Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-A1/2019-0031  

 
 
Betreff: Befreiungsantrag zum Bebauungsplan "Wohnanlage an der Triftstrasse", Gemarkung Klosterfelde, Flur 9, Flurstück 261/7
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:BA 31
Der Bürgermeister
Aktenzeichen:K 6340023/19
Federführend:HB_Bauleitplanung Beteiligt:HB AL
    HB_Hochbau
   TB_Tiefbau
   Bgm
   HA_Hauptamt
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Klosterfelde Vorberatung
13.01.2020 
Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
21.01.2020 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen     
A1 Hauptausschuss Entscheidung
10.02.2020 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1 Befreiungsantrag
Anlage 2 Liegenschaftskarte
Anlage 3 Legende
Anlage 4 Lageplan

ALLRIS® Office Integration 3.9.2
Begründung / Erläuterung

Der Verwaltung liegt ein Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit 2 Stellplätzen im Ortsteil Klosterfelde vor. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wohnanlage an der Trifftstraße“. Das geplante Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes, so dass diesbezüglich Befreiungen erforderlich sind.

 

In dem Bebauungsplan ist die überbaubare Grundstücksfläche durch Baugrenzen gemäß § 23 BauNVO festgesetzt. Diese dürfen durch Gebäude oder Gebäudeteilen nicht überschritten werden. Zum geplanten Wohnhaus ist eine Terrasse mit einer Fläche von 9m² vorgesehen. Diese ist außerhalb der durch die Baugrenzen festgesetzten überbaubaren Grundstücksfläche geplant. Eine Verschiebung des Hauses ist nicht möglich, da sonst die Abstandsflächen gemäß § 6 BbgBO zu dem benachbarten Wohnhaus nicht eingehalten werden können.

 

Der Bebauungsplan legt gemäß Pkt. 9 als Heizmedium Erdgas fest. Nach Angabe des Planers ist die Einplanung einer Gastherme gemäß der aktuellen EnEV sehr schwierig und würde zu wesentlich mehr Dämmmaßnahmen führen. Gemäß der aktuellen Vorschriften ist eine Luft-Wasser-Wärmepumpe geplant.

 

Von der Festsetzung der Dachform wurde schon im Vorfeld eine Befreiung erteilt.

 

Die Grundflächen- und Geschossflächenzahl werden eingehalten. Durch die beantragten Befreiungen werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Die Befreiungen sind städtebaulich vertretbar.

 

Gesetzliche Grundlagen

§ 31 Baugesetzbuch

§ 67 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)

§ 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

§§ 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:    Ja   Nein

 

 

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Beschluss:

 

Der Hauptausschuss erteilt seine Zustimmung für Befreiungen von den festgesetzten Baugrenzen zu Gunsten einer Terrasse sowie von den festgesetzten Vorschriften zum Heizmedium im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wohnanlage an der Triftstrasse“.

 

 

 

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Anlagen:

 

Anlage 1 Befreiungsantrag

Anlage 2 Liegenschaftskarte

Anlage 3 Legende

Anlage 4 Lageplan

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Befreiungsantrag (70 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 Liegenschaftskarte (119 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 Legende (53 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 4 Lageplan (175 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   17.12.2019 10:50:52   Sandra Lysakowska