Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Im Haushaltsplan 2019 sind finanzielle Mittel für die Planung des Straßenbaus der Bacharach- und Rüdesheimer Straße im Ortsteil Wandlitz veranschlagt worden. Im Zuge des grundhaften Straßenausbaus der o.g. Straßen ist die Herstellung einer Straßenbeleuchtungsanlage vorgesehen. Demgemäß ist beabsichtigt, auf Basis der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Planungsleistungen für die Errichtung einer Straßenbeleuchtung in der Rüdesheimer Straße und der Bacharachstraße, zwischen der Rüdesheimer Straße und der Ausbaugrenze zum Parkplatz an der Thälmannstraße, zu vergeben. Zur Auswahl von qualifizierten Ingenieurbüros wurde von der Gemeinde Wandlitz ein offener Planerpool gebildet. Für eine Aufnahme können interessierte Architekten und Ingenieure jederzeit ihre Bewerbungsunterlagen einreichen. In besonderen Fällen d.h., wenn - die geforderten Leistungen im verbindlichen Teil der HOAI enthalten sind, - keine wesentlichen zusätzlichen Leistungen erforderlich werden, - ausschließlich verbindlich fest vorgegebene Zu- und Abschläge vorzunehmen sind, - keine oder nur unwesentliche Nebenkosten anfallen und - die Mindestsätze der entsprechenden Honorarzone nicht überschritten werden kann eine Vergabe nach Verhandlung mit nur einem Bewerber aus dem offenen Planerpool vorgenommen werden.
Gemäß der Aufgabenstellung sind Planungsleistungen aus dem Leistungsbild „Technische Ausrüstung“ der HOAI für die Straßenbeleuchtung erforderlich.
Eine besondere Prädestinierung eines im Planerpool unter dem genannten Leistungsbild gelisteten Ingenieurbüros, wonach eine Vergabe aus dem Planerpool nach dem Auswahlverfahren in Frage käme, ist nicht erkennbar. Dementsprechend gibt es mehrere geeignete Bewerber, die für die Erfüllung der Planungsaufgabe in Betracht gezogen werden können. Demgemäß ist ein Losverfahren aus den im Planerpool für das Leistungsbild „Technische Ausrüstung“ gelisteten Planungsbüros, welche Referenzen für die Planung von Straßenbeleuchtungsanlagen nachweisen konnten, vorgenommen worden. Das im Losverfahren erstgezogene Unternehmen hat einen Vertragsabschluss abgelehnt. Dementsprechend ist das zweitgezogene Planungsbüro über den beabsichtigten Vertragsschluss informiert worden. Das Ingenieurbüro Fahrentholz, Bahnhofstraße 4, 16348 Wandlitz OT Klosterfelde, hat seine Bereitschaft zur Übernahme der für die Straßenbeleuchtung der Rüdesheimer Straße und Bacharachstraße notwendigen Planungsleistungen erklärt. Daher wird durch das Bauamt vorgeschlagen, eine entsprechende Auftragsvergabe vorzunehmen.
Gesetzliche Grundlagen
Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
Finanzielle Auswirkungen: Ja
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Der Hauptausschuss der Gemeinde Wandlitz beschließt, die Planungsleistungen für die Errichtung einer Straßenbeleuchtung in der Rüdesheimer Straße und der Bacharachstraße, zwischen der Rüdesheimer Straße und der Ausbaugrenze zum Parkplatz an der Thälmannstraße, im OT Wandlitz an das Ingenieurbüro Fahrendholz, Bahnhofstraße 4, 16348 Wandlitz OT Klosterfelde, zu vergeben.
Anlagen:
Aufgabenstellung für die Vergabe von Planungsleistungen
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