Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Der Neubau des ca. 4.870 m (4,87 km) langen straßenbegleitenden Radweges von Klosterfelde nach Zerpenschleuse bildet den noch letzten Lückenschluss für eine durchgehende Radwegtrasse als Süd-Nord-Verbindung an der L 100. Der Ausbauabschnitt beginnt am Ortsausgang in Klosterfelde mit Anschluss an den vorhandenen Radweg in Höhe „Kleiner Lottschesee“ und endet am Ortseingang Zerpenschleuse. Der zu planende 2,50 m breite Radweg verläuft auf der westlichen Fahrbahnseite, in Ausbaurichtung links der L 100, überwiegend im vorhandenen Brandschutzstreifen. Damit sollen die Eingriffe in den Naturraum weitestgehend minimiert werden. Aufgrund der Trassierung im Brandschutzstreifen erfolgt die Wegeführung separiert und abgesetzt im Seitenraum der Fahrbahn. Geplant ist die Betreibung des Weges im Zweirichtungsverkehr. Die Abstände zur Landesstraße variieren durchschnittlich zwischen 5 m bis 12 m. In einigen, nur sehr wenigen, kurzen Teilbereichen betragen sie max. bis zu 20 m. Die zukünftige Wegetrasse verläuft größtenteils auf Flächen des Landes Brandenburg. Diese liegen in der Zuständigkeit der Straßen- bzw. Forstverwaltung.
Die bereits mit Stand vom August 2018 der Gemeinde Wandlitz vorliegenden Unterlagen zum Vorentwurf für das Vorhaben wurden an die an der Planung fachlich und öffentlich-rechtlich Beteiligten zur Stellungnahme im Rahmen des Genehmigungsverfahrens entsprechend zeitnah versandt. Bis zu diesem Zeitpunkt sollte die Gemeinde die Baulast übernehmen und eigenständig als Auftraggeber agieren. Dementsprechend sind Fördermittel beim Land beantragt worden. Mit Schreiben vom 05.12.2018 des Landesbetriebes Straßenwesen wurde jedoch mitgeteilt, dass diese Vorgehensweise nicht mehr in Aussicht gestellt werden kann. Zeitgleich erfolgte damit seitens des Landes eine Ablehnung des Antrages auf Zuwendung, dies allerdings mit dem Hinweis, das Vorhaben dennoch zu realisieren.
Nach dem am 21.08.2019 stattgefundenen Besprechungstermin beim Landesbetrieb Straßenwesen ergibt sich nunmehr eine geänderte Zuständigkeit dahingehend, die Gemeinde Wandlitz im Auftrag des Landes mit der Planung und dem Bau des Radweges über eine Vereinbarung zu bevollmächtigen. Dafür soll die Baulast für den Zeitraum der planerischen und baulichen Umsetzung zeitweise an die Gemeinde übertragen werden.
Zur Durchführung der Maßnahme im Einvernehmen mit dem Landesbetrieb Straßenwesen ist daher der Abschluss der vorgesehenen Vereinbarung notwendig.
Das geplante Vorhaben zum Radwegbau ergänzt das noch fehlende Teilstück zwischen Klosterfelde und Zerpenschleuse. Es trägt erheblich zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für Radfahrer und Fußgänger an der stark befahrenen Landesstraße L 100, insbesondere auch im Hinblick auf die Schulwegsicherung, bei.
Nach letzter Abstimmung soll nun auch noch ein ca. 70 m langer Abschnitt innerorts in die weitere Planung einbezogen werden. Die konkrete Gestaltung wird im Rahmen der weiteren Planung entwickelt. Nach dem gegenwärtigen Stand ist eine Führung des Weges in Anbindung der Brückenquerung über den Oder-Havel-Kanal auf der Westseite der Fahrbahn vorgesehen.
Das Bauvorhaben ist Bestandteil des Radwegeausbaukonzeptes der Gemeinde Wandlitz sowie des Projektes zur einheitlichen Radwegebeschilderung im Gebiet des Naturpark Barnim. Es stärkt den Tourismus in Form einer umweltschonenden attraktiven Wegeführung.
Gesetzliche Grundlagen Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ERA 2010 – Empfehlungen für Radverkehrsanlagen
Finanzielle Auswirkungen: Ja
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die Vornahme einer Gemeinschaftsmaßnahme mit dem Landesbetrieb Straßenwesen zur Herstellung eines Radweges von Klosterfelde nach Zerpenschleuse entlang der L 100 mit folgenden Maßgaben: 1. (1) Die Herstellung erfolgt in Asphaltbauweise in einer Regelbreite von 2,50 m auf der Westseite der L 100 ab Höhe „Kleiner Lottschesee“ im Bereich der Gemarkung Klosterfelde bis Ortseingang Zerpenschleuse. (2) Die Baumaßnahme umfasst die Herstellung des Radweges, der notwendigen Entwässerungseinrichtungen sowie der erforderlichen naturschutzfachlichen Kompensationsmaßnahmen. (3) Der Landesbetrieb überträgt die Straßenbaulast an dem Teil der Landesstraße, auf den sich der zukünftige Radweg erstreckt, für die Planung und den Neubau des Radweges auf die Gemeinde als „Sonderbaulast“. (4) Mit der Verkehrsfreigabe des Radweges wird die Baulast für den Radweg an das Land rückübertragen. (5) Die Kosten werden bei der genannten Konstellation wie folgt geteilt: Das Land Brandenburg trägt die Baukosten für den außerörtlichen Teil des Radweges (voraussichtlich 1.340.000 €) sowie einen Planungskostenanteil von 10% der auf das Land entfallenden Baukosten (voraussichtlich 134.000 €). Die Gemeinde Wandlitz trägt die Baukosten für den innerörtlichen Teil des Radweges (voraussichtlich 20.000 €) sowie die übrigen Planungskosten (voraussichtlich 122.000 €). 2. Die Grundlage der weiteren Planung ist der vorliegende Planungsstand „Vorentwurf“ vom 17.08.2018 des Büros L + S Beratende Ingenieure GmbH, Eduard-Maurer-Straße 13 in 16761 Hennigsdorf. Eine Übersichtskarte sowie der maßgebliche Regelquerschnitt sind als Anlagen beigefügt. Die einzelnen Lagepläne und Querschnitte sind im Ratsinformationssystem unter Downloads im Ordner „Radwegbau von Klosterfelde nach Zerpenschleuse“ einzusehen.
Anlagen: Anlage 1_Übersichtskarte_Radweg von Klosterfelde nach Zerpenschleuse Anlage 2_Regelquerschnitt II-II_ M 1:50
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