Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Begründung / Erläuterung
In den Ortsteilen Basdorf, Klosterfelde und Lanke stehen entweder ein Jugendclub oder andere Räumlichkeiten für Kinder und Jugendliche zur Verfügung. Für den Ortsteil Wandlitz soll es zukünftig ebenfalls eine Begegnungsstätte mit einem kinder- und jugendspezifisch ausgerichteten Programm geben. Hierzu wurde im April 2019 in der BV-GV/2019-0554 durch die Gemeindevertretung die Schaffung von Räumlichkeiten im Ortsteil Wandlitz beschlossen. In der damaligen Variantenprüfung und Standortabwägung wurde das Grundstück am Bahnhof (Flur 6, Flurstücke 570, 2714) empfohlen. Die finanziellen Mittel wurden im jeweiligen HH 2019 bzw. 2020 bereitgestellt und die Planung für eine Funktionalausschreibung beauftragt. Die Entwicklung auf den im B-Plangebiet „Güterbahnhof“ angrenzenden Flächen bewegt die Verwaltung jedoch zu einem Umdenken. Unmittelbar auf dem benachbarten Grundstück soll mehrgeschossiger Wohnungsbau entstehen. Eine Kinder-, Jugend- und Freizeiteinrichtung gehört nicht zu den geschützten Einrichtungen wie eine KITA. Solche Freizeiteinrichtungen dürfen aufgrund ihrer Immissionen durch Nachbarn beklagt werden, da die schützenwürdigere Nutzung immer die Wohnnutzung ist. Auch die Planung hinsichtlich der Notwendigkeit im OT Wandlitz zwei Kitas zu errichten, führt an diesem Standort zu Nutzungskonkurrenz. In der Abwägung muss festgestellt werden, das der für die KJF-Einrichtung vorgesehene Standort besser für eine KITA geeignet ist. Im Januar 2020 wurde beginnend mit dem Ortsbeirat Wandlitz über die neuen Entwicklungen und Möglichkeiten informiert (Anlage 1: MV/2019-0010):
Standortabwägung der Flächen
a) In der Fortschreibung der Kitabedarfsplanung (Stichtag 31.12.2019) und in der Beschlussvorlage BV-GV/2020-0129 wird über fehlende Betreuungsplätze für Krippen- und Kindergartenkinder im OT Wandlitz informiert. Um den Bedarf an Plätzen für Krippen- und Kindergartenkindern zu erfüllen, wurde eine Standortabwägung vorgenommen. Dabei hat man sich für die Errichtung von neuen Kindertagesstätten am Barnim Panorama und am Bahnhof Wandlitz ausgesprochen.
Somit würde die Fläche, wo ursprünglich die Kinder-, Jugend- und Freizeiteinrichtung entstehen sollte, nicht mehr zur Verfügung stehen.
b) Es liegt ein Konzept der Kinder-, Jugend- und Freizeiteinrichtung aus dem Jahr 2016 vor. Daraus wurde der Raumbedarf/Platzbedarf ermittelt (Anlage 3) und fand in der Planung für den Neubau Anwendung. Der konzeptionelle Raumbedarf wurde auf seine Machbarkeit im Bahnhofsgebäude der NEB geprüft. Festzustellen ist, dass das Konzept mit seinen Raumanforderungen und Nutzungsansprüchen mit Umbau des Bahnhofsgebäudes umsetzbar ist (Anlage 4).
Für das Bauvorhaben wird eine begleitende Projektgruppe – bestehend aus 3 Baupaten (je eine/n Vertreter/in aus dem Bildungs- und Bauausschuss und dem Ortsbeirat Wandlitz) sowie der Verwaltung und der Jugendkoordinatorin der Gemeinde Wandlitz – gebildet.
Welche Auswirkungen hat die „Richtungsänderung“ der Gemeinde Wandlitz in der Standort-frage?
Für die Planung der Einrichtung gemäß Beschluss vom 11. April 2019 wurden bislang ca. 45 T€ ausgegeben. Diese scheinbar „verlorenen“ Ausgaben, können aber durch folgende Aspekte wieder kompensiert werden:
Die Kosten des Erbbaurechtes müssen zwar zusätzlich im Haushaltsplan zur Verfügung gestellt werden, sie sind aber im Variantenvergleich nicht heranzuziehen. Die Gemeinde kann mit der vorgeschlagenen Maßnahme ihren Grundstücksbestand und damit ihren Dispositionsspielraum erhöhen (siehe Beschluss zum KITA-Standort).
Vermeintlich hat die Gemeinde seit dem Grundsatzbeschluss im April 2019 ein Jahr verloren. Allerdings wäre auf dem vorhandenen Grundstück der Gemeinde eine Bebauung nach § 34 BauGB nur mit städteplanerischen Abstrichen verbunden. Unweigerlich wäre man im Fortschritt der Planung zu dem Schluss gekommen, dass es sinnvoller wäre, das Vorhaben in die angrenzende B-Plan-Entwicklung zu integrieren. Für den Umbau des Bahnhofsgebäudes wird nach heutigem Erkenntnisstand vom Vorhandensein von Baurecht ausgegangen. Insofern wird seitens der Verwaltung davon ausgegangen, dass der Umbau im Jahr 2021 fertiggestellt werden kann.
Die jetzige Planung erlaubt, ein viel größeres Augenmerk auf die städtebauliche Gesamtentwicklung des Quartiers zu legen. So kann die Verkehrserschließung inkl. der Parkplätze viel besser organisiert werden. Der in der Anlage beigefügte Lageplan verdeutlicht dies beispielhaft.
Gesetzliche Grundlagen Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
Finanzielle Auswirkungen: Ja
Siehe Sachdarstellung
Beschluss:
Bildungsausschuss: ………………………………
Bauausschuss: .……………………………...
Anlagen: Anlage 1_Mitteilungsvorlage 2019 Anlage 2_Lageplan zur KJF und Kita Bahnhof Wandlitz Anlage 3_Raumaufteilung u.- bedarf Anlage 4_Grundriss und Flächen Bahnhof Wandlitz
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |