Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Die Gemeinde beabsichtigt, die Grundschule Wandlitz und den dazugehörigen Hortbereich zu erweitern.
Die Grundschule befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Sporthalle an der Kegelbahn, 1. Änderung“. Geplant ist die Erweiterung von einer derzeitigen Zwei- bis Dreizügigkeit auf eine Vierzügigkeit. Vergrößert werden muss in diesem Zusammenhang ebenfalls die Mensa der Grundschule. Um beides aus planungsrechtlicher Sicht realisieren zu können, ist eine erneute Änderung des Bebauungsplanes „Sporthalle an der Kegelbahn, 1. Änderung“ erforderlich.
Aus der Erweiterung der Grundschule resultiert ein zusätzlicher Bedarf an Horträumen. Die Horträume der Grundschule befinden sich teilweise im Funktionsgebäude des Kunstrasenplatzes, der nördlich an den Grundschulbereich grenzt. Das Gebäude liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Sportstätte der Gemeinde Wandlitz, 2. Änderung“. Um Baurecht für die notwendige Erweiterung bzw. Aufstockung des Funktionsgebäudes zu erhalten, muss auch dieser Bauleitplan geändert werden.
Verfahrenstechnisch ist es sinnvoll, beide Plangebiete in einem einheitlichen, übergeordneten Bebauungsplan (Geltungsbereich siehe Anlage) zusammenzufassen, um so möglichst zeitnah die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der Grundschule Wandlitz und der damit verbundenen Einrichtungen (Mensa und Hort) schaffen zu können.
Die Aufstellung eines gemeinsamen Bebauungsplanes ist darüber hinaus auch vor dem Hintergrund des aus der Erweiterung resultierenden erhöhten Stellplatzbedarfes und der Auswirkungen auf die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung beider Planbereiche zu empfehlen.
Gesetzliche Grundlagen § 1 ff Baugesetzbuch (BauGB) § 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg §§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Ja
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss: Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt:
Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Grundschulstandort“ in der Gemarkung Wandlitz für das in der Anlage gekennzeichnete Gebiet zu schaffen.
Die Ziele der Raumordnung und Landesplanung sind abzufragen.
Die Flurkarte (Anlage 1) ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen: Geltungsbereich B-Plan „Sporthalle an der Kegelbahn, 1. Änderung“ (Anlage 1) Geltungsbereich B-Plan „Sportstätte der Gemeinde Wandlitz, 2. Änderung (Anlage 2) Geltungsbereich B-Plan „Grundschulstandort“ (Anlage 3)
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