Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
In der Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz am 05.12.2019 wurde die Mittagsversorgung in den Kindereinrichtungen und Grundschulen der Gemeinde Wandlitz neu beschlossen. Beschluss:
Vor Beginn der Weihnachtsferien wurden die Eltern/Personensorgeberechtigten der Hort- und Grundschulkinder über die Neuregelung und die neue Verfahrensweise informiert. Weitestgehend wurde der Beschluss positiv aufgenommen. Im Zuge der kompletten Umsetzung (von der vertraglichen Gestaltung und Abrechnung bis hin zur Abbestellung der Mittagessen) wurden zahlreiche Gespräche mit Eltern/Personensorgeberechtigten und den externen Caterern geführt. Hierbei wurde festgestellt, dass die monatliche Pauschalisierung für den Hort- und Grundschulbereich nicht geeignet ist.
Grundschüler/innen gehen auf Grund von Ferienzeiten durchschnittlich 65 Tage nicht zur Schule und können an diesen Tagen kein Mittagessen einnehmen oder nur im Rahmen ihres bestehenden Hortvertrages. Weitere Abwesenheitstage z. B. durch Krankheit, Klassenfahrten und Brückentage können in der Pauschale auch nicht dargestellt werden. Eine Umstellung auf die taggenaue Abrechnung ist möglich, wenn wie auch in der pauschalen Abrechnung die durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen berechnet werden. Der Landkreis Barnim empfiehlt hier einen Portionspreis in Höhe von 1,78 €.
Weiterhin können Kommunen einen externen Caterer mit der Abrechnung und Einziehung der Essenbeiträge beauftragen, wenn die Eltern/ Personensorge-berechtigten damit einverstanden sind und sichergestellt wird, dass vom Caterer nicht mehr als die durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen erhoben werden. Hierfür ist ein Hinweis in die Verträge aufzunehmen, dass die personenbezogenen Daten über die Anzahl der in Anspruch genommenen Mahlzeiten erhoben, verarbeitet und zwischen Caterer und Gemeinde ausgetauscht werden.
Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor: - eine taggenaue Abrechnung der Mittagessen für Hort- und Schulkinder einzuführen (statt der Pauschalisierung), - der Vertrag wird wie bis Ende 2019 direkt über den externen Caterer erfolgen, - der externe Caterer wird durch die Gemeinde Wandlitz beauftragt, die Abrechnung und Einziehung der Essengeldbeiträge vorzunehmen, - die Bestellung und Abbestellung erfolgt durch die Eltern/Personen-sorgeberechtigten direkt beim externen Caterer, - der externe Caterer nimmt im Namen und Auftrag der Gemeinde Wandlitz einen Betrag in Höhe von 1,78 € je Portion an (ab 01.01.2020), - die darüber hinaus gehenden Kosten zahlt die Gemeinde Wandlitz an den externen Caterer, - BuT-berechtigte Kinder werden durch den externen Caterer direkt beim Jobcenter Barnim abgerechnet.
Die bereits in der Gemeinde Wandlitz eingegangenen Verträge werden ordnungsgemäß vernichtet. Bereits gezahlte Essengeldbeträge für den Monat Januar 2020 werden an die Eltern/Personensorgeberechtigten zurück überwiesen.
Im nächsten Schritt plant die Gemeinde Wandlitz für Krippen- und Kindergartenkinder in den Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Wandlitz ebenfalls die taggenaue Abrechnung (bei tatsächlicher Anwesenheit bzw. Einnahme des Mittagessens). Auf Grund der bestehenden Verträge und Bescheide für Krippen- und Kindergartenkinder wird vorgeschlagen, diese Umstellung zum neuen Kitajahr 2020/2021 zum 01.08.2020 einzuführen. Somit würde die Gemeinde Wandlitz mit der Umstellung auf die taggenaue Abrechnung alle Kinder (Krippen-, Kita-, Hort- und Grundschulkinder) in der Gemeinde Wandlitz gleichstellen.
Gesetzliche Grundlagen KitaG des Landes Brandenburg SchulG des Landes Brandenburg Brandenburgische Kommunalverfassung
Finanzielle Auswirkungen: Ja
Aufgrund der taggenauen Abrechnung wird es zu Abweichungen zur bisherigen monatlichen Kalkulation kommen. Diese Abweichungen durften im Mittel aber nicht allzu hoch ausfallen. Bei vielen Fehltagen müssen zwar die Eltern weniger als 35,00 € je Monat zahlen, die Gemeinde muss aber für die Fehltage den Differenzbetrag an den Caterer nicht auskehren. Insofern wird empfohlen, die bisherigen Haushaltsansätze auf Basis des Beschlusses vom 05.12.2019 beizubehalten.
Beschluss:
der Beitrag zum Mittagessen für alle Hort- und Grundschulkinder wird auf 1,78 € je Portion (ab 01.01.2020) festgesetzt.
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