Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Im Haushaltsplan 2019 sind finanzielle Mittel für die Planung des Straßenbaus der Bacharach- und Rüdesheimer Straße im Ortsteil Wandlitz veranschlagt worden. Demgemäß ist beabsichtigt, auf Basis der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Planungsleistungen für den grundhaften Ausbau der derzeit noch unbefestigten Straßenabschnitte der Rüdesheimer Straße und der Bacharachstraße, zwischen der Rüdesheimer Straße und der Ausbaugrenze zum Parkplatz an der Thälmannstraße, zu vergeben. Zur Auswahl von qualifizierten Ingenieurbüros wurde von der Gemeinde Wandlitz ein offener Planerpool gebildet. Für eine Aufnahme können interessierte Architekten und Ingenieure jederzeit ihre Bewerbungsunterlagen einreichen. In besonderen Fällen d.h., wenn - die geforderten Leistungen im verbindlichen Teil der HOAI enthalten sind, - keine wesentlichen zusätzlichen Leistungen erforderlich werden, - ausschließlich verbindlich fest vorgegebene Zu- und Abschläge vorzunehmen sind, - keine oder nur unwesentliche Nebenkosten anfallen und - die Mindestsätze der entsprechenden Honorarzone nicht überschritten werden kann eine Vergabe nach Verhandlung mit nur einem Bewerber aus dem offenen Planerpool vorgenommen werden.
Gemäß der Aufgabenstellung sind Planungsleistungen aus dem Leistungsbild „Verkehrsanlagen“ der HOAI erforderlich.
Eine besondere Prädestinierung eines im Planerpool unter dem genannten Leistungsbild gelisteten Ingenieurbüros, wonach eine Vergabe aus dem Planerpool nach dem Auswahlverfahren in Frage käme, ist nicht erkennbar. Dementsprechend gibt es mehrere geeignete Bewerber, die für die Erfüllung der Planungsaufgabe in Betracht gezogen werden können. Demgemäß ist nach den Planerpoolbedingungen ein Losverfahren unter den für das Leistungsbild „Verkehrsanlagen“ gelisteten Ingenieurbüros durchgeführt worden. Das im Losverfahren erstgezogene Unternehmen hat einen Vertragsabschluss abgelehnt. Dementsprechend ist das zweitgezogene Planungsbüro über den beabsichtigten Vertragsschluss informiert worden. Das Ingenieurbüro Matlik, Telemannweg 5A in 12621 Berlin, hat seine Bereitschaft zur Übernahme der für den Straßenbau der Rüdesheimer und Bacharachstraße notwendigen Planungsleistungen erklärt. Daher wird durch das Bauamt vorgeschlagen, eine entsprechende Auftragsvergabe vorzunehmen.
Im Zuge der Straßenbaumaßnahme soll eine Straßenbeleuchtungsanlage errichtet werden. Es ist vorgesehen, die diesbezüglich erforderlichen Planungsleistungen separat zu vergeben.
Gesetzliche Grundlagen
Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
Finanzielle Auswirkungen: Ja
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Der Hauptausschuss der Gemeinde Wandlitz beschließt, die Planungsleistungen für den Straßenausbau der Rüdesheimer Straße und der Bacharachstraße, zwischen der Rüdesheimer Straße und der Ausbaugrenze zum Parkplatz an der Thälmannstraße, im OT Wandlitz an das Ingenieurbüro Matlik, Telemannweg 5A, 12621 Berlin, zu vergeben.
Anlagen:
Aufgabenstellung für die Vergabe von Planungsleistungen
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