Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Der Wahlausschuss der Gemeinde Wandlitz hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29. Mai 2019 die endgültigen Wahlergebnisse für die Wahl des jeweiligen Ortsbeirates der Ortsteile Basdorf, Klosterfelde, Lanke, Prenden, Schönerlinde, Schönwalde, Stolzenhagen, Wandlitz und Zerpenschleuse festgestellt und im Amtsblatt der Gemeinde Wandlitz am 12. Juni 2019 öffentlich bekanntgegeben. Einwendungen gegen die Wahl der Ortsbeiräte Basdorf, Klosterfelde, Lanke, Prenden, Schönerlinde, Schönwalde, Stolzenhagen, Wandlitz und Zerpenschleuse im Sinne der §§ 56 und 57 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG) i. V. m. § 90 BbgKWahlG liegen nicht vor.
Die Abstimmung findet als
a) Einzelbeschlüsse oder b) in Blockabstimmung
statt.
Gesetzliche Grundlagen Regelfall des §§56, 57 Absatz 1 Ziff. 1 BbgKWahlG
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss: Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt: gegen das Wahlergebnis der Ortsbeiräte in den Ortsteilen Basdorf, Klosterfelde, Lanke, Prenden, Schönerlinde, Schönwalde, Stolzenhagen, Wandlitz und Zerpenschleuse liegen keine Einwendungen vor.
Die Wahl ist gültig.
Anlagen: Wahlergebnisse der Ortsbeiräte
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