Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Nach § 28 Abs. 2 Pkt. 6 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) obliegt der Gemeindevertretung die Entscheidung über die Bestellung der Vertreter der Gemeinde in wirtschaftlichen Unternehmen, Vereinen und sonstigen Einrichtungen. Nach den Kommunalwahlen sind ein Vertreter und dessen Stellvertreter in den Wasser- und Bodenverband zu wählen. Im Gemeindegebiet sind die Wasser- und Bodenverbände „Finowfließ“ und „Schnelle Havel“ tätig.
Die Wahl der Vertreter erfolgt nach den Regelungen der BbgKVerf.
Es gelten die Regelungen des § 40 BbgKVerf. Das in den Absätzen 2-4 geregelte Wahlverfahren gilt für die Wahl der Vertreter und dessen Stellvertreter in den Wasser- und Bodenverbänden und lautet wie folgt:
(2) Im ersten Wahlgang ist gewählt, wer die Stimmen der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung erhält. Wird niemand gewählt, findet ein zweiter Wahlgang statt. (3) Der zweite Wahlgang findet zwischen den beiden Personen statt, die im ersten Wahlgang die höchste Stimmenzahl erhalten haben. Haben mehr als zwei Personen die höchste Stimmenzahl erhalten, findet die Wahl zwischen diesen Personen statt. Hat eine Person die höchste und mehr als eine Person die zweithöchste Stimmenzahl erhalten, findet die Wahl zwischen diesen Personen statt. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. (4) Steht im ersten oder zweiten Wahlgang nur eine Person zur Wahl, so ist diese gewählt, wenn sie mehr Ja- als Neinstimmen erhalten hat. Wird die erforderliche Mehrheit nicht erreicht, ist die Wahl beendet. Es kann eine erneute Wahl stattfinden.
Gesetzliche Grundlagen § 28 Abs. 2 Nr. 6 BbgKVerf §40 BbgKVerf
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss:
1. Die Gemeindevertretung wählt nach § 40 BbgKVerf einen Vertreter und dessen Stellvertreter in die Verbandsversammlung des Wasser- und Bodenverbandes „Finowfließ“ Vertreter: Stellvertreter:
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2. Die Gemeindevertretung wählt nach § 40 BbgKVerf einen Vertreter und dessen Stellvertreter in die Verbandsversammlung des Wasser- und Bodenverbandes „Schnelle Havel“ Vertreter: Stellvertreter:
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