Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
In der vorliegenden Hauptsatzung wurden die fünf Änderungen der letzten Hauptsatzung der vorhergehendenLegislaturperiode eingearbeitet.
Weiterhin werden folgende Änderungen vorgeschlagen:
Die Zahl der Gemeindevertreter der beratenden Ausschüsse wird zukünftig von acht auf sieben Mitglieder reduziert.
Begründung: In der letzten Legislaturperiode waren bei vielen Sitzungen nur vier Mitglieder anwesend. Dies führte regelmäßig dazu, dass der Ausschuss nicht beschlussfähig war. Durch die Reduzierung um ein Mitglied, kann diese Situation zukünftig verbessert werden. Ein weiterer Aspekt ist, dass bei sieben anwesenden Gemeindevertretern ein eindeutiges Abstimmungsergebnis zu erwarten ist.
Von der Gemeindevertretung können maximal sechs sachkundige Einwohner je Ausschuss, mit Ausnahme des Hauptausschusses, berufen werden.
Begründung: Die Anzahl der sachkundigen Einwohner soll nach den Empfehlungen des MdI nicht mehr als die Hälfte der Mitglieder des Ausschusses betragen. Es wird vorgeschlagen, die Anzahl der sachkundigen Einwohner auf sechs zu begrenzen. Das Vorschlagsrecht der Fraktionen richtet sich nach § 41 Abs.2 der BbgKVerf.
Gesetzliche Grundlagen BbgKVerf. Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss: Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die in der Anlage befindliche Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz.
Anlagen:
Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz
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