Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die Gemeindevertretung hat am 27.09.2018 das Verfahren zur Vergabe von Planungsleistungen für das o.g. Bauvorhaben beschlossen.
Durch die Projektgruppe wurden aus dem Planerpool vier geeignete Büros ausgewählt, die aufgefordert wurden, ihr Interesse zu bekunden.
Folgende Büros brachten Ihr Interesse am Bauvorhaben zum Ausdruck: • Architekturbüro HOFFMANN mit Sitz in Berlin • van geisten. marfels architekten mit Sitz in Potsdam und • Dörner & Partner mit Sitz in Eberswalde Das Büro Bauplanung Wollenberg mit Sitz in Joachimsthal hat aus Kapazitätsgrunden ihr Interesse zurückgezogen.
Alle Büros erhielten eine detaillierte Aufgabenbeschreibung mit der Bitte, die Angebotsunterlagen / Lösungsvorschläge der Gemeinde vorzulegen. Am 28.08.2019 erhielten die Büros Gelegenheit, der Projektgruppe ihre Idee und Herangehensweise vorzustellen und zu erläutern.
Folgende Anforderungen an die Gestaltung des Gebäude wurden vorgegeben: • städtebauliche Einbindung ins örtliche Umfeld, • bauliche Machbarkeit an verschiedenen Standorten unter Beachtung der Bedingungen in der Gemeinde Wandlitz • nutzerfreundliche Wohnumfeldgestaltung unter Beachtung des eigenen regionalen Charakters in der Gemeinde Wandlitz • mieterfreundliche Wohnungsgrößen und funktionale Grundrisszuschnitte • familienfreundlicher Zuschnitt und Gestaltung der Wohnungen auch unter Beachtung der demografischen Entwicklung in der Gemeinde Wandlitz, ggf. die Nutzung generationenübergreifender Effekte • Beachtung der Anforderungen an Gebäude bezüglich einer hohen Effizienz beim Energieverbrauch und der Nutzung erneuerbarer Energien entsprechend den aktuellen gesetzlichen Regelungen als Beitrag zum Klimaschutz • Kosteneffizienz beim Bauen und Beachtung betriebswirtschaftlicher Belange bei der Bewirtschaftung der Gebäude durch Baukostenoptimierung • Kostenersparnis durch die Nutzung von Wiederholungseffekten • Schaffung der Voraussetzungen für die Verwendung langlebiger Materialien und Beachtung von Folgekosten bei der Instandhaltung • Entsprechend der Erfahrungen der Gemeinde mit dem vorhandenen Wohnungsbestand sind ausschließlich zwei- bis dreigeschossige Wohnhäuser mit 6 bis 8 Wohnungenzu entwerfen. • Es sind nur 2 bis 4-Raum-Wohnungen zu berücksichtigen. Es werden ausdrücklich keine 1-Raum-Wohnungen gewünscht. • Gemäß der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) sind Wohnungen des Erdgeschosses barrierefrei zugänglich bzw. rollstuhlfahrertauglich zu gestalten. • Größe der 2-Raum-Wohnung mit ca. 65 m² oder 50 m²(z.B. Wohnraum mit offener Küche und separatem Schlafraum) • Größe der 3-Raum-Wohnung mit ca. 80 bis 90 m² • ggf. eine 4-Raum Wohnung pro Gebäude mit ca. 90 m² • Die Wohnungen sollen mit einer Küche, einem Bad mit Badewanne, Dusche, Waschtisch ausgestattet werden können. • Gebäude erhalten keine Keller. Notwendige Abstellflächen können in kleinen Nebengebäuden mit einer Abstellfläche von ca. 3 m² pro Wohnung berücksichtigt werden. • Für das Erdgeschoss sind Terrassen mit vorzusehen, diese müssen barrierefrei erreichbar sein. • Für die Obergeschosse sind Balkone mit einer Tiefe von maximal 1,80 m vorgesehen. • Die Gebäude sollen ein Kaltdach mit einer variablen Dachneigung erhalten. Der entstehende Boden muss ausschließlich zu Wartungszwecken erreichbar sein. • Die Dachform kann zwischem Steil- und Flachdach variieren.
Die Bewertung erfolgte nach vorgegebenen Bewertungskriterien. Diese wurden den Bewerbern mit der Aufgabenstellung übersandt.
Im Ergebnis ist festzustellen, dass alle Büros die Aufgabenstellung erfasst und mit den Präsentationen durchgängig akzeptable Lösungsvorschläge dargelegt haben.
Alle drei Büros haben die Anforderung einer städtebaulichen Einbindung ins örtliche Umfeld gut abgeleitet und in Ihre Präsentation sowie dem Entwurf einfließen lassen.
Dennoch waren die Angebote, die planerischen Lösungsansätze und die hierzu in dem Präsentationstermin vorgenommenen Ausführungen anhand der vorab übergebenen Bewertungsmatrix zu beurteilen.
Dies erfolgte von jedem Mitglied der Projektgruppe gesondert für jedes Büro. Im Ergebnis stellte sich heraus, dass das Planungsbüro Dörner & Partner aus 16227 Eberswalde, Bahnhofstr. 07 die höchste Bewertungspunktzahl erreicht hatte und somit entsprechend der Auswahlbedingungen zu favorisieren ist.
Es wird vorgeschlagen, das Planungsbüro Dörner & Partner mit der Projektplanung stufenweise zu beauftragen, zunächst mit den Leistungsphasen 1-3. Sollte das Planungsbüro Dörner & Partner den Auftrag nicht annehmen, so soll das zweitplatzierte Planungsbüro van geisten. marfels architekten den Auftrag erhalten.
Gesetzliche Grundlagen
Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz VgV- Vergabeverordnung HOAI - Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Wandlitz erteilt seine Zustimmung zur stufenweisen Beauftragung der Planungsleistungen, zunächst mit den Leistungsphasen 1-3 für den Neubau eines Mehrfamilienhauses als Wiedervorlageprojekt in Prenden, an das Planungsbüro Dörner & Partner mit Sitz in 16227 Eberswalde, Bahnhofstr. 07, ersatzweise für das Planungsbüro van geisten. marfels architekten mit Sitz in 14469 Potsdam, Helene-Lange-Str. 18.
Anlagen:
Da die Anlagen sehr umfangreich sind, können diese im Ratsinfo-System im Downloadbereich herunterladen bzw. angesehen werden.
Den Bereich finden Sie auf der Seite der Gemeinde Wandlitz -> Download (linke Seite) ->Typenbau_Präsentation
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