Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Der Baumschutz in der Gemeinde Wandlitz ist offenkundig nicht optimal gewährleistet. Zwei Ereignisse in der jüngsten Zeit haben das Thema auch in der öffentlichen Wahrnehmung deutlich werden lassen: Die massiven Zerstörungen des Biotops am Zedernweg und jetzt ganz aktuell die Eingriffe in den Baumbestand an der L 100, gegenüber der alten Post in Wandlitz. In der Bevölkerung wird kritisch diskutiert, ob es möglicherweise sein könnte, dass die „kleinen Häuslebauer“ besonders konsequent mit der Baumschutzsatzung konfrontiert werden, währen große Investoren mehr oder weniger „Narrenfreiheit“ genießen. Ungeachtet der Frage, was eine Prüfung dieser Behauptung tatsächlich ergäbe, darf das so nicht auf sich beruhen. Es besteht hier dringender Handlungsbedarf! Durch eigene Überprüfungen konnten wir in beiden genannten Fällen feststellen, dass massive Verstöße u. a. gegen die Baumschutzsatzung vorlagen. Die Einzelheiten dazu mögen in einem geordneten Bußgeld (oder gar Strafverfahren) geklärt werden.
Die vorhandene Baumschutzsatzung wird von Investoren möglicherweise nicht ernstgenommen und hinreichend geachtet. Das Verfahren zu ihrer Durchsetzung erscheint nicht wirkungsvoll.
Die Baumschutzsatzung soll unter Federführung des A 6 und unter Mitwirkung der AG Satzungen überarbeitet und optimiert werden. Das betrifft nicht nur die Frage der Eröffnung wesentlich stärkerer Sanktionen bei nachgewiesenen Verstößen gegen die Satzung.
Ihre wirksame Durchsetzung soll systematisch geordnet werden. Ohne den Vorschlägen des Fachausschusses hier vorgreifen zu wollen, wäre doch zu prüfen, wie bereits in den Genehmigungsprozessen eine klarere Einhaltung der Schutzvorschriften bewirkt werden kann. Spannend könnte dabei die juristische Frage sein, ob man irgend von der schlichten Auflage (die relativ „gefahrlos“ mißachtet werden kann) zu effektiven Bedingungen (deren Mißachtung das gesamte Bauvorhaben rechtswidrig werden ließe) gelangen könnte.
Darüber hinaus sollte ein Verfahren zur grundsätzlich vollständigen, effektiven Kontrolle der Einhaltung der bestehenden Vorgaben festgelegt werden, jedenfalls bei über den Fall des „kleinen Häuslebauers“ hinausgehenden größeren Baumaßnahmen.
Sowohl für das Genehmigungsverfahren als auch für die Kontrolle der Einhaltung der gegebenen Vorschriften sollte in Betracht gezogen werden, ob nicht zur Entlastung der Mitarbeiter der Verwaltung Mitglieder der AG Baumschutz auf freiwilliger Basis einbezogen werden könnten.
Ziel muß es sein, daß potentielle Mißachtungen der Baumschutzsatzung durch ein effektives Verfahren von Anordnung und Kontrolle möglichst gar nicht erst eintreten. Sollte es dennoch geschehen, müssen Verantwortliche ohne Ansehen der Person im Regelfall (und nicht nur im Ausnahmefall) mit den rechtlich vorgesehenen harten Sanktionen belegt werden. Wird dieser konsequente Weg öffentlich bekanntgegeben und tatsächlich praktiziert, so wird die erwünschte Prävention zum Schutze des Baumbestandes nicht ausbleiben.
Gesetzliche Grundlagen BbgKVerf; Satzungsrecht der Gemeinde Wandlitz, Baumschutzsatzung
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die Überarbeitung der Baumschutzsatzung und die Erarbeitung/Einführung eines optimierten Regelwerkes zur effektiven Durchsetzung der Ziele und Inhalte der Baumschutzsatzung.
Anlagen: - Fraktionsantrag der AfD - Stellungnahme der Verwaltung
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