Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Der Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen dem Tourismusverein Naturpark Barnim e.V. und der Gemeinde Wandlitz vom 01.01.2017 regelt in §1 Abs. 1d) die Berichterstattung des Tourismusvereins zum Betrieb der Touristinformation wie folgt: Halbjährlich an den Ausschuss A5 Jährlich an die Gemeindevertretung in der ersten Sitzung des Jahres
Gesetzliche Grundlagen Geschäftsbesorgungsvertrag vom 01.01.2017 § 54 Abs. 2 Kommunalverfassung
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss: Die Gemeindevertretung nimmt die Berichterstattung des Tourismusvereins zum Betrieb der Touristinformation zur Kenntnis.
Anlagen: Jahresbericht des Tourismusvereins Naturpark Barnim zum Betrieb der TI Wandlitz 2019
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