Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Bürger / Einwohner unserer Gemeinde führen Beschwerde über die Vergabepraxis zu den Kita-Plätzen in der Gemeinde Wandlitz, so z. B. vorgetragen in der öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Basdorf am 14.01.2020. Das Vorbringen war offenbar exemplarisch. Darauf wurde seitens der Leiterin des Hauptamtes, Frau Peter, sinngemäß erklärt, einziges Kriterium für die Vergabe der Kita-Plätze sei das Datum der Anmeldung des Kindes / der Kinder und eine darauf beruhende Rangfolge.
Vordergründig mag das „gerecht“ erscheinen. Es erleichtert gewiß die Verwaltungstätigkeit.
Der Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 GG) gebietet jedoch keine simplifizierte „Gleichmacherei“, sondern gerade die differenzierteste Anwendung des Rechts nach sachgerechten Kriterien. Und da kann das Datum der Anmeldung nicht allein ausschlaggebend sein.
Solange der gegebene Rechtsanspruch der Kinder auf einen Kita-Platz bei den derzeit (und wohl auch unabsehbar andauernden) tatsächlichen Verhältnissen in der Gemeinde nicht problemlos vollständig gewährt werden kann, ist eine differenziertere Vergabepraxis geboten.
Eine entsprechende Modifizierung der Vergabepraxis ist erforderlich und soll in der Verwaltung selbst entwickelt werden, unter Einbeziehung von Vorschlägen, die in der Beratungsfolge eingebracht werden. Es soll ein Dokument entwickelt werden, dem eine Zielbeschreibung vorangestellt ist und die Methoden der Zielerreichung (Vergabepraxis) beschrieben sind. Dieses Dokument soll zur Förderung der Transparenz der Verwaltungspraxis dauerhaft veröffentlicht werden.
Dazu könnte als Ziel u. a. formuliert werden, daß die Kinder möglichst in Wohnortnähe betreut werden sollen. Das würde unnötiges (teils unsinniges) Pendeln vermeiden und somit u. a. einen Beitrag zum Umwelt-/Klimaschutz erbringen, ganz abgesehen von der persönlichen Entlastung der Eltern.
Bei der Ordnung der Vergabepraxis muß weiter differenziert werden.
Aspekte sachlicher und sachgerechter Differenzierung werden in der Beratungsfolge durch die Sachkunde in den Ausschüssen bzw. durch die Erfahrungen der Verwaltung selbst erkannt werden.
Gesetzliche Grundlagen BbgKVerf, Satzungsrecht der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, unter Einbeziehung der Sachkunde in den Ortsbeiräten und Ausschüssen, die Vergabepraxis zu den Kita-Plätzen in der Gemeinde Wandlitz zu modifizieren und der Gemeindevertretung dazu eine Richtlinie zur Zustimmung vorzulegen. Im Anschluß daran soll diese Richtlinie dauerhaft veröffentlicht werden.
Anlagen: -Fraktionsantrag der AfD -Stellungnahme der Verwaltung
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