Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2019-0018  

 
 
Betreff: Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:HA12
Die Bürgermeisterin
HA12
Federführend:HA_Hauptamt Beteiligt:K_Kämmerei
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Basdorf Vorberatung
17.06.2019 
konstituierende Sitzung des Ortsbeirates Basdorf geändert beschlossen   
Ortsbeirat Klosterfelde Vorberatung
17.06.2019 
konstituierende Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde geändert beschlossen   
Ortsbeirat Lanke Vorberatung
17.06.2019 
konstituierende Sitzung des Ortsbeirates Lanke abgelehnt   
Ortsbeirat Schönerlinde Vorberatung
17.06.2019 
konstituierende Sitzung des Ortsbeirates Schönerlinde abgelehnt   
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
17.06.2019 
konstituierende Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz geändert beschlossen   
Ortsbeirat Zerpenschleuse Vorberatung
17.06.2019 
konstituierende Sitzung des Ortsbeirates Zerpenschleuse abgelehnt   
Ortsbeirat Prenden Vorberatung
18.06.2019 
konstituierende Sitzung des Ortsbeirates Prenden ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Schönwalde Vorberatung
18.06.2019 
konstituierende Sitzung des Ortsbeirates Schönwalde geändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
20.06.2019 
konstituierende Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz geändert beschlossen   
Ortsbeirat Stolzenhagen Vorberatung
25.06.2019 
konstituierende Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
Hauptsatzung

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Begründung / Erläuterung

In der vorliegenden Hauptsatzung wurden die fünf Änderungen der letzten Hauptsatzung der vorhergehendenLegislaturperiode eingearbeitet.

 

Weiterhin werden folgende Änderungen vorgeschlagen:

 

Die Zahl der Gemeindevertreter der beratenden Ausschüsse wird zukünftig von acht auf sieben Mitglieder reduziert.

 

Begründung: In der letzten Legislaturperiode waren bei vielen Sitzungen nur vier Mitglieder anwesend. Dies führte regelmäßig dazu, dass der Ausschuss nicht beschlussfähig war. Durch die Reduzierung um ein Mitglied, kann diese Situation zukünftig verbessert werden. Ein weiterer Aspekt ist, dass bei sieben anwesenden Gemeindevertretern ein eindeutiges Abstimmungsergebnis zu erwarten ist.

 

 

Von der Gemeindevertretung können maximal sechs sachkundige Einwohner je Ausschuss, mit Ausnahme des Hauptausschusses, berufen werden.

 

Begründung: Die Anzahl der sachkundigen Einwohner soll nach den Empfehlungen des MdI nicht mehr als die Hälfte der Mitglieder des Ausschusses betragen. Es wird vorgeschlagen, die Anzahl der sachkundigen Einwohner auf sechs zu begrenzen. Das Vorschlagsrecht der Fraktionen richtet sich nach § 41 Abs.2 der BbgKVerf.

 

Gesetzliche Grundlagen

BbgKVerf.

Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die in der Anlage befindliche Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz.

 

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Anlagen:

 

Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Hauptsatzung (275 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   06.06.2019 13:03:47   Astrid Gäbler