Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die Kita „Kinder-Lernwerkstatt Petö“ (im Folgenden „Petö“ genannt) im Ortsteil Schönwalde wurde 2012 von einem privaten Trägerverein in Eigeninitiative ins Leben gerufen und mit Eigenmitteln finanziert. Zum 01.10.2019 wurde der Kita „Petö“ durch das Brandenburgische Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) die Betriebserlaubnis entzogen und die Einrichtung damit geschlossen.
Für die Gemeinde Wandlitz und dem Landkreis Barnim (Sozialdezernat und Jugendamt) stand ab diesem Zeitpunkt im Vordergrund, möglichst schnell Lösungen für die Betreuung der betroffenen 19 Krippen- und Kindergartenkinder (in der Gemeinde wohnende Kinder) zu beraten und zu finden. In den Kitas der Gemeinde und bei einem freien Träger konnten den Eltern bzw. Kindern Betreuungsmöglichkeiten im Rahmen von Gastkindverträgen und sogar dauerhafte Betreuungsverträge angeboten werden. Zwei Kinder werden derzeitig bei Tagesmüttern betreut. Kinder bzw. Eltern, welche nicht aus der Gemeinde stammen (z.B. Oberhavel und Bernau), müssen sich an den zuständigen Landkreis bzw. Gemeinde wenden.
In der Sitzung der Gemeindevertretung am 24.10.2019 wurde vereinbart, die Betreuungstage auf weitere 20 Tage auszuweiten. Von dieser Regelung sind insgesamt fünf Kinder bzw. Eltern betroffen. Für elf Kinder konnten feste Betreuungsverträge vereinbart werden. Bei einem Kind ist die Betreuungsform der Verwaltung nicht bekannt.
Der Verein „Kinder-Lernwerkstatt Petö“ e.V. hat Anfang November 2019 Insolvenz angemeldet (das Insolvenzverfahren ist eröffnet), der Mietvertrag für die Einrichtung sowie die Arbeitsverträge mit dem pädagogischen Personal wurden zum 31.10.2019 beendet.
Die Schließung der Kita ist über die Medien weit verbreitet. Es haben sich daraufhin zwei Träger und eine private Initiative in der Verwaltung gemeldet, die Interesse haben die ehemalige Kita zu betreiben.
Die Gemeinde Wandlitz beabsichtigt jedoch die ehemalige Kindertagesstätte, nach Zustimmung durch die Gemeindevertretung, ab dem 01.01.2020 in Eigenregie zu betreiben. Die Gründe sind:
- nur die Gemeinde kann in der aktuell angespannten Lage der Einrichtung so schnell reagieren, da - die Gemeinde seit knapp einem Jahr die Übernahme der Kita verfolgt, - in Schönwalde betreibt die Gemeinde noch keine kommunale Kita, - die Notwendigkeit besteht, eine umgehende Betreuung der Kinder und weiterer angemeldeter Kinder für das Kitajahr in der Kita vorzunehmen.
In der Kindertageseinrichtung können ca. 42 Kinder nach Erteilung der Betriebserlaubnis durch das MBJS betreut werden. Eine mögliche Erweiterung der Kapazität an Betreuungsplätzen ist möglich, da weitere Räumlichkeiten nach Umbau für die Nutzung als Kita zur Verfügung stehen.
Den Kindern aus der ehemaligen Kita „Petö“ wird die Möglichkeit gegeben, in die Kita zurückzukehren und einen neuen Betreuungsvertrag über die Gemeinde Wandlitz zu erhalten. Weitere Kinder können je nach Kapazität und Anmeldeliste aufgenommen werden.
Ferner möchte die Verwaltung das vorhandene Inventar der Einrichtung übernehmen. Dazu sollen Verhandlungen mit dem Insolvenzverwalter aufgenommen werden.
Bevor die Inbetriebnahme der Kita erfolgen kann, sind außer dem Betriebserlaubnisverfahren weitere Rahmenbedingungen zu regeln:
- Suche nach geeigneten pädagogischen Personal und Servicepersonal (technische Unterstützungskraft) - Sichtung des Inventars/Mobiliars und ggf. Neuanschaffung einer notwendigen altersgerechten Ausstattung sowie diversen Spiel- und Beschäftigungsmaterial - Erarbeitung eines neuen pädagogischen Konzeptes für die Einrichtung - Vergabe von Dienstleistungsverträgen (z.B. Reinigung und Essensversorgung) - Hausmeisterarbeiten
Allem voran stehen jedoch die Verhandlungen mit dem Eigentümer des Gebäudes an. Die Gemeinde Wandlitz beabsichtigt einen Mietvertrag mit den Eigentümern für das Objekt Hauptstr. 19, 16348 Wandlitz (OT Schönwalde) für die Betreibung einer Kindertagesstätte abzuschließen. Hierbei handelt es sich um die nachfolgend genannten Räume: - ehemals Ladenteil, Büro, Sparkassen und Technikraum (Heizung) und Verkehrsflächen mit gesamt 374 m², - Spielplatz mit Einfriedung, Wiese/Gartenteil mit gesamt 680 m² und - nutzbare Parkplätze mit Rangier- und Wendemöglichkeit mit gesamt 675 m².
Die monatlichen Kosten für die Anmietung der o.g. Räume sollen ca. 4.000,00 € inkl. Nebenkosten betragen (wie beim Vormieter „Petö“). Die Miete wird als ortsüblich eingeschätzt. Mietbeginn soll der 01.12.2019 sein, um Vorbereitungsarbeiten für den Betriebsbeginn 01.01.2020 aufzunehmen. Die Gemeinde Wandlitz hat gegenüber dem Eigentümer Interesse am Kauf des Objektes bekundet. Die Eigentümer stehen den Verhandlungen offen gegenüber. Der Mietvertrag soll daher nur mit einer Laufzeit von zunächst vier Jahren abgeschlossen werden. Im Jahr 2020 sollen dann Verhandlungen mit dem Eigentümer aufgenommen werden, die Einrichtung zu erwerben oder alternativ einen langfristigen Mietvertrag abzuschließen.
Abschließend ist eine neue Namensgebung für die Kita zwingend notwendig. Da nicht nach den pädagogischen Ansätzen „Petös“ (Konduktive Förderung nach A. Petö) gearbeitet wird, sondern ein neues pädagogisches Konzept entwickelt wird und die Kita einen motivierenden und kinderaffinen Namen benötigt, ist die Umbenennung absolut wichtig. Eine erste Überlegung ist der Name Kita „Hummelwiese“. Der Name basiert auf die großzügige Wiese, die sich hinter dem Spielplatz befindet, zum Grundstück gehört und zum Entdecken, Forschen, Verweilen und Spielen einlädt. In dem Kinderbuch „Die kleine Hummel Bommel“ sind Ideen und Anregungen zum Entdecken und Mut machen beschrieben. „Eigentlich haben Hummeln viel zu kleine Flügel, um fliegen zu können – auch die kleine Hummel Bommel. »Mit deinen winzigen Flügeln kannst du nie und nimmer fliegen!«, lachen die anderen Insektenkinder Bommel aus. Doch bald erkennt die kleine Hummel, dass sie keine größeren Flügel, sondern nur eine Portion Mut zum Fliegen braucht … Eine Bilderbuchgeschichte mit der zeitlosen Botschaft: Sei du selbst, glaub an dich und du kannst alles schaffen! Von den Bestsellerautorinnen Britta Sabbag und Maite Kelly, liebevoll illustriert von Joëlle Tourlonias.“
Gerne sind weitere Vorschläge zur Namensgebung gewünscht. Das pädagogische Konzept der neuen Kita muss nach der Inbetriebnahme mit dem neuen Team und Gemeinde Wandlitz als Träger weiterentwickelt und fertiggestellt werden.
Gesetzliche Grundlagen KitaG des Landes Brandenburg Brandenburgische Kommunalverfassung
Finanzielle Auswirkungen: Ja
Mittel für die Mietkosten für Dezember 2019 und die Übernahme des restlichen Inventars können durch den Kämmerer im Wege der Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe bereitgestellt werden.
Finanzielle Auswirkungen im Jahr 2020:
Im Entwurf des Haushaltsplanes 2020 sind bislang 90.000,00 € als Defizitausgleich eingeplant. Sofern die Gemeinde die Einrichtung übernimmt, sind entsprechende finanzielle Mittel in den zweiten Entwurf des Haushaltsplanes 2020 einzustellen. Dazu gehören Personalkosten, Miet- und Betriebskosten, Spiel- und Beschäftigungsmaterial usw. Auf der anderen Seite vereinnahmt die Gemeinde Wandlitz aber auch alle Zuschüsse des Landkreises und die Elternbeiträge.
Beschluss: 1. Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die Inbetriebnahme der ehemaligen Kita „Kinder-Lernwerkstatt Petö“ als kommunale Kindertageseinrichtung mit ca. 42 Plätzen.
2. Die Gemeindevertretung Wandlitz erteilt ihre Zustimmung, den Mietvertrag für das Objekt Hauptstr. 19, 16348 Wandlitz (OT Schönwalde) für die Betreibung einer Kindertagesstätte abzuschließen.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt die Verhandlungen zum Kauf mit dem Vermieter/Eigentümer des Gebäudes fortzuführen.
4. Die Gemeindevertretung beschließt, dass das notwendige pädagogische Personal für die ehemalige Kita „Petö“ ab dem 01.01.2020 eingestellt wird.
Anlagen:
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