Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Durch Beschlussfassung im Mai 2015 wurde die Erforderlichkeit der planungsrechtlichen Regelungsmöglichkeiten zu Einfriedungen entlang der L 100 durch den Ortsbeirat bestätigt.
Nach örtlicher Aufnahme im April 2017 und Vorstellung des Satzungsentwurfes in der Ortsbeiratssitzung am 24.09.2019 soll der Satzungsentwurf der Öffentlichkeit und den Behörden vorgelegt werden.
Gesetzliche Grundlagen
§ 87 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) § 28 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) §§ 2,3 und 4 Zuständigkeitsverordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Ja
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen.
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