Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2020-0129  

 
 
Betreff: Errichtung von Kindertagesstätten in der Gemeinde Wandlitz, OT Wandlitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:B
Der Bürgermeister
Federführend:B_Bildungsamt Beteiligt:K_Kämmerei
    Bgm
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Anhörung
21.04.2020 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen     
A3 Ausschuss für Bildung, Jugend, Kitas und Sport Vorberatung
27.04.2020 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend, Kitas und Sport ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
28.04.2020 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen     
A1 Hauptausschuss Vorberatung
06.05.2020 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
14.05.2020 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1a_Karte zu BV GV 2020 0129
Anlage 1b_Kinder nach Wohngebiet
Anlage 2_Standorte und Bewertung
Anlage 3_Lageplan zur KJF und Kita Bahnhof Wandlitz

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Begründung / Erläuterung

 

Auch mit der aktuellen Fortschreibung der KITA-Bedarfsplanung der Gemeinde Wandlitz (Stichtag 31.12.2019) ist der Bedarf an weiteren Betreuungsplätzen im OT Wandlitz bestätigt – siehe BV-GV/2020-0127.

 

Konkret wird hier festgestellt, dass kurzfristig ca. 80 KK/KG-Plätze zu schaffen sind und bis 2025 weitere 80 Plätze erforderlich sein werden (Anlage 1b).

 

Bereits im Jahr 2018 und 2019 sind mehrere Flächen/Grundstücke und Möglichkeiten einer schnellen Umsetzung eines Bauvorhabens geprüft und verglichen worden. Eine Beschlussvorlage für die Errichtung einer KITA in Wandlitz (Langer Grund) durch einen Investor wurde hierfür eingereicht, jedoch nicht beschlossen. Ein Grund für die Ablehnung war die Tatsache, dass der Investor auch eine Wohngebietsfläche entwickeln möchte, deren Entwicklung zu diesem Zeitpunkt nicht gewünscht war. Ferner war das Bauwerk, welches schlüsselfertig erworben werden sollte, nicht ausreichend definiert gewesen.

 

Zu Beginn des Jahres 2020 wurde in der Mitteilungsvorlage MV/2019-0010 über den aktuellen Sachstand zur Standortüberlegung von Kinder-, Jugend- und Freizeiteinrichtung im OT Wandlitz und zu den neuen Entwicklungen von möglichen Flächen für KITA-Standorte informiert. 

 

In dieser Mitteilungsvorlage wurde über einen möglichen Flächentausch am Bahnhof Wandlitz berichtet. Hier kann durch Tausch eine Gesamtgrundstücksgröße entstehen, welche den Bau einer Kindertagesstätte mit einer Kapazität von ca. 80 Kindern (bzw. bei einem zweigeschossigen Bau bis zu 94 Kindern) geeignet ist (Anlage 3). Drei mögliche Standorte sollten im weiteren Verlauf abgewogen und der Gemeindevertretung vorgelegt werden: Barnim Panorama, Langer Grund und Bahnhof Wandlitz (siehe Lageplan in der Anlage 1a).

 

Standortabwägung der Flächen

 

Die Standorteigenschaften der einzelnen Flächen sind in der Tabelle (Anlage 2) aufgeführt und bewertet. Entscheidend für die Bewertung waren u.a. die Kriterien: Erreichbarkeit, Erschließung, Nutzungsverträglichkeit, räumliche Abdeckung, Flächenverfügbarkeit und Baurechtsschaffung.

 

Das Ergebnis des Standortvergleiches ist, dass der Standort Barnim Panorama am besten als Standort für eine KITA geeignet ist. Der Standort Bahnhof Wandlitz erreicht in Bezug auf die angrenzenden und bestehenden Nutzungen ebenfalls eine positive Bewertung. Die Einbindung in die Gesamtplanung des Bereiches und die Schaffung der erforderlichen infrastrukturellen Voraussetzungen sind zusätzlich sehr positiv zu bewerten. Durch die Erstellung des B-Planes „Am Güterbahnhof“ benötigt das Grundstück ca. ein Jahr länger bis zur Baureife.

 

Beide Standorte haben als besonders positiven Aspekt eine sehr gute Lage in Bezug auf die Bewältigung des zu erwartenden motorisierten Verkehrs. Der geplante Standort am Bahnhof Wandlitz ist zudem sehr gut an den ÖPNV angeschlossen.

 

Die Gemeindeverwaltung schlägt vor, zur Abdeckung des zukünftigen Bedarfes zwei zusätzliche KITAs im Ortsteil Wandlitz zu errichten. Dabei soll der Standort am Barnim Panorama als erstes umgesetzt werden.

 

Im nächsten Schritt wird der Flächentausch für den Standort am Bahnhof Wandlitz abgeschlossen und die weiteren planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau einer KITA geschaffen.

 

Gesetzliche Grundlagen

Kommunalverfassung § 28, Absatz 2, Nr. 19

Zweites Gesetz zur Ausführung des Achten Buches des Sozialgesetzbuches – Kinder- und Jugendhilfe – Kindertagesstättengesetz (KitaG)

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:    Ja  

 

KITA am Barnim Panorama: ca. 3,0 Mio. €

KITA am Bahnhof Wandlitz: ca. 3,0 Mio. €

 

 

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Beschluss:

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die Errichtung von zwei KITAs im Ortsteil Wandlitz in der Breitscheidstraße neben dem Barnim Panorama und gegenüber dem Bahnhof Wandlitz.

 

2. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beauftragt die Verwaltung den notwendigen Grundstückstausch für die KITA am Bahnhof Wandlitz vorzubereiten.

 

 

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Anlagen:

Anlage 1a_Karte BV-GV/2020-0129

Anlage 1b_Kinder nach Wohngebiet

Anlage 2_Standorte und Bewertung

Anlage 3_Lageplan KJF und Kita Bahnhof Wandlitz

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1a_Karte zu BV GV 2020 0129 (1266 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 1b_Kinder nach Wohngebiet (608 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 2_Standorte und Bewertung (195 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 3_Lageplan zur KJF und Kita Bahnhof Wandlitz (1064 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   09.04.2020 08:27:08   Astrid Gäbler