Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2020-0121  

 
 
Betreff: Fraktion AfD - Umwelt-/Klimaschutz durch effektiven Baumschutz
Hier: Überarbeitung der Baumschutzsatzung, Verfahren zur Durchsetzung der Ziele
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:HA13
Fraktion AfD
Federführend:HA_Hauptamt Beteiligt:Bgm
    HB AL
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Wandlitz Vorberatung
20.02.2020 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz vertagt   
14.05.2020 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz abgelehnt   
Ortsbeirat Klosterfelde Vorberatung
02.03.2020 
Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde zurückgezogen   
Ortsbeirat Lanke Vorberatung
02.03.2020 
Sitzung des Ortsbeirates Lanke zurückgezogen   
Ortsbeirat Prenden Vorberatung
02.03.2020 
Sitzung des Ortsbeirates Prenden zurückgezogen   
Ortsbeirat Basdorf Vorberatung
03.03.2020 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Schönwalde Vorberatung
03.03.2020 
Sitzung des Ortsbeirates Schönwalde zur Kenntnis genommen   
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
03.03.2020 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz zur Kenntnis genommen   
Ortsbeirat Stolzenhagen Vorberatung
03.03.2020 
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen    
Ortsbeirat Schönerlinde Vorberatung
03.03.2020 
Sitzung des Ortsbeirates Schönerlinde zurückgezogen   
Ortsbeirat Zerpenschleuse Vorberatung
03.03.2020 
Sitzung des Ortsbeirates Zerpenschleuse zurückgezogen   
A4 Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit Vorberatung
29.04.2020 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit vertagt     
A6 Ausschuss für Umwelt, Energie und ÖPNV Vorberatung
30.04.2020 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und ÖPNV geändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
06.05.2020 
Sitzung des Hauptausschusses abgelehnt   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
Anlagen:
Fraktionsantrag Baumschutz Klimaschutz
Stellungnahme_BV_GV_2020_0121_Überarbeitung_Baumschutzsatzung

ALLRIS® Office Integration 3.9.2
Begründung / Erläuterung

Der Baumschutz in der Gemeinde Wandlitz ist offenkundig nicht optimal gewährleistet.

Zwei Ereignisse in der jüngsten Zeit haben das Thema auch in der öffentlichen Wahrnehmung deutlich werden lassen:

Die massiven Zerstörungen des Biotops am Zedernweg und jetzt ganz aktuell die Eingriffe in den Baumbestand an der L 100, gegenüber der alten Post in Wandlitz.

In der Bevölkerung wird kritisch diskutiert, ob es möglicherweise sein könnte, dass die „kleinen Häuslebauer“ besonders konsequent mit der Baumschutzsatzung konfrontiert werden, währen große Investoren mehr oder weniger „Narrenfreiheit“ genießen.

Ungeachtet der Frage, was eine Prüfung dieser Behauptung tatsächlich ergäbe, darf das so nicht auf sich beruhen. Es besteht hier dringender Handlungsbedarf!

Durch eigene Überprüfungen konnten wir in beiden genannten Fällen feststellen, dass massive Verstöße u. a. gegen die Baumschutzsatzung vorlagen. Die Einzelheiten dazu mögen in einem geordneten Bußgeld (oder gar Strafverfahren) geklärt werden.

 

Die vorhandene Baumschutzsatzung wird von Investoren möglicherweise nicht ernstgenommen und hinreichend geachtet. Das Verfahren zu ihrer Durchsetzung erscheint nicht wirkungsvoll.

 

Die Baumschutzsatzung soll unter Federführung des A 6 und unter Mitwirkung der AG Satzungen überarbeitet und optimiert werden. Das betrifft nicht nur die Frage der Eröffnung wesentlich stärkerer Sanktionen bei nachgewiesenen Verstößen gegen die Satzung.

 

Ihre wirksame Durchsetzung soll systematisch geordnet werden.

Ohne den Vorschlägen des Fachausschusses hier vorgreifen zu wollen, wäre doch zu prüfen, wie bereits in den Genehmigungsprozessen eine klarere Einhaltung der Schutzvorschriften bewirkt werden kann.

Spannend könnte dabei die juristische Frage sein, ob man irgend von der schlichten Auflage (die relativ „gefahrlos“ mißachtet werden kann) zu effektiven Bedingungen (deren Mißachtung das gesamte Bauvorhaben rechtswidrig werden ließe) gelangen könnte.

 

Darüber hinaus sollte ein Verfahren zur grundsätzlich vollständigen, effektiven Kontrolle der Einhaltung der bestehenden Vorgaben festgelegt werden, jedenfalls bei über den Fall des „kleinen Häuslebauers“ hinausgehenden größeren Baumaßnahmen.

 

Sowohl für das Genehmigungsverfahren als auch für die Kontrolle der Einhaltung der gegebenen Vorschriften sollte in Betracht gezogen werden, ob nicht zur Entlastung der Mitarbeiter der Verwaltung  Mitglieder der AG Baumschutz auf freiwilliger Basis einbezogen werden könnten.

 

Ziel muß es sein, daß potentielle Mißachtungen der Baumschutzsatzung durch ein effektives Verfahren von Anordnung und Kontrolle möglichst gar nicht erst eintreten. Sollte es dennoch geschehen, müssen Verantwortliche ohne Ansehen der Person im Regelfall (und nicht nur im Ausnahmefall) mit den rechtlich vorgesehenen harten Sanktionen belegt werden.

Wird dieser konsequente Weg öffentlich bekanntgegeben und tatsächlich praktiziert, so wird die erwünschte Prävention zum Schutze des Baumbestandes nicht ausbleiben.

 

Gesetzliche Grundlagen

BbgKVerf; Satzungsrecht der Gemeinde Wandlitz, Baumschutzsatzung

 

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Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Überarbeitung der Baumschutzsatzung und die Erarbeitung/Einführung eines optimierten Regelwerkes zur effektiven Durchsetzung der Ziele und Inhalte der Baumschutzsatzung.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlagen:

- Fraktionsantrag der AfD

- Stellungnahme der Verwaltung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Fraktionsantrag Baumschutz Klimaschutz (1491 KB)    
Anlage 2 2 Stellungnahme_BV_GV_2020_0121_Überarbeitung_Baumschutzsatzung (95 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   31.03.2020 13:12:06   Laura Göritz