Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplan „Camping- und Wochenendhausplatz Lottschesee“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) in der Gemarkung Klosterfelde als Satzung gemäß § 10 (1) BauGB. Die Begründung mit Umweltbericht einschließlich faunistischer Fachbeitrag wird gebilligt. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, das durchgeführte Verfahren bei der Höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung einzureichen.
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 22. Februar 2018 die vorgebrachten Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen der berührten Träger öffentlicher Belange mit Beschlussnummer BV-GV/2017-0437 abgewogen. Die Abwägungsvorschläge wurden in den Planentwurf eingearbeitet.
Die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wurden in einem Ergänzungsvertrag zum städtebaulichen Vertrag geregelt und von den beiden Vertragsparteien unterschrieben.
Gesetzliche Grundlagen
§§ 1 ff Baugesetzbuch (BauGB) § 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) § 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplan „Camping- und Wochenendhausplatz Lottschesee“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) in der Gemarkung Klosterfelde als Satzung gemäß § 10 (1) BauGB. Die Begründung mit Umweltbericht einschließlich faunistischer Fachbeitrag wird gebilligt. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, das durchgeführte Verfahren bei der Höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung einzureichen.
Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein
Anlagen:
Anlage 1: Teil A - Planzeichnung Anlage 2: Teil B – Begründung Anlage 2a: Teil B a – Planzeichnung Anlage 2b: Teil B b – Zeichenerklärung Anlage 2c: Teil B c – Textliche Festsetzungen Anlage 3: Umweltbericht Anlage 4: Faunistischer Fachbeitrag
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