Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2019-0013  

 
 
Betreff: Wahl eines Aufsichtsratsmitgliedes für die Basdorfer Entwicklungsgesellschaft mbH (BEG)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:HA12
Die Bürgermeisterin
HA12
Federführend:HA_Hauptamt   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
20.06.2019 
konstituierende Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz zurückgezogen   
05.09.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz geändert beschlossen     

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Begründung / Erläuterung

Der Gesellschaftsvertrag sieht vor, dass die Gemeinde Wandlitz zwei Aufsichtsratsmitglieder stellt.

 

Gemäß § 97 Abs. 1 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vertritt die Hauptverwaltungsbeamte die Gemeinde in der Gesellschafterversammlung oder in dem der Gesellschafterversammlung entsprechenden Organ eines Unternehmens mit eigener Rechtspersönlichkeit; sie kann einen Beschäftigten der Gemeinde mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe betrauen.

 

Das weitere Mitglied wird für die Dauer der Wahlperiode nach § 40 BbgKVerf) gewählt und übt sein Amt bis zum Amtsantritt des neuen Mitglieds aus.

 

Abweichungen können jedoch gemäß § 39 Abs. 1, Satz 6 BbgKVerf vor der jeweiligen Wahl einstimmig beschlossen werden.

 

Für die Wahl des weiteren Mitglieds im Aufsichtsrat sind insbesondere folgende Regelungen nach § 97 BbgKVerf zu berücksichtigen:

 

 

   -              Der § 12 Abs. 1 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes gilt entsprechend.

D.h., dass die Unvereinbarkeit (Inkompatibilität) überprüft werden muss, um auszuschließen, dass Beamte oder Beschäftigte des Unternehmens in den Aufsichtsrat berufen werden.

 

-          Für den Aufsichtsrat können auch Beschäftigte der Gemeinde wie auch sachkundige Dritte benannt werden.

 

-          Soweit Beschäftigte der Gemeinde benannt werden, soll der für das Finanzwesen oder der für den betroffenen Fachbereich zuständige Beschäftigte berücksichtigt werden.

 

-          Dem Aufsichtsrat sollen jederzeit Mitglieder angehören, die über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachliche Eignung verfügen.

 

Gesetzliche Grundlagen

§ 97 BbgKVerf

§ 40 BbgKVerf

 

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Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

 

 

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Beschluss:

 Die Gemeindevertretung wählt als weiteres Mitglied

 

Herrn/Frau ………………………………………………………….

 

In den Aufsichtsrat der Basdorf Entwicklungsgesellschaft mbH (BEG).

 

 

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  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   06.06.2019 13:08:09   Astrid Gäbler