Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die Ausrufung des Klimanotstandes und erkennt somit die Eindämmung der Klimakrise und deren Folgen als Aufgabe von höchster Priorität an. Bei zukünftigen Entscheidungen der Gemeinde Wandlitz sollen die Auswirkungen auf das Klima berücksichtigt und Lösungen, die sich positiv auf Klima-, Umwelt- und Artenschutz auswirken, bevorzugt werden. Für sämtliche politische Entscheidungen soll ein Kästchen „Auswirkungen auf den Klima- und Artenschutz“ mit den Auswahlmöglichkeiten „Ja, positiv“, „Ja, negativ“ oder „Nein“ verpflichtender Bestandteil werden. Darüber hinaus muss in der Begründung der Entscheidung die jeweilige Auswirkung dargestellt werden. Der/die Bürgermeisterin wird aufgefordert, die Gemeindevertretung jährlich über Fortschritte, aber auch Schwierigkeiten bei der Reduktion von Emissionen Bericht zu erstatten.
Die Gemeindevertretung Wandlitz erklärt den Klimanotstand, folgt insofern Kommunen wie Konstanz, Kiel, Erlangen etc. und erkennt somit die Eindämmung des Klimawandels und seiner Folgen als Aufgabe von höchster Priorität an. (1) Die Gemeinde Wandlitz erkennt damit an, dass die mit dem Klimawandel verbundenen Gefahren nicht mit bisherigen Mitteln abwendbar sind, so dass neue außergewöhnliche Mittel angewendet werden müssen. (6)
Es müssen entsprechend der durch die Fridays for Future-Bewegung angeregten Ausrufung des Klimanotstandes alle Kräfte aus Politik und Bevölkerung gebündelt werden, um gemeinsam und sofort entschlossene Anstrengungen zum Klimaschutz zu leisten. (1) Es muss auf die Dringlichkeit der Klimaproblematik und die Auswirkungen menschlichen Handelns auf das Klima aufmerksam gemacht werden. Die Mehrheit der Wissenschaftler ist sich einig, dass zur Rettung eines „gemäßigten“ Klimas nur noch sehr wenig Zeit verbleibt. (4) Der Klimaschutz muss daher zu einem strategischen Ziel der Gemeinde Wandlitz erklärt werden. (4)
Daten des Deutschen Wetterdienstes und des Brandenburgischen Landesamtes für Umwelt belegen, dass sich Brandenburg inmitten der Auswirkungen der Klimakrise befindet. Bei einer weiteren Erwärmung ist eine deutliche Zunahme der Wetterextreme zu erwarten. Die Region Berlin-Brandenburg ist dabei eine der am stärksten verwundbaren Gebiete Deutschlands. (5)
Die Gemeindevertretung muss bei künftigen Beschlüssen die Auswirkungen auf das Klima besonders berücksichtigen. Maßnahmen, die den Klimawandel und dessen Folgen abschwächen sollen Priorität erhalten. (3) Dem Klimaschutz muss eine größtmögliche Priorität gegeben werden, ohne die anderen wichtigen Ziele aus dem Leitbild von Wandlitz auszublenden. Insofern muss natürlich beim Klimaschutz auch mit Augenmaß und Blick auf die finanzielle Leistbarkeit aller Beteiligten vorgegangen werden. Klimaschutz hat auch eine soziale Komponente. (4)
Als kleine Kommune im Barnim können wir allein den Klimawandel natürlich nicht aufhalten. Wir können uns aber auch nicht damit zufrieden geben, auf die Landes- oder Bundespolitik zu warten. (3) Damit die Beschlussvorlage nicht zum reinen „Papiertiger“ verkommt, muss auch analysiert werden, wer welche Beiträge zum Klima- und Artenschutz erbringen kann. Denn Klimaschutz ist auch Artenschutz. Die Eindämmung der Klimakrise hat auch positive Effekte mit Blick auf den Erhalt der Biodiversität, auf die Entwicklung einer nachhaltigen Wirtschaft und nicht zuletzt auf die Lebensgrundlage aller Bürger*Innen der Gemeinde Wandlitz. (5)
Es darf nicht dazu kommen, dass die Ausrufung des „Klimanotstandes“ nur symbolische Wirkung hat. Die Gemeinde Wandlitz muss zeigen, dass der Klimawandel ernst genommen wird und auch vor Ort Maßnahmen für den Klimaschutz eingeleitet werden können.
Natürlich wird der Beschluss zu einem Klimanotstand nicht Zwangsläufig das Klima in Wandlitz verändern bzw. verbessern. Wir erhoffen uns aber, dass Kommunalpolitik, Verwaltung und unsere Bürger*Innen im Ergebnis sensibler mit Entscheidungen umgehen, die direkt oder indirekt Einfluss auf das Klima, die Umwelt und den Artenschutz haben. (2) Ein Zögern oder der Verweis auf andere Länder oder Regionen mit einem geringeren klimapolitischen Engagement ist nur eine Legitimation dafür, sich der eigenen Verantwortung bei der Bewältigung der Klimaziele nicht stellen zu wollen. (2)
Im Haushalt sind die entsprechenden Mittel einzustellen. Insofern ist der Antrag in der Zukunft auch relevant für den Haushalt.
[Quellen - Beschlussantrag und Resolution des Konstanzer Gemeinderats vom 02.05.2019 (1) - Antrag der Grünen Ratsfraktion Oberhausen zum Klimanotstand (2) - Pressemitteilung der Stadt Erlangen zum Klimanotstand (3) - Antrag der Gruppe G6 im Stadtrat von Varel (4) - Antrag Bündnis 90/Die Grünen im Landtag von Brandenburg (5) - www.bedeutungonline.de – Was bedeutet Klimanotstand (6)]
Gesetzliche Grundlagen Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) Geschäftsordnung der Gemeinde Wandlitz
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die Ausrufung des Klimanotstandes und erkennt somit die Eindämmung der Klimakrise und deren Folgen als Aufgabe von höchster Priorität an. Bei zukünftigen Entscheidungen der Gemeinde Wandlitz sollen die Auswirkungen auf das Klima berücksichtigt und Lösungen, die sich positiv auf Klima-, Umwelt- und Artenschutz auswirken, bevorzugt werden. Für sämtliche politische Entscheidungen soll ein Kästchen „Auswirkungen auf den Klima- und Artenschutz“ mit den Auswahlmöglichkeiten „Ja, positiv“, „Ja, negativ“ oder „Nein“ verpflichtender Bestandteil werden. Darüber hinaus muss in der Begründung der Entscheidung die jeweilige Auswirkung dargestellt werden. Der/die Bürgermeisterin wird aufgefordert, die Gemeindevertretung jährlich über Fortschritte, aber auch Schwierigkeiten bei der Reduktion von Emissionen Bericht zu erstatten.
Finanzielle Auswirkungen: Ja
Anlagen: -Antrag der Fraktion DIE LINKE/ B90/DIE GRÜNEN/ UWG -Stellungnahme der Verwaltung
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