Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-A1/2019-0005  

 
 
Betreff: Straßenbau Bacharachstraße und Rüdesheimer Straße, OT Wandlitz, Vergabe von Planungsleistungen, Leistungsteil Straßenbeleuchtung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:BA17
Die Bürgermeisterin
Federführend:TB_Tiefbau Beteiligt:HB AL
    HA_Hauptamt
   Bgm
   K_Kämmerei
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
06.08.2019 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz abgelehnt   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
19.08.2019 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Entscheidung
26.08.2019 
Sitzung des Hauptauschusses ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Aufgabenstellung 5410008028-Straßenbeleuchtung-mit-Anlage

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Begründung / Erläuterung

Im Haushaltsplan 2019 sind finanzielle Mittel für die Planung des Straßenbaus der Bacharach- und Rüdesheimer Straße im Ortsteil Wandlitz veranschlagt worden. Im Zuge des grundhaften Straßenausbaus der o.g. Straßen ist die Herstellung einer Straßenbeleuchtungsanlage vorgesehen.

Demgemäß ist beabsichtigt, auf Basis der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Planungsleistungen für die Errichtung einer Straßenbeleuchtung in der Rüdesheimer Straße und der Bacharachstraße, zwischen der Rüdesheimer Straße und der Ausbaugrenze zum Parkplatz an der Thälmannstraße, zu vergeben.

Zur Auswahl von qualifizierten Ingenieurbüros wurde von der Gemeinde Wandlitz ein offener Planerpool gebildet. Für eine Aufnahme können interessierte Architekten und Ingenieure jederzeit ihre Bewerbungsunterlagen einreichen.

In besonderen Fällen d.h., wenn

-          die geforderten Leistungen im verbindlichen Teil der HOAI

enthalten sind,

-          keine wesentlichen zusätzlichen Leistungen erforderlich

werden,

-          ausschließlich verbindlich fest vorgegebene Zu- und

Abschläge vorzunehmen sind,

-          keine oder nur unwesentliche Nebenkosten anfallen und

-          die Mindestsätze der entsprechenden Honorarzone nicht

überschritten werden

kann eine Vergabe nach Verhandlung mit nur einem Bewerber aus dem offenen Planerpool vorgenommen werden.

 

Gemäß der Aufgabenstellung sind Planungsleistungen aus dem Leistungsbild „Technische Ausrüstung“ der HOAI für die Straßenbeleuchtung erforderlich.

 

Eine besondere Prädestinierung eines im Planerpool unter dem genannten Leistungsbild gelisteten Ingenieurbüros, wonach eine Vergabe aus dem Planerpool nach dem Auswahlverfahren in Frage käme, ist nicht erkennbar. Dementsprechend gibt es mehrere geeignete Bewerber, die für die Erfüllung der Planungsaufgabe in Betracht gezogen werden können.

Demgemäß  ist ein Losverfahren aus den im Planerpool für das Leistungsbild „Technische Ausrüstung“ gelisteten Planungsbüros, welche Referenzen für die Planung von Straßenbeleuchtungsanlagen nachweisen konnten, vorgenommen worden.

Das im Losverfahren erstgezogene Unternehmen hat einen Vertragsabschluss abgelehnt.

Dementsprechend ist das zweitgezogene Planungsbüro über den beabsichtigten Vertragsschluss informiert worden. Das Ingenieurbüro Fahrentholz, Bahnhofstraße 4, 16348 Wandlitz OT Klosterfelde, hat seine Bereitschaft zur Übernahme der für die Straßenbeleuchtung der Rüdesheimer Straße und Bacharachstraße notwendigen Planungsleistungen erklärt. Daher wird durch das Bauamt vorgeschlagen, eine entsprechende Auftragsvergabe vorzunehmen.

 

Gesetzliche Grundlagen

 

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg

Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:    Ja 

 

 

o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

65.000,00

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/Beiträge)

42.250,00

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

jährl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

20

3.250,00

jährl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

20

2.112,50

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

o Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

 

 

 

o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

2019

54100.785200

5410008028

30.000,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschluss:

 

Der Hauptausschuss der Gemeinde Wandlitz beschließt, die Planungsleistungen für die Errichtung einer Straßenbeleuchtung in der Rüdesheimer Straße und der Bacharachstraße, zwischen der Rüdesheimer Straße und der Ausbaugrenze zum Parkplatz an der Thälmannstraße, im OT Wandlitz an das Ingenieurbüro Fahrendholz, Bahnhofstraße 4, 16348 Wandlitz OT Klosterfelde, zu vergeben.

 

 

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Anlagen:

 

Aufgabenstellung für die Vergabe von Planungsleistungen

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Aufgabenstellung 5410008028-Straßenbeleuchtung-mit-Anlage (246 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   10.07.2019 10:13:18   Astrid Gäbler