Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Der LEP Berlin-Brandenburg sieht die Gemeinde Wandlitz als Entwicklungsachse des Verflechtungsraumes vor (sog. „Berlinachse“).
Durch die Befassung mit isolierten Einzelbauvorhaben etc. können die Gemeindevertreter ihre Verantwortung in der Gemeinde insgesamt nicht umfassend wahrnehmen. Hierfür bedarf es einer quantitativen und qualitativen Gesamterfassung in der räumlichen Verteilung und zeitlichen Entwicklung, bezogen auf das gesamte Gemeindegebiet.
Zur Darstellung der Gesamtentwicklung bedarf es deshalb einer Gesamterfassung und der vorausschauenden Übersicht sowie eines permanenten Monitoring aller relevanten Wohnungsbauvorhaben in der Gemeinde.
Nur aufgrund einer derartigen Übersicht und des fortlaufenden Monitoring werden gezielte Gestaltungs- und Steuerungsmöglichkeiten für eine ausgewogene und dem Leitbild der Gemeinde Wandlitz entsprechende gemeindliche Bauentwicklung eröffnet.
Damit verbindet sich die Chance, den weiteren Zuzug von Wohnbevölkerung nach Möglichkeit insgesamt so zu steuern, daß insbesondere auch die Belange der zwingend erforderlichen Infrastrukturen vorausschauend beurteilt und beachtet und parallel dazu konkret fortentwickelt werden können.
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, eine fortlaufend aktualisierte Übersicht aller im Gemeindegebiet vorangefragten, beantragten, im Bau befindlichen und fertiggestellten Wohnungsbaumaßnahmen zu führen. Dazu gehört auch die Ausweisung von Flächen, die für den weiteren Wohnungsbau bereits eröffnet, konkret vorgesehen oder sonst geplant sein könnten. Diese Gesamtübersicht ist visuell auf einer Gebietskarte der Gemeinde Wandlitz - unter Darstellung des jeweiligen Status (angefragt, beantragt, in Bau befindlich und fertiggestellt) - zu führen. Hierbei sind alle Wohnungsbaumaßnahmen mit mehr als 3 Wohneinheiten zu erfassen. Eine Darstellung und Auswertung auch nach Ortsteilen muß gegeben sein. Die Erfassung der Ein- und Zweifamilienhausbebauung findet tabellarisch statt.
Die Erfassung beginnt mit dem 01. Juni 2019.
Diese Erfassung soll der Gemeindevertretung in regelmäßigen Abständen präsentiert werden, den Ortsbeiräten und Ausschüssen nach Bedarf.
Gesetzliche Grundlagen BbgKVerf; Satzungsrecht der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, ein fortlaufendes Monitoring von angefragten, beantragten, in der Herstellung befindlichen und fertiggestellten Wohnungsbaumaßnahmen mit mehr als 3 Wohneinheiten in der Gemeinde Wandlitz einzuführen. Dazu gehört auch die Ausweisung von Flächen, die für den weiteren Wohnungsbau bereits eröffnet, konkret vorgesehen oder sonst geplant sein könnten. Dieses ist auf das gesamte Gebiet der Gemeinde, aber auch auf die einzelnen Ortsteile bezogen, zu erstellen und der Gemeindevertretung regelmäßig sowie den Ortsbeiräten und Ausschüssen nach Bedarf zu präsentieren.
Anlagen: - Fraktionsantrag AfD - Stellungnahme der Verwaltung
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