Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Die als Einreicher o.g. Fraktion hat den Beschlussantrag mit Datum vom 12.10.2019 in der Gemeindeverwaltung fristgerecht eingereicht.
Die Anträge inkl. der entsprechenden Begründungen befinden sich in der Anlage.
Gesetzliche Grundlagen Brandenburgische Kommunalverfassung Geschäftsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Ja
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt in der Verbandsversammlung einen neuen Anlauf zur Rückzahlung der Altanschließerbeiträge nach der Option 3 für den Trinkwasserbereich vorzunehmen. Hierzu wird von der Gemeinde Wandlitz der Antrag auf Rückzahlung der Altanschließerbeiträge für den Bereich Trinkwasser nach der Option 3 ohne differenzierte Mengengebühr für Beitragszahler und Nicht-Beitragszahler in die Verbandsversammlung des NWA spätestens zur ersten Sitzung im Jahr 2020 eingebracht.
Anlagen: Antrag der Fraktion DIE LINKE/ B90/ Die Grünen/ UWG inkl. Begründung
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