Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
1. Stadt Oranienburg Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 141 „Gnadenhof und Wildtierrettung Notkleintiere“, OT Wensickendorf ergeben sich Abweichungen zum Flächennutzungsplan. Der Flächennutzungsplan wird daher für den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Parallelverfahren geändert. Die für den Änderungsbereich im rechtswirksamen Flächennutzungsplan derzeit vorhandene Landwirtschaftsfläche soll als Sonderbaufläche dargestellt werden.
2. Stadt Oranienburg Im Rahmen der 13. Änderung wird die im FNP dargestellte Mischbaufläche entsprechend den Darstellungen des Bebauungsplanes Nr. 133 „ Wohnquartier am Mühlenbecker Weg (Ehemalige Kaserne Lehnitz“ als Wohnbaufläche geändert. Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren.
3. Stadt Oranineburg Durch die 19. Änderung des FNP im Parallelverfahren sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bebauungplan Nr. 140 „Lebensmittelmarkt Sachsenhausen/ Granseer Straße“ geschafen werden. Geplant ist die Änderung der dargestellten Misch- und Wohnbaufläche zu einer Sonderbaufläche „Handel“.
Gesetzliche Grundlagen
§ 2 ff Baugesetzbuch (BauGB) Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss:
Der Hauptausschuss nimmt die Änderungen des Flächennutzungsplanes der Stadt Oranienburg zur Kenntnis.
Anlagen:
Auszug Planunterlagen zu 1. Auszug Planunterlagen zu 2. Auszug Planunterlagen zu 3.
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