Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2020-0109  

 
 
Betreff: Entschädigungssatzung der Gemeinde Wandlitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:HA13
Der Bürgermeister
Änderung gemäß Empfehlung des Hauptausschusses vom 10.02.2020
Federführend:HA_Hauptamt Beteiligt:K_Kämmerei
    Bgm
Beratungsfolge:
A1 Hauptausschuss Vorberatung
10.02.2020 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
20.02.2020 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Entschädigungssatzung

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Begründung / Erläuterung

Im Mai/Juli 2019 wurde die Kommunalaufwandsentschädigungsverordnung (KomAEV) für ehrenamtliche Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse, für sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner durch den Minister des Inneren und für Kommunales erlassen.

 

Die Arbeitsgruppe „Satzungen und Leitbild“ war beauftragt, die zurzeit gültige Entschädigungssatzung zu überarbeiten und der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorzulegen:

 

Folgende Änderungen und Neuregelungen werden vorgeschlagen:

 

Soweit in der KomAEV  Entschädigungen auf Einwohnerzahlen abgestellt werden, ist die Einwohnerzahl am 30. Juni des Vorjahres maßgeblich. Die Arbeitsgruppe empfiehlt in diesen Fällen auf die Untergrenze der möglichen Entschädigung abzustellen, daran orientieren sich die Regelungen im § 2, Abs. 1 und § 3 Abs. 1,2,3 und 4.

 

§ 2, Abs. 1  Für Mitglieder der GV ist eine Erhöhung von 85,00 € auf 110,00 €/Monat vorgesehen.

 

§ 2, Abs. 2 Für Mitglieder der Ortsbeiräte sieht die KomAEV keine Regelung für eine Aufwandsentschädigung vor. Auf der Grundlage des § 24 der Brandenburgischen Kommunalverfassung ist die Zahlung von Entschädigungen für ehrenamtlich Tätige vorgesehen. Es wird vorgeschlagen, zukünftig die Zahlung einer Aufwandsentschädigung (AE)  für Mitglieder der Ortsbeiräte nicht unterschiedlich nach Einwohnern zu regeln, sondern mit 35,00 € zu vereinheitlichen.

Die bisherige Regelung sah eine AE für Ortsbeiräte  bis 5000 EW 25,00 € und über 5000 EW 30,00 € vor.

 

§ 2, Abs. 3 Auch für die Ortsvorsteher sieht die KomAEV keine Regelung vor, die Möglichkeit nach § 24 BbgKVerf besteht, Veränderungen wurden  allerdings keine vorgenommen.

 

§ 2, Abs. 4  Hier wird auf die Pauschale für alle Gremienteilnehmer im Umgang mit dem elektronischen Ratsinformationssystem eingegangen.

Gemeindevertretern und Ortsvorstehern, die nicht auch Mitglied der Gemeindevertretung sind und auf die Papierform verzichten, soll ein Beschaffungszuschuss in Höhe von 500,00 € je Wahlperiode gewährt werden.

Mitglieder der Ortsbeiräte und sachkundige Einwohner erhalten einen einmaligen Beschaffungszuschuss in Höhe von 132,00 €

 

§ 2, Abs. 5  ist neu und sieht eine Rückforderung des Zuschusses für jeden vollen Kalendermonat der an einer gesamten Wahlperiode fehlt von 1/36 der erhaltenden Leistungen vor.

 

§ 3, Abs. 1 der Vorsitzende der Gemeindevertretung erhält eine zusätzliche AE von 450,00 €  (vorher 340,00 €).

 

§ 3, Abs. 2 Fraktionsvorsitzende erhalten eine zusätzliche AE von 110,00 € statt wie bisher 85,00 €

 

§ 3, Abs. 3 der Vorsitzende des Hauptausschusses erhält statt 280,00 € künftig 300,00 € als zusätzliche AE.

 

§ 3, Abs. 4 Vorsitzende der beratenden Ausschüsse erhalten eine zusätzliche AE von 110,00 € bisher 85,00 €.

 

§ 3, Abs.5 Konkretisierung der Zahlung einer AE an Stellvertreter im Vertretungsfall.

 

§ 4 das Sitzungsgeld für Mitglieder der kommunalen Vertretungen wird von 13,00 Euro auf 15,00 Euro angehoben.

Bisher erhielten Protokollanten in den Ortsbeiräten ein doppeltes Sitzungsgeld.

Da die Protokollerstellung durch Mitarbeiter der Verwaltung abgesichert wird, entfällt der Passus. Mitglieder der Fraktionen erhalten zur Vorbereitung der GVS ein Sitzungsgeld von 15,00 € (bisher 13,00 €), das Sitzungsgeld pro Sitzungslauf nur einmal gezahlt.

 

§ 5 Für sachkundige Einwohner wird vorgeschlagen, analog zu den Mitgliedern der kommunalen Vertretungen, dass Sitzungsgeld gleichfalls auf 15,00 anzuheben.

 

§ 7, Abs. 2 wurde präzisiert und Absatz 4 neu hinzugefügt.

 

§ 8 neu entsprechend der Regelung der KomAEV.

 

§ 9 In der Überschrift wurde Fahrtkostenerstattung gestrichen, da die hier keine Relevanz hat.

 

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

Kommunalaufwandsentschädigungsverordnung (KomAEV)

 

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Finanzielle Auswirkungen:  Ja- Mehrbedarf in Höhe von 30.200 €

     

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

2020

11110.501201

gesamte

Aufwandsentschädigung

 

176.200 EUR

 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die in der Anlage befindliche Entschädigungssatzung der Gemeinde Wandlitz.

 

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Anlagen:

Entschädigungssatzung der Gemeinde Wandlitz

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entschädigungssatzung (279 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   27.01.2020 14:32:48   Astrid Gäbler