Frühstücks- und Vesperversorgung soll in der KITA vorerst weiterhin durch die vorhandene Küche und Personal in der KITA-Einrichtung gewährleistet werden.
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss: 1. Die Gemeindevertretung beschließt die Bewirtschaftung der Mensa durch einen externen Betreiber/Bewirtschafter.
2. Der Bürgermeister wird ermächtigt die Ausschreibung für das Vergabeverfahren für den Betrieb durch einen externen Essenanbieter vorzubereiten.
3. Die Verwaltung wird beauftragt ein geeignetes Beteiligungsverfahren mit der Kinder- und Jugendbeauftragten vorzustellen (gesonderte Mitteilungsvorlage).
Anlagen:
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