Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Der Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung hat in seiner Sitzung am 21.01.2020 den Beschluss zur Wahl des stellvertretenden Ausschussvorsitzenden, Vorlage Nr. BV/A2-0003, gefasst.
Gemäß § 55 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) mußte der der Bürgermeister diesen Beschluss beanstanden. Die Gründe für die Beanstandung entnehmen Sie der beigefügten Anlage. (Brief an den Ausschussvorsitzenden)
Die Beanstandung hat aufschiebende Wirkung.
Gesetzliche Grundlagen § 55 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung stimmt der Beanstandung des Beschluss zur Vorlage BV/A2-0003 zu.
Anlagen: Beschlussvorlage BV/A2-0003 Brief an den Ausschussvorsitzenden
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