Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2019-0024  

 
 
Betreff: Neubau Gehweg Schönerlinder Dorfstraße, OT Schönerlinde
Durchführung einer Gemeinschaftsbaumaßnahme mit dem Landesbetrieb Straßenwesen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA17
Die Bürgermeisterin
Federführend:TB_Tiefbau Beteiligt:HB AL
    HA_Hauptamt
   Bgm
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Schönerlinde Vorberatung
06.08.2019 
Sitzung des Ortsbeirates Schönerlinde ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
19.08.2019 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
26.08.2019 
Sitzung des Hauptauschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
05.09.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen     

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Begründung / Erläuterung

Am 16.05.2019 hat die Gemeindevertretung mit dem Beschluss BV-GV/2019–0587 den Ausbau der Gehwege an der Schönerlinder Dorfstraße im Ortsteil Schönerlinde beschlossen.

Die Maßnahme schließt den Neubau der Gehwege im Abschnitt der Landesstraße        L 305 beidseitig (von der Einmündung der Berliner Allee bis zum Haus-Nr. 32) und im kommunalen Teil einseitig (von der Einmündung Mühlenbecker Straße bis zum Haus-Nr. 21) ein.

Im Rahmen der Genehmigungsplanung für den Neubau der Gehwege hat der Landesbetrieb Straßenwesen (LS) mitgeteilt, dass  im Abschnitt der L 305 zeitgleich ein grundhafter Ausbau der Ortsdurchfahrt einschließlich Neubau der Straßenentwässerungsanlage notwendig wird. Im Übrigen teilte der LS mit, dass derzeit keine personellen Kapazitäten für eine Umsetzung der Maßnahme bestehen.

Um den Projektfortschritt für den geplanten Neubau der Gehwege nicht zu gefährden, ist beabsichtigt, gemeinsam mit dem Landesbetrieb Straßenwesen im Rahmen einer Gemeinschaftsbaumaßnahme neben dem Bau der Gehwege, die Straßenentwässerung sowie die Fahrbahn der L 305 herzustellen. Zur Durchführung der Gemeinschaftsbaumaßnahme ist der Abschluss einer Vereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenwesen notwendig.

In dieser Vereinbarung ist auch eine Festlegung zur Federführung und Verantwortlichkeit (Auftraggeberschaft) für die Vorbereitung und Durchführung des Bauvorhabens zu treffen.

 

Wie bereits erwähnt, ist nach dem gegenwärtigen Verhandlungsstand davon auszugehen, dass die gebotene zügige Abarbeitung der anstehenden planerischen und organisatorischen Schritte durch den Landesbetrieb Straßenwesen derzeit nicht gewährleistet werden kann.

Insofern wird erwogen, die Federführung und Verantwortlichkeit für das Gesamtbauvorhaben durch das Bauamt der Gemeinde Wandlitz wahrzunehmen.

Sollte sich kurzfristig ergeben, dass der Landesbetrieb Straßenwesen doch die Auftraggeberschaft für das Gesamtbauvorhaben übernimmt, wird diese Konstellation bevorzugt.

Gegenstand der Vereinbarung soll auch sein, zunächst für die fehlenden Leistungsteile

- Regenentwässerungsanlage der Fahrbahnentwässerung

und

- Erneuerung der Fahrbahn in Asphaltbauweise

die Verkehrsanlagenplanung durchführen zu lassen.

Hierzu soll eine Nachbeauftragung des bereits mit der Verkehrsanlagenplanung für die Gehwege beauftragten Planungsbüros Hübner Ingenieure GmbH aus Bernau vorgenommen werden.

Für den Fall, dass die Gemeinde die Auftraggeberschaft für das Gesamtvorhaben übernimmt, wird diese Nachbeauftragung auch von der Gemeinde vorzunehmen sein.

 

Gesetzliche Grundlagen

 

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg

Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz

Brandenburgisches Straßengesetz

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)

 

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Finanzielle Auswirkungen:   

 

Für den Leistungsteil in der Straßenbaulast des Landesbetriebes Straßenwesen entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Vornahme einer Gemeinschaftsbaumaßnahme mit dem Landesbetrieb Straßenwesen zum grundhaften Ausbau der Schönerlinder Dorfstraße. Die hierzu abzuschließende Vereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenwesen soll Folgendes beinhalten:

  1. Die Maßnahme schließt den Neubau der Gehwege im Abschnitt der Landesstraße L 305 beidseitig (von der Einmündung der Berliner Allee bis zum Haus-Nr. 32) und im kommunalen Teil einseitig (von der Einmündung Mühlenbecker Straße bis zum Haus-Nr. 21) ein.
  2. Das bereits mit der Gehwegplanung beauftragte Büro Hübner Ingenieure GmbH aus Bernau wird mit der Planung der noch erforderlichen Leistungsteile Regenentwässerung und Fahrbahnerneuerung nachbeauftragt.
  3. Gegenstand der Vereinbarung kann die Übernahme der Auftraggeberschaft durch das Bauamt der Gemeinde Wandlitz für das Gesamtbauvorhaben sein.

 

 

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Anlagen:

 

keine

 


  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   12.07.2019 11:29:59   Jörg Menge