Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Mit der Beschluss-Nr. BV-GV/2019-0061 wurde am 20. Februar 2020 in der Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz der Beschluss über die Abwägung der Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen der beteiligten Träger öffentlicher Belange sowie der öffentlichen Auslegung gefasst. Die Abwägungsergebnisse wurden in die vorliegenden Satzungsunterlagen eingearbeitet.
Hinweise aus der Sitzung des Ortsbeirates Schönerlinde vom 05.11.2019 und des A2 vom 14.11.2019 wurden mit aufgenommen.
Gesetzliche Grundlagen
§ 87 Abs. 8 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) § 28 Abs. 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg ( BbgKverf) §§ 2, 3 und 4 der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Ja
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Die Änderung der Gestalltungssatzung für den Ortskern „Schönerlinde“ wird als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt.
Anlagen:
Gestaltungssatzung OT Schönerlinde, 1. Änderung
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