Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2020-0122  

 
 
Betreff: Fraktion AfD - Einführung eines Monitoring von angefragten, beantragten, in der Herstellung befindlichen und fertiggestellten Wohnungsbaumaßnahmen mit mehr als 3 Wohneinheiten in der Gemeinde Wandlitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:HA13
Fraktion AfD
Federführend:HA_Hauptamt   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Wandlitz Vorberatung
20.02.2020 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz vertagt   
14.05.2020 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz abgelehnt   
Ortsbeirat Klosterfelde Vorberatung
02.03.2020 
Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde zurückgezogen   
Ortsbeirat Lanke Vorberatung
02.03.2020 
Sitzung des Ortsbeirates Lanke zurückgezogen   
Ortsbeirat Prenden Vorberatung
02.03.2020 
Sitzung des Ortsbeirates Prenden zurückgezogen   
Ortsbeirat Basdorf Vorberatung
03.03.2020 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf abgelehnt   
Ortsbeirat Schönerlinde Vorberatung
03.03.2020 
Sitzung des Ortsbeirates Schönerlinde zurückgezogen   
Ortsbeirat Schönwalde Vorberatung
03.03.2020 
Sitzung des Ortsbeirates Schönwalde zur Kenntnis genommen   
Ortsbeirat Stolzenhagen Vorberatung
03.03.2020 
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen    
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
03.03.2020 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz zur Kenntnis genommen   
Ortsbeirat Zerpenschleuse Vorberatung
03.03.2020 
Sitzung des Ortsbeirates Zerpenschleuse zurückgezogen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
10.03.2020 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung abgelehnt   
A3 Ausschuss für Bildung, Jugend, Kitas und Sport Vorberatung
27.04.2020 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend, Kitas und Sport abgelehnt   
A4 Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit Vorberatung
29.04.2020 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit vertagt     
A1 Hauptausschuss Vorberatung
06.05.2020 
Sitzung des Hauptausschusses abgelehnt   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
Anlagen:
Fraktionsantrag Monitoring Wohnbebauung
Stellungsnahme_BV_GV_2020_0122_Monitoring_Wohnungsbau

ALLRIS® Office Integration 3.9.2
Begründung / Erläuterung

Der LEP Berlin-Brandenburg sieht die Gemeinde Wandlitz als Entwicklungsachse des Verflechtungsraumes vor (sog. „Berlinachse“).

 

Durch die Befassung mit isolierten Einzelbauvorhaben etc. können die Gemeindevertreter ihre Verantwortung in der Gemeinde insgesamt nicht umfassend wahrnehmen. Hierfür bedarf es einer quantitativen und qualitativen Gesamterfassung in der räumlichen Verteilung und zeitlichen Entwicklung, bezogen auf das gesamte Gemeindegebiet.

 

Zur Darstellung der Gesamtentwicklung bedarf es deshalb einer Gesamterfassung und der vorausschauenden Übersicht sowie eines permanenten Monitoring aller relevanten Wohnungsbauvorhaben in der Gemeinde.

 

Nur aufgrund einer derartigen Übersicht und des fortlaufenden Monitoring werden gezielte Gestaltungs- und Steuerungsmöglichkeiten für eine ausgewogene und dem Leitbild der Gemeinde Wandlitz entsprechende gemeindliche Bauentwicklung eröffnet.

 

Damit verbindet sich die Chance, den weiteren Zuzug von Wohnbevölkerung nach Möglichkeit insgesamt so zu steuern, daß insbesondere auch die Belange der zwingend erforderlichen Infrastrukturen vorausschauend beurteilt und beachtet und parallel dazu konkret fortentwickelt werden können.

 

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, eine fortlaufend aktualisierte Übersicht aller im Gemeindegebiet vorangefragten, beantragten, im Bau befindlichen und fertiggestellten Wohnungsbaumaßnahmen zu führen. Dazu gehört auch die Ausweisung von Flächen, die für den weiteren Wohnungsbau bereits eröffnet, konkret vorgesehen oder sonst geplant sein könnten.

Diese Gesamtübersicht ist visuell auf einer Gebietskarte der Gemeinde Wandlitz - unter Darstellung des jeweiligen Status (angefragt, beantragt, in Bau befindlich und fertiggestellt) - zu führen.

Hierbei sind alle Wohnungsbaumaßnahmen mit mehr als 3 Wohneinheiten zu erfassen. Eine Darstellung und Auswertung auch nach Ortsteilen muß gegeben sein.

Die Erfassung der Ein- und Zweifamilienhausbebauung findet tabellarisch statt.

 

Die Erfassung beginnt mit dem 01. Juni 2019.

 

Diese Erfassung soll der Gemeindevertretung in regelmäßigen Abständen präsentiert werden, den Ortsbeiräten und Ausschüssen nach Bedarf.

 

Gesetzliche Grundlagen

BbgKVerf; Satzungsrecht der Gemeinde Wandlitz

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, ein fortlaufendes Monitoring von angefragten, beantragten, in der Herstellung befindlichen und fertiggestellten Wohnungsbaumaßnahmen mit mehr als 3 Wohneinheiten in der Gemeinde Wandlitz einzuführen.

Dazu gehört auch die Ausweisung von Flächen, die für den weiteren Wohnungsbau bereits eröffnet, konkret vorgesehen oder sonst geplant sein könnten.

Dieses ist auf das gesamte Gebiet der Gemeinde, aber auch auf die einzelnen Ortsteile bezogen, zu erstellen und der Gemeindevertretung regelmäßig sowie den Ortsbeiräten und Ausschüssen nach Bedarf zu präsentieren.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlagen:

- Fraktionsantrag AfD

- Stellungnahme der Verwaltung

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Fraktionsantrag Monitoring Wohnbebauung (1428 KB)    
Anlage 2 2 Stellungsnahme_BV_GV_2020_0122_Monitoring_Wohnungsbau (115 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   31.03.2020 13:15:05   Laura Göritz