Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Der Gemeindeverwaltung liegt ein Bauantrag zur Nutzungsänderung einer Tierarztpraxis in ein Einfamilienwohnhaus auf dem o.g. Grundstück vor. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Wandlitzsee Nord II“, 1. Änderung. Dieser setzt fünf Meter tiefe Teilflächen, die an eine öffentliche Verkehrsfläche grenzen, als Vorgarten fest. Diese Bereiche sind von der Bebauung frei zuhalten. Das vor Rechtskraft des Bebauungsplanes errichtete Gebäude überschreitet die Baugrenze um zwei Meter, so dass diesbezüglich für die jetzt beantragte Nutzungsänderung die Erteilung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) erforderlich ist. Das bestehende Gebäude wird äußerlich nur geringfügig (Vergrößerung eines Fensters und Einbau von zwei Dachflächenfenstern) verändert. Gemäß Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz entscheidet über die erstmalige Erteilung einer Befreiung der Hauptausschuss (§ 3 Abs. 2). Die Sitzungsrunde, in der über den Antrag hätte entschieden werden können, lag außerhalb der zweimonatigen Frist für das Erteilen oder Versagen des kommunalen Einvernehmens, so dass gem. § 3 Abs. 2 der Zuständigkeitsordnung die Entscheidung auf die Bürgermeisterin überging. Diese hat gemäß Entscheidungsvorlage EV-Bm/2019-0539 ihre Zustimmung erteilt, so dass das gemeindliche Einvernehmen zur beantragten Nutzungsänderung einer Tierarztpraxis in ein Wohnhaus erteilt wurde.
Gesetzliche Grundlagen § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) § 36 BauGB § 3 Abs. 2 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss:
Die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zur beantragten Nutzungsänderung einer Tierarztpraxis in ein Wohnhaus auf dem Grundstück in der Gemarkung Wandlitz, Flur 4, Flurstücke 487, 1992, 2140, 1994 und 2141 im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wandlitzsee Nord II, 1. Änderung“ wird zur Kenntnis genommen.
Anlagen:
Flurkarte Auszug aus dem Bauantrag
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||