Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - MV-A2/2019-0001  

 
 
Betreff: Befreiungsantrag zum Bebauungsplan "'Wandlitzsee Nord II", 1. Änderung
Gemarkung Wandlitz, Flur 4 Flurstücke 487, 1992, 2140, 1994, 2141, Seebadkorso 1
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage A1
Verfasser:BA34
Die Bürgermeisterin
Aktenzeichen:W 6340023/19
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz zur Kenntnis
06.08.2019 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz zur Kenntnis genommen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung zur Kenntnis
19.08.2019 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung zur Kenntnis genommen   
A1 Hauptausschuss zur Kenntnis
26.08.2019 
Sitzung des Hauptauschusses zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
Bauantrag_Tierarztpraxis_Wohnhaus

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Begründung / Erläuterung

 

Der Gemeindeverwaltung liegt ein Bauantrag zur Nutzungsänderung einer Tierarztpraxis in ein Einfamilienwohnhaus auf dem o.g. Grundstück vor. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Wandlitzsee Nord II“, 1. Änderung. Dieser setzt fünf Meter tiefe Teilflächen, die an eine öffentliche Verkehrsfläche grenzen, als Vorgarten fest. Diese Bereiche sind von der Bebauung frei zuhalten. Das vor Rechtskraft des Bebauungsplanes errichtete Gebäude überschreitet die Baugrenze um zwei Meter, so dass diesbezüglich für die jetzt beantragte Nutzungsänderung die Erteilung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) erforderlich ist. Das bestehende Gebäude wird äußerlich nur geringfügig (Vergrößerung eines Fensters und Einbau von zwei Dachflächenfenstern) verändert. Gemäß Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz entscheidet über die erstmalige Erteilung einer Befreiung der Hauptausschuss (§ 3 Abs. 2). Die Sitzungsrunde, in der über den Antrag hätte entschieden werden können, lag außerhalb der zweimonatigen Frist für das Erteilen oder Versagen des kommunalen Einvernehmens, so dass gem. § 3 Abs. 2 der Zuständigkeitsordnung die Entscheidung auf die Bürgermeisterin überging. Diese hat gemäß Entscheidungsvorlage EV-Bm/2019-0539 ihre Zustimmung erteilt, so dass das gemeindliche Einvernehmen zur beantragten Nutzungsänderung einer Tierarztpraxis in ein Wohnhaus erteilt wurde.  

 

Gesetzliche Grundlagen

§ 31 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

§ 36 BauGB

§ 3 Abs. 2 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

 

 

 

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Beschluss:

 

Die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zur beantragten Nutzungsänderung einer Tierarztpraxis in ein Wohnhaus auf dem Grundstück in der Gemarkung Wandlitz, Flur 4, Flurstücke 487, 1992, 2140, 1994 und 2141 im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wandlitzsee Nord II, 1. Änderung“ wird zur Kenntnis genommen.

 

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Anlagen:

 

Flurkarte

Auszug aus dem Bauantrag

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bauantrag_Tierarztpraxis_Wohnhaus (349 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   10.07.2019 10:29:57   Astrid Gäbler