Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Begründung / Erläuterung
Der Gemeindeverwaltung liegt ein Antrag eines Vorhabenträgers zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zur Entwicklung einer Wohnbaufläche vor. Das Areal besteht aus mehreren Hinterliegergrundstücken südlich der Fliederstraße. Der geplante Geltungsbereich (siehe Anlage) würde eine Fläche von ca. 0,37 ha umfassen.
In der rechtswirksamen Fassung des Teilflächennutzungsplanes für die Gemarkung Basdorf ist das Areal als Mischgebiet und als Wohnbaufläche dargestellt. Diese Darstellung wurde im Entwurf des Gesamtflächennutzungsplanes übernommen.
Die westliche Umgebungsbebauung (zur Prenzlauer Straße) ist durch ein größeres mehrgeschossiges Wohngebäude begrenzt. Im Norden, Osten und Westen ist die Umgebung durch mehrere Einfamilienhäuser geprägt.
Um auf Grund der Zufahrt, Lage und des ungünstigen Zuschnittes des Plangebietes eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten und um bodenrechtliche Spannungen zu vermeiden, sollte hier ein Bebauungsplan der Innenentwicklung (§ 13a BauGB) aufgestellt werden.
Die Einleitung und Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens mit den o.g. Planungsvorstellungen würde insbesondere folgendem Leitziel des gemeindlichen Leitbildes entsprechen:
- Offenes Wohnungsangebot für unterschiedliche Zielgruppen und Generationen.
Die Gemeindevertretung hat demgegenüber abzuwägen, ob die beantragte Entwicklung dieses Baugebietes mit einer maßvollen und in Einklang mit den weiteren Zielen der Gemeindeentwicklung in Übereinstimmung zu bringen ist.
Dementsprechend obliegt gemäß § 1 Abs. 3 BauGB der Gemeinde als Trägerin der Planungshoheit auch die Verpflichtung, festzustellen, ob im Hinblick auf die städtebauliche und damit auch die gemeindliche Entwicklung und Ordnung zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Erforderlichkeit besteht.
Gesetzliche Grundlagen
§§ 1 ff Baugesetzbuch (BauGB) § 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) § 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
Anlagen:
- Flurkartenauszug mit Geltungsbereich - Antragsunterlagen
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |