Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - MV-A1/2019-0002  

 
 
Betreff: Befreiungsantrag zum Bebauungsplan "Vor den Heidebergen", Gemarkung Schönerlinde
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage A1
Verfasser:BA35
Die Bürgermeisterin
Aktenzeichen:SL 6340005/19
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Schönerlinde zur Kenntnis
06.08.2019 
Sitzung des Ortsbeirates Schönerlinde zur Kenntnis genommen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung zur Kenntnis
19.08.2019 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung zur Kenntnis genommen   
A1 Hauptausschuss zur Kenntnis
26.08.2019 
Sitzung des Hauptauschusses zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
Flurkartenauszug
Antragunterlagen

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Begründung / Erläuterung

 

Der Gemeindeverwaltung lag ein Bauantrag mit Befreiung im Geltungsbereich des Bebauungsplan „Vor den Heidebergen“ auf dem Grundstück, Gemarkung Schönerlinde, Am Bärwinkel 8, Flur 2, Flurstücke 544 vor.

 

Die Befreiung bezog sich auf die Festsetzung 8.2 Abmessungen von baulichen Anlagen. Gemäß dieser Festsetzung dürfen Drempel max 1,25 m hoch sein.

 

Geplant ist eine einseitige Überschreitung der Drempelhöhe um 1,01 m auf 2,26 m.

Dies wird mit Vorgaben für Belichtungsverhältnissen und der Zugänglichkeit des Dachgeschosses begründet. Eine andere Ausführung des Anbaus wäre aufgrund eines bestehenden Fensters im Erdgeschoss des Bestandsgebäudes nicht möglich.

 

Aufgrund der Lage des geplanten Bauvorhabens ist die Befreiung (straßenabgewandte Seite des Anbaus, Hinterliegergrundstück) städtebaulich vertretbar.

 

Gemäß Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz entscheidet über die erstmalige Erteilung einer Befreiung der Haupt- und Finanzausschuss (§ 3 Abs. 2). Die Sitzungsrunde, in der über den Antrag hätte entschieden werden können, lag außerhalb der zweimonatigen Frist für das Erteilen oder Versagen des kommunalen Einvernehmens, so dass gem. § 3 Abs. 2 der Zuständigkeitsordnung die Entscheidung auf die Bürgermeisterin überging.

Diese hat gemäß Entscheidungsvorlage EV-Bm/2019-0550 zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Anbau an ein Einfamileinwohnhaus wurde erteilt.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§ 31 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

§ 36 BauGB

§ 3 Abs. 2 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:    Nein

 

 

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Beschluss:

 

Der Hauptausschuss nimmt zur Kenntnis, dass das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Anbau an ein Einfamilienhaus mit Befreiung (hier: einseitige Überschreitung der festgesetzten Drempelhöhe um 1,01 Meter auf 2,26 Meter) erteilt wurde.

 

 

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Anlagen:

 

Flurkartenauszug

Antragsunterlagen (5 Seiten)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Flurkartenauszug (174 KB)    
Anlage 2 2 Antragunterlagen (381 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   15.07.2019 13:28:36   Astrid Gäbler