Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
In der Gemeinde Wandlitz, Gemarkung Schönwalde, ist anschließend an den vorhandenen Bolz- und Beachvolleyballplatz die Errichtung eines Grundschulstandortes am Bernauer Damm geplant. Der Geltungsbereich umfasst den Bereich des Bebauungsplanes “Bernauer Damm“, den Bereich des vorhandenen Bolz- und Beachvolleyballplatzes sowie eine Freifläche am Bernauer Damm. Die Fläche des Plangebietes hat eine Größe von ca. 4,5 ha. (Geltungsbereich siehe Anlage) Geplant ist die Errichtung einer bis zu 3-zügigen Grundschule mit Aula/ Mensa, einem Hort, einer Schulsporthalle mit Außensportflächen sowie Außenanlagen für einen Schulhof und Flächen für Stellplätze. (sh. Anlage) Zeitgleich ist die Erarbeitung eines städtebaulichen Konzeptes einschließlich eines Verkehrskonzeptes für die Dorfmitte unter Einbeziehung des Knotenpunktes L100/Bernauer Damm des Ortsteils Schönwalde erforderlich. Deren Ergebnisse sind bei der Erarbeitung des Bebauungsplanes zu berücksichtigen und erforderlichenfalls einzuarbeiten.
Gesetzliche Grundlagen Baugesetzbuch (BauGB) Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (Bbg KVerf) Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Ja
Die Kosten der B-Plan-Entwicklung können erst nach Angebotseinholung/Ausschreibung bestimmt werden. In einem gesonderten Beschluss zur Auftragsvergabe, werden die Kosten dann konkret benannt. Im HHPL 2020 wurden ausreichend Mittel veranschlagt, um eine Finanzierung zu gewährleisten:
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Grundschule Schönwalde- Bernauer Damm“.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes werden folgende Planungsziele angestrebt:
Bei der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung ist eine landesplanerische Anfrage zu stellen.
Anlagen: -Geltungsbereich -Zuarbeit vom Amt für Bildung, Jugend und Sport
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