Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Mit Datum vom 16.05.2019 (BV-GV/2019-0562) wurde durch die Gemeindevertretung der erneute Abwägungsbeschluss zum Entwurf des Flächennutzungsplanes/ Landschaftsplanes gefasst. In den Plan wurden die Abwägungsergebnisse aus dem Jahr 2019 eingearbeitet und Anpassungen gemäß zwischenzeitlich gefasster Beschlüsse zu Bebauungsplänen vorgenommen. Die Begründung zum Flächennutzungsplan und Landschaftsplan wurde entsprechend der geänderten Rahmenbedingungen (u.a. neuer Landesentwicklungsplan) und des Fortlaufes des Verfahrens angepasst. Der Landschaftsplan und seine entsprechenden Teilpläne wurden eben nochmals überprüft und entsprechend angepasst. Als Anlage sind die relevanten Änderungen in der Bauflächendarstellung vom Stand September 2016 zum Januar 2020 sowie die Teilpläne der einzelnen Ortsteile beigefügt. Da die gesamten Planunterlagen sehr umfangreich sind, können diese im Ratsinfo-System im Downloadbereich heruntergeladen bzw. angesehen werden.
Den Bereich finden Sie auf der Seite der Gemeinde Wandlitz -> Download (linke Seite) -> Entwurf Flächennutzungsplan/ Landschaftsplan der Gemeinde Wandlitz
Gesetzliche Grundlagen §§ 1ff. Baugesetzbuch § 2 (2) Kommunalverfassung des Landes Brandenburg §§ 2 und 3 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Ja
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt:
1. dass der vorliegende überarbeitete Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht sowie Landschaftsplan gebilligt wird.
2. dass die Gemeindeverwaltung beauftragt wird, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erneut zu unterrichten und die Beteiligung der Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erneut durchzuführen.
3. Es wird bestimmt, dass die Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.
Anlagen: Änderungen in der Bauflächendarstellung vom Stand September 2016 zum Januar 2020
Teilpläne der einzelnen Ortsteile
Download (linke Seite) -> Entwurf Flächennutzungsplan/ Landschaftsplan 2020 der Gemeinde Wandlitz
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