Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die Gemeindevertretung Wandlitz hat in ihrer Sitzung am 11. April 2019 mit Beschluss-Nr. BV-GV/2019-0553 beschlossen, den Bebauungsplan „Erweiterung Gewerbegebiet am Sandweg“ in der Gemarkung Basdorf aufzustellen. Die Fläche soll dazu dienen, den Betriebsstandort des im Gewerbegebiet ansässigen Holzimporteurs und-großhändlers zu vergrößern, da die Flächenreserven auf dem bestehenden Betriebsgelände vollständig ausgeschöpft sind. Um dringend benötigte Lagerkapazitäten zu schaffen, soll in einem ersten Bauabschnitt eine ca. 60 x 80 m große Halle errichtet werden. Um die Planung kurzfristig abschließen zu können, soll für die Realisierung dieses Vorhabens ein eigenes Bauleitplanverfahren durchgeführt werden. Dieser Bereich umfasst die Flurstücke 507/1 und 506 (teilweise) der Flur 5 mit einer Größe von ca. 2 ha (s. Anlage) und soll jetzt als „Erweiterung Gewerbegebiet am Sandweg – Teilbereich 1“ weitergeführt werden. Die verbleibende Fläche des Geltungsbereiches wird unter der Bezeichnung als „Erweiterung Gewerbegebiet am Sandweg – Teilbereich 2“ zu einem späteren Zeitpunkt fortgeführt.
Planungsziel ist die Schaffung von Planungs- und Baurecht für die geplante Erweiterung des Betriebsstandortes des im Gewerbegebiet Basdorf ansässigen Holzimporteurs und -großhändlers.
Die Einleitung und Durchführung des Bebauungsplanverfahrens mit den genannten Planungsvorstellungen entspricht insbesondere folgenden Leitzielen des gemeindlichen Leitbildes:
- Attraktiver Wirtschaftsstandort - Unterstützung ortsansässiger Unternehmen.
Die Gemeindevertretung hat demgegenüber abzuwägen, ob die beantragte Entwicklung dieses Baugebietes in Einklang mit den weiteren Zielen der Gemeindeentwicklung in Übereinstimmung zu bringen ist.
Dementsprechend obliegt gemäß § 1 Abs. 3 BauGB der Gemeinde als Trägerin der Planungshoheit auch die Verpflichtung festzustellen, ob im Hinblick auf die städtebauliche und damit auch die gemeindliche Entwicklung und Ordnung die Erforderlichkeit für die Planung besteht.
Gesetzliche Grundlagen § 2 ff Baugesetzbuch (BauGB) § 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) §§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss: Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt:
1. Die Teilung des Geltungsbereiches des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Erweiterung Gewerbegebiet am Sandweg“ in der Gemarkung Basdorf in zwei Bereiche;
2. Die Ziele der Raumordnung und Landesplanung abzufragen;
3. Mit dem Vorhabenträger ist ein Städtebaulicher Vertrag abzuschließen, der zum Ziel hat, die Gemeinde Wandlitz von sämtlichen Planungs- und Erschließungskosten freizustellen. Der städtebauliche Vertrag wird u.a. auch zum Inhalt haben, dass im Hinblick auf die durch den Vorhabenträger zu übernehmenden Erschließungskosten und mögliche für die Gemeinde entstehende Folgekosten entsprechende Verträge mit der Gemeinde abgeschlossen werden.
Anlagen: Geltungsbereich
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||