Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2019-0066  

 
 
Betreff: Beschluss zur Mitgliedschaft in der Forstbetriebsgemeinschaft Barnimer Heide
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:K5
Die Bürgermeisterin
Aktenzeichen:K5 Waldbewirtschaftung
Federführend:K_Liegenschaften Beteiligt:K_Kämmerei
    Bgm
   HA_Hauptamt
Beratungsfolge:
A4 Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit Vorberatung
13.11.2019 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit ungeändert beschlossen   
A6 Ausschuss für Umwelt, Energie und ÖPNV Vorberatung
20.11.2019 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und ÖPNV ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
25.11.2019 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
05.12.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Satzung FBG Barnimer Heide

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Begründung / Erläuterung

Über einen Zeitraum von 2005 bis Ende 2019 bestand mit dem Amt für Forstwirtschaft Eberswalde ein „Vertrag über die tätige Mithilfe der Forstbehörde bei der Bewirtschaftung des Privat- und Körperschaftswaldes“.

Im Eigentum der Gemeinde Wandlitz stehen rund 50 ha Wald, die mit Hilfe dieses Vertrages nach den Vorgaben des Landeswaldgesetzes –LWaldG bewirtschaftet wurden.

 

Gemäß § 4 des LWaldG hat jeder Waldbesitzer eine ordnungsgemäße, d.h. nachhaltige, pflegliche und sachgemäße nach den anerkannten forstlichen Grundsätzen,  Forstwirtschaft durch zuführen. 

Weiter heißt es, zur nachhaltigen, pfleglichen und sachgemäßen Bewirtschaftung des Waldes gehört insbesondere

  • die natürlichen Bodenfunktionen wiederherzustellen und zu erhalten,
  • die Erhaltung und Entwicklung von stabilen Waldökosystemen, die in ihrem Artenspektrum, in ihrer räumlichen Struktur sowie in ihrer Eigendynamik den natürlichen Waldgesellschaften nahe kommen,
  • die Schaffung und Erhaltung eines überwiegenden Anteils standortheimischer/standortgerechter Baum- und Straucharten (als standortheimisch gilt eine wild lebende Pflanzenart, wenn sich ihr jeweiliger Wuchsstandort im natürlichen Verbreitungsgebiet der betreffenden Art befindet),
  • notwendige Pflegemaßnahmen zur Erhaltung solcher Wälder durchzuführen,
  • der Gefahr von biotischen und abiotischen Schädigungen der Waldbestände naturverträglich vorzubeugen,
  • Waldschutzmaßnahmen nach den Grundsätzen des integrierten Pflanzenschutzes durchzuführen, wobei präventiven Waldbaumaßnahmen der Vorrang einzuräumen ist,
  • die Bewirtschaftung boden- und bestandesschonend unter Berücksichtigung des Landschaftsbildes sowie der Erhaltung und Verbesserung der Lebensräume der Tier- und Pflanzenarten vorzunehmen,
  • eine Walderschließung so zu gestalten, dass den Waldfunktionen ausreichend Rechnung getragen wird,
  • den Vorrang gesunder und artenreicher Waldbestände bei der Wildbewirtschaftung zu gewährleisten,
  • Nebennutzungen zuzulassen, soweit sie die Funktionen des Waldes nicht beeinträchtigen,
  • der Erhalt und die Wiederherstellung naturnaher Waldinnen- und Außenränder,
  • die Wasserrückhaltung des Waldes zu erhalten und zu verbessern,
  • der Erhalt eines hinreichenden Anteils von stehendem und liegendem Totholz,
  • die sorgfältige Abwägung zwischen natürlicher Sukzession, Naturverjüngung, Saat und Anpflanzung.

 

Um dieser Aufgabe fachlich gerecht zu werden, bot das Amt für Forstwirtschaft im Jahre 2003 der Gemeinde o.g. Vertrag an. Die einzelnen erbrachten Leistungen sowie die Dienstleistung Betreuung wurden der Gemeinde durch den Landesforstbetrieb, jetzt Oberförsterei, jährlich in Rechnung gestellt.

Mit Schreiben vom 24.09.2019 teilte die Oberförsterei Eberswalde Folgendes mit.

„Durch Erlass des Ministeriums für ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft vom 09.01.2019 werden die möglichen freiwilligen Leistungen des Landesbetriebes Forst Brandenburg im Bereich der Dienstleistungen für Dritte eingeschränkt. Es sind alle Oberförstereien des Landes Brandenburg angewiesen bestehende Geschäftsbesorgungsverträge, darunter fällt o.g. Vertrag, ausnahmslos zum 31.12.2019 zu kündigen.“

 

Diese Kündigung erfolgte mit gleichem Schreiben.

 

Der Gemeinde Wandlitz als Besitzer von Körperschaftswald obliegt somit ab dem 01.01.2020 allein die fachliche Umsetzung der Bestimmungen aus dem Landeswaldgesetz. Diese fachliche Umsetzung kann die Gemeinde Wandlitz nicht gewährleisten.

 

Sie kann diese Aufgabe durch Mitgliedschaft in der Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) Barnimer Heide mit Sitz in Biesenthal wieder auf Fachkompetenz übertragen. Die FBG arbeitet eng mit den zuständigen Revierförstereien zusammen.

 

Die Forstbetriebsgemeinschaft hat den Zweck, die Bewirtschaftung der angeschlossenen Waldflächen und der zur Aufforstung bestimmten Grundstücke zu verbessern, insbesondere die Nachteile geringer Flächengröße, Besitzzersplitterung, Gemengelage und unzureichenden Waldaufschluss zu überwinden und damit die Wirtschaftskraft der Mitgliedsbetriebe zu stärken und zugleich die Wirkung des Waldes für Landeskultur und Volkserholung zu erhöhen.

 

Die FBG  Barnimer Heide hat derzeit 191 Mitglieder mit ca. 1360 ha Wald, sie besteht seit 1993. Die Gemeinschaft finanziert sich aus Mitgliedsbeiträgen, derzeit 10,-€/ha. Der Mitgliedsbeitrag enthält bereits die Waldbrandversicherung. Die in Anspruch genommenen Dienstleistungen werden analog des Vertragsmodels mit dem Landesforstbetrieb abgerechnet.

Die Satzung der FBG ist Anlage des Beschlusses.

 

Die Verwaltung empfiehlt die Mitgliedschaft in der Forstbetriebsgemeinschaft Barnimer Heide ab dem 01.01.2020.

 

Gesetzliche Grundlagen

Landeswaldgesetz

Kommunalverfassung, § 28 Abs. 2 Nr. 24

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:    Ja

 

o Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

ca. 500,00

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

2020

11120.529110

 

242.000,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschluss:

Die Gemeinevertretung beschließt die Mitgliedschaft der Gemeinde Wandlitz ab dem 01.01.2020 in der Forstbetriebsgemeinschaft Barnimer Heide

 

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Anlagen:

Satzung der FBG Barnimer Heide

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Satzung FBG Barnimer Heide (400 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   17.10.2019 14:18:23   Laura Göritz